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   FG Niedersachsen, 23.10.1996 - III 414/89   

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https://dejure.org/1996,14584
FG Niedersachsen, 23.10.1996 - III 414/89 (https://dejure.org/1996,14584)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.10.1996 - III 414/89 (https://dejure.org/1996,14584)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - III 414/89 (https://dejure.org/1996,14584)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 357
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 9 K 43/97

    Entstehungszeitpunkt der Schenkungsteuer bei Grundstücksschenkung durch noch

    Die Beteiligten vertraten hieran anschließend in Übereinstimmung mit dem Urteil des Niedersächsischen FG vom 23. Oktober 1996 III 414/89 (EFG 1997, 357, nichtrechtskräftig: Revision eingelegt - Az. des BFH: II R 6/97 -) die Auffassung, daß die Vorschrift des § 14 Abs. 2 BewG zur Anwendung komme und der Kapitalwert der Gegenleistung gemäß Ziffer III. des Schenkungsvertrags nunmehr mit 13.862 DM anzusetzen sei (vgl. Schreiben des Kl vom 14. Juli 1998 und des FA vom 25. August 1998).

    Klageantrag (3.580 DM) wurde die vom Kl und seiner Ehefrau zu zahlende Geldrente gemäß § 14 Abs. 2 BewG mit dem Kapitalwert entsprechend der tatsächlichen Dauer der Rentenzahlung berücksichtigt [13.862 DM - Hinweis auf die Schriftsätze des Kl vom 14. Juli 1998 (Bl. 142 und 143 der FG-Akten) und des FA vom 25. August 1998 (Bl. 174 der FG-Akten); Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23. Oktober 1996 III 414/89 - nicht rechtskräftig - EFG 1997, 357].

    Auch dieser Rechtsfrage kommt grundsätzliche Bedeutung zu (ablehnend wohl: BFH-Urteil vom 15. Juni 1956 III 156/54 U, BStBl III 1956, 252; bejahend: Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 1997, 357 - nicht rechtskräftig: Revision anhängig.

  • FG Düsseldorf, 15.09.1999 - 4 K 7157/96

    Bewertung einer gemischten Schenkung; Gemischte Schenkung; Auflagenschenkung;

    Dieses Ergebnis entspricht sowohl jüngeren finanzgerichtlichen Entscheidungen (Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 13 Februar 1987, 2 K 243/86, EFG 1987, 510 f.; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23. Oktober 1996, 111414/89, EFG 1997, 357 f.; aber auch Meincke, ErbStG 11. Aufl., § 12 Rz. 109) als auch der von Troll in Troll/Gebe//Jülicher, ErbStG, § 12 Rz. 77 am Ende, vertretenen Auffassung, nach der eine Berichtigung gemäß § 14 Abs. 2 BewG nur dann in Betracht kommen soll, wenn die Leibrente nach § 14 Abs. 1 BewG ermittelt worden ist.

    Eine andere Bestimmung ergibt sich insoweit aber aus § 12 Abs. 1 ErbStG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 BewG (s. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23. Oktober 1996, III 414/89, aaO. S.357).

    Zudem erscheint es im Hinblick auf die lediglich als Hilfsmittel dienenden dogmatischen Überlegungen gerechtfertigt, bei der Feststellung, ob überhaupt eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Auflage vorliegt, auf den Vergleich der Leistung und der Gegenleistung zu Verkehrswerten abzustellen, die Bewertung des unentgeltlichen Teils aber nach den steuerlichen Bewertungsvorschriften vorzunehmen (so Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 13 Februar 1987, 2 K 243/86, aaO. S.511; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23. Oktober 1996, III 414/89, aaO., S.358).

  • BFH, 09.12.1998 - II R 6/97

    SchSt; Zusammenfassung mehrerer Steuerfälle in einem Steuerbescheid

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 357 veröffentlicht.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 23. Oktober 1996 III 414/89 und die Schenkungsteuerbescheide vom 29. April 1988 aufzuheben.

  • FG München, 03.11.1998 - 4 V 2410/98
    Im Streitfall ist dem Antrag stattzugeben, weil der BFH die streitige Rechtsfrage, ob § 14 Abs. 2 BewG im Rahmen der gegenwärtigen Wertermittlungsmethode bei gemischten Schenkungen oder Leistungsauflagenschenkungen bei der Verkehrswertfeststellung der Gegenleistung anzuwenden ist, bisher nicht entschieden hat und die Fachliteratur insoweit unterschiedliche Auffassung ist (s. dazu Nds FG Urteil vom 23. Oktober 1996 III 414/89 - Rev. Az.: II R 6/97, EFG 1997, 357 m.w.N. zu den unterschiedlichen Auffassungen im Schrifttum).
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