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   FG Hamburg, 11.10.1996 - V 59/95   

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FG Hamburg, 11.10.1996 - V 59/95 (https://dejure.org/1996,6166)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11.10.1996 - V 59/95 (https://dejure.org/1996,6166)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11. Oktober 1996 - V 59/95 (https://dejure.org/1996,6166)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindungswirkung bestandskräftiger Feststellungsbescheide gegen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für die Gewinnermittlung und die Verteilung der Gewinne; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Veräußerungsgewinns; Übertragung einer Praxis insgesamt gegen ...

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 542
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Der anläßlich der entgeltlichen Aufnahme des Gesellschafters in ein Einzelunternehmen realisierte Veräußerungsgewinn des Einbringenden ist somit auch nach dem Sinn und Zweck der Vorschriften über die Steuerbegünstigung bestimmter betrieblicher Veräußerungsvorgänge nicht als begünstigter, sondern als laufender Gewinn zu versteuern (ebenso: FG Hamburg, Urteil vom 11. Oktober 1996 V 59/95, EFG 1997, 542; Wendt, Stbg 1999, 10, 11).
  • BFH, 13.09.2000 - X R 174/96

    Betriebsstätte eines Schornsteinfegermeisters

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 542 veröffentlicht.
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 96/96

    Aufnahme eines Sozius als begünstigter Veräußerungsgewinn?

    Jedoch ist die Vorschrift auf diesen Veräußerungsfall entsprechend anzuwenden (vgl. Seeger, in Schmidt, a.a.O., § 18, Rz. 231; zur vergleichbaren Regelung in § 16 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG, Reiß in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 16, Rz. C 68; a.A. Urteil des FG Hamburg vom 11. Oktober 1996 V 59/95, EFG 1997, 542, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 1997, 154, Rev IV R 89/96).
  • BFH, 27.08.1997 - XI R 96/96
    Jedoch ist auf diesen Veräußerungsfall § 18 Abs. 3 EStG im Wege analoger Rechtsanwendung entsprechend anzuwenden (vgl. Seeger in Schmidt, a.a.O., § 18 Rz. 231; Reiß in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 16 Rz. C 68; a.A. Urteil des FG Hamburg vom 11. Oktober 1996 V 59/95, EFG 1997, 542, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 1997, 154 , Rev IV R 89/96).
  • EuGH, 07.05.1998 - C-113/96

    Gómez Rodríguez

    Im Urteil vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache 59/95 (Bastos Moriana u. a., Slg. 1997, I-1071) hat der Gerichtshof seine Rechtsprechung zur Zusatzleistung präzisiert.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 08.03.1999 - L 4 V 57/98

    Berufsschadensausgleich - Berechnung - Berücksichtigung -

    Verfahrensgang: vorgehend SG Speyer 1998-05-13 S 12 V 59/95 Sp Urteil.
  • FG Nürnberg, 16.10.1997 - IV 182/96
    Gewinne, die anläßlich der Einbringung eines Betriebs oder einer Praxis in eine GbR auf eigene und fremde Rechnung entstehen, können auch nicht aufgrund analoger Anwendung des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG als begünstigte Veräußerungsgewinne behandelt werden (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.1995 14 K 1772/92 E , EFG 1996, 180; FG Hamburg, Urteil vom 11.10.1996 V 59/95 , EFG 1997, 542).
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