Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 19.03.1997 - 1 K 1491/95 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6772
FG Brandenburg, 19.03.1997 - 1 K 1491/95 U (https://dejure.org/1997,6772)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.1997 - 1 K 1491/95 U (https://dejure.org/1997,6772)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 1997 - 1 K 1491/95 U (https://dejure.org/1997,6772)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6772) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Definition von Hoheitsbetrieben; Wettbewerb zu privatwirtschaftlichen Unternehmen; Gesetzliche Aufgabenzuweisung an Körperschaften des öffentlichen Rechts; Dritte als Erfüllungsgehilfen (sog. Verwaltungshelfer)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Steuerliche Behandlung der Abfall- und Abwasserentsorgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 835
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 23.10.1996 - I R 1/94

    Hausmüllentsorgungseinrichtung kein Betrieb gewerblicher Art

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 14.03.1990 - I R 156/87

    Blutalkoholuntersuchungen des Rechtsmedizinischen Instituts einer Universität

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 21.09.1989 - V R 89/85

    Blutalkoholuntersuchungen und toxikologische Untersuchungen eines chemischen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 21.14

    Beitragsfähigkeit des Anschaffungsaufwands und Herstellungsaufwands bzgl. des

    Abgesehen davon, dass die Beschwerde keine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert, übersieht sie, dass sich die von ihr zitierten Entscheidungen (FG Bbg, Urteil vom 19. März 1997 - 1 K 1491/95 U - EFG 1997, 835; BFH, Urteil vom 8. Januar 1998 - V R 32/97 - BFHE 185, 283) nicht mit der Frage befassen, ob und zu welchem Zeitpunkt kommunale Anlagen auf dem Gebiet der früheren DDR entstanden sind, sondern vielmehr damit, dass die Abwasserentsorgung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts seit jeher als Ausübung öffentlicher Gewalt beurteilt wird, wie dies Voraussetzung für einen so genannten Hoheitsbetrieb (§ 4 Abs. 5 KStG) ist.
  • BFH, 08.01.1998 - V R 32/97

    Abwasserbeseitigung durch Kommunen nicht steuerpflichtig

    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 835 veröffentlicht ist, wies die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage gegen den Umsatzsteuerbescheid ab.
  • BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 22.14

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Dritten durch die Gemeinde i.R.d.

    Abgesehen davon, dass die Beschwerde keine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert, übersieht sie, dass sich die von ihr zitierten Entscheidungen (FG Bbg, Urteil vom 19. März 1997 - 1 K 1491/95 U - EFG 997, 835; BFH, Urteil vom 8. Januar 1998 - V R 32/97 - BFHE 185, 283) nicht mit der Frage befassen, ob und zu welchem Zeitpunkt kommunale Anlagen auf dem Gebiet der früheren DDR entstanden sind, sondern vielmehr damit, dass die Abwasserentsorgung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts seit jeher als Ausübung öffentlicher Gewalt beurteilt wird, wie dies Voraussetzung für einen so genannten Hoheitsbetrieb (§ 4 Abs. 5 KStG) ist.
  • FG Brandenburg, 15.04.2002 - 1 K 2642/99

    Abwasserbeseitigung durch brandenburgischen Abwasserzweckverband kein Betrieb

    Die Abwasserbeseitigung und Abwasserbehandlung war nach den Voraussetzungen, die im Land Brandenburg in den Streitjahren 1991, 1992 und 1993 zu berücksichtigen waren, juristischen Personen des öffentlichen Rechts vorbehalten (vgl. dazu ausführlich Urteil des erkennenden Senats vom 19.03.1997 1 K 1491/95, EFG 1997, 835; Urteil des BFH vom 08.01.1998 V R 32/97, aaO, 412).

    Vgl. dazu Senatsurteil vom 19.03.1997 1 K 1491/95, EFG 1997, 835).

  • FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 457/95

    Eingliederung in den Unternehmensbereich als Voraussetzung der wirtschaftlichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.02.1998 - 6 K 1490/97

    Gründung der Abwasser GmbH als Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ;

    Gleichwohl ist die Beseitigung von Abwasser und der damit in engem Zusammenhang stehende Bau von Abwasseranlagen kein Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG , weil es sich weiterhin um eine hoheitliche Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 5 KStG handelt (FG Brandenburg, Urteil vom 19. März 1997 1 K 1491/95, EFG 1997, 835).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht