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   FG Köln, 24.10.1996 - 5 K 2101/96   

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FG Köln, 24.10.1996 - 5 K 2101/96 (https://dejure.org/1996,33094)
FG Köln, Entscheidung vom 24.10.1996 - 5 K 2101/96 (https://dejure.org/1996,33094)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 5 K 2101/96 (https://dejure.org/1996,33094)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 407
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98

    Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung

    In dieser Zeit können sich die Marktwerte der Wirtschaftsgüter erheblich verändern (FG Köln, Urteil vom 24. Oktober 1996 5 K 2101/96, EFG 1997, 407).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97

    Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung

    Während des Konkursverfahrens können sich die Marktwerte der Wirtschaftsgüter erheblich verändern (FG Köln, Urteil vom 24. Oktober 1996 5 K 2101/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 407).
  • FG Saarland, 21.11.2001 - 1 K 230/98

    Anerkennung (nachträglicher) Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften

    Im Streitfall stellt sich die Frage, ob der sich aus dem wirtschaftlichen Ende der GmbH ergebende Auflösungsverlust bereits im Jahr 1980 zu erfassen war, weil durch die Eröffnung des Konkursverfahrens im Jahre 1980 die GmbH kraft Gesetzes aufgelöst wurde (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) und schon damals mit einem verbleibenden verteilungsfähigen Vermögen nicht mehr zu rechnen war, oder ob der Auflösungsverlust für das Jahr 1997 zu ermitteln ist, weil das Konkursverfahren erst durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Neunkirchen vom 20. Februar 1997 aufgehoben wurde und damit die Gesellschaft auch steuerlich erst ab diesem Zeitpunkt abschließend liquidiert war (so FG Köln, Urteil vom 24. Oktober 1996 5 K 2101/96, EFG 1997, 407) oder ob der Auflösungsverlust gar erst für einen späteren Zeitraum festzustellen ist, weil die GmbH erst später im Handelsregister gelöscht worden ist.
  • FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 680/01

    Auflösungsverlust bei wesentlich beteiligtem Gesellschafter

    Während des Konkursverfahrens können sich die Marktwerte der Wirtschaftsgüter erheblich verändern (FG Köln, Urteil vom 24. Oktober 1996 5 K 2101/96, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1997, 407).
  • FG Baden-Württemberg, 03.05.2001 - 9 K 304/97

    Keine Änderung des Feststellungsbescheids über den zum 31.12.1990 verbleibenden

    Für die Verlustentstehung mit der Folge der erforderlichen Geltendmachung gemäß § 17 EStG sei in Konkursfällen bei Eröffnung des Konkursverfahrens die anschließende Beendigung maßgeblich (Hinweise auf EFG 1997, 407).
  • FG Saarland, 10.06.1998 - 1 V 127/98

    Einkommensteuer; Berücksichtigung von Bürgschaftsverpflichtungen eines wesentlich

    - ob der Auflösungsverlust für das Jahr 1997 zu ermitteln ist, weil das Konkursverfahren erst durch rechtskräftigen Beschluß des Amtsgerichts ... vom 20. Februar 1997 aufgehoben wurde und damit die Gesellschaft auch steuerlich erst ab diesem Zeitpunkt abschließend liquidiert war (so FG Köln, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 5 K 2101/96, EFG 1997, 407) oder.
  • FG Sachsen, 01.08.2002 - 2 K 2037/99

    Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes; Auflösung der Gesellschaft wegen

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  • FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2002 - 2 K 2037/99

    Realisation eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG bei Eröffnung des

    Während des Gesamtvollstreckungsverfahrens können sich die Marktwerte der Wirtschaftsgüter erheblich verändern (FG Köln, EFG 1997, 407).
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