Rechtsprechung
   FG Hessen, 02.12.1996 - 4 K 3180/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11822
FG Hessen, 02.12.1996 - 4 K 3180/94 (https://dejure.org/1996,11822)
FG Hessen, Entscheidung vom 02.12.1996 - 4 K 3180/94 (https://dejure.org/1996,11822)
FG Hessen, Entscheidung vom 02. Dezember 1996 - 4 K 3180/94 (https://dejure.org/1996,11822)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,11822) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 825
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 15.12.1999 - I R 29/97

    Keine Anwendung des § 42 AO beim sog. Dividendenstripping

    Das Urteil des FG ist (auszugsweise) in Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 825 abgedruckt.
  • FG Hessen, 30.08.2005 - 4 K 2557/99

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage - Zurechnung von Dividenden und

    Gleichwohl hat der I. Senat des BFH die vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 2. Dezember 1996 4 K 3180/94 (EFG 1997, 825) in einem vergleichbaren Fall vertretene Auffassung, der Veräußerer der Altaktien sei deren wirtschaftlicher Eigentümer geblieben, im Revisionsverfahren verworfen (BFH-Urteil vom 15.12.1999 I R 29/97, BFHE 190, 446, BStBl II 2000, 527).

    "Eine Gesamtbetrachtung," wie sie das FG (in seinem erstinstanzlichen Urteil vom 2. Dezember 1996 4 K 3180/94, EFG 1997, 825) angestellt hat, widerspricht - so der BFH - "dem klaren Gesetzeswortlaut des § 39 AO 1977" (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 15.12.1999 I R 29/97, BFHE 190, 446, BStBl II 2000, 527 - 530 unter B II 1 b bb - ).

    Dementsprechend konnte eine aufwändige Beweisaufnahme durch Vernehmungen der beteiligten Wertpapierhändler der Banken darüber, ob und inwieweit die Ankäufe alter Aktien nicht nur taggleich sondern auch zeitgleich mit dem Verkauf sog. junger Aktien vereinbart worden sind, unterbleiben (anders der erkennende Senat in seinem dem Revisionsverfahren I R 29/97 vorangehenden Urteil 4 K 3180/94).

    Soweit das Finanzamt einwendet, die Börsenklausel des § 50 Abs. 8 Satz 2 EStG greife ihrem Wortlaut nach nicht ein, weil der Erwerber der Altaktien bzw. Aktien cum Dividende (= die A-GmbH) diese Anteile nicht über ein Kreditinstitut erworben habe, das den K a u f a u f t r a g (des Erwerbers!) über die Börse ausgeführt habe, entspricht das im Kern der Argumentation des erkennenden Senats im Urteil 4 K 3180/94.

  • BFH, 19.08.1998 - I B 74/98

    Richterablehnung

    Das Finanzgericht (FG) hat über die Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gegen die Bescheide über Körperschaftsteuer 1989 bis 1991 des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) durch Urteil vom 2. Dezember 1996 4 K 3180/94 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 825) entschieden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht