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   FG Köln, 30.04.1997 - 6 K 5036/93   

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FG Köln, 30.04.1997 - 6 K 5036/93 (https://dejure.org/1997,15098)
FG Köln, Entscheidung vom 30.04.1997 - 6 K 5036/93 (https://dejure.org/1997,15098)
FG Köln, Entscheidung vom 30. April 1997 - 6 K 5036/93 (https://dejure.org/1997,15098)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 884
  • EFG 1997, 925
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 28.09.1999 - VII B 35/99

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

    Die Antragstellerin hat auch keine tragfähigen Tatsachen vorgetragen, die ggf. zu einem Ausschluß der Rückforderung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes oder gegen Treu und Glauben führen könnten (s. dazu den Senatsbeschluß vom 27. April 1998 VII B 296/97, BFHE 185, 364, BStBl II 1998, 499, sowie FG Köln, Urteil vom 30. April 1997 6 K 5036/93, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 925).
  • FG Münster, 16.06.2021 - 7 K 30/19

    Wirksame Aufrechnung einer zivilrechtlichen Forderung mit einem

    Danach kann auch ein Erstattungsanspruch ausgeschlossen sein, wenn mit hinreichender Sicherheit anzunehmen ist, dass der zu erstattende Betrag ohnehin alsbald zurückgezahlt werden muss (Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 37 AO Rn. 105; FG Köln Urteil vom 30.04.1997 6 K 5036/93, EFG 1997, 925).
  • FG Nürnberg, 16.01.2002 - III 12/98

    Leistungsempfänger bei Überzahlung an Abtretungsempfänger; Rückforderungsanspruch

    Eine unzulässige Rechtsausübung wäre z. B. dann gegeben, wenn der Rückfordernde den Rückforderungsbetrag nach kurzer Zeit wieder an den Inanspruchgenommenen zurückerstatten müsste (Finanzgericht Köln Urteil vom 30. April 1997 6 K 5036/93, EFG 1997, 925).
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