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   FG Baden-Württemberg, 12.03.1998 - 6 V 62/97   

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https://dejure.org/1998,15456
FG Baden-Württemberg, 12.03.1998 - 6 V 62/97 (https://dejure.org/1998,15456)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.03.1998 - 6 V 62/97 (https://dejure.org/1998,15456)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. März 1998 - 6 V 62/97 (https://dejure.org/1998,15456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung von durch Verschulden eines Beteiligten entstandenen Kosten ; Notwendigkeit der Begründung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehunug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1025
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.08.1998 - VI B 157/97

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim FG

    Begründet dagegen der Antragsteller seinen Aussetzungsantrag erstmals gegenüber dem FG, kann dieses das FA zur Überprüfung seines Ablehnungsbescheids aufgrund dieser Begründung auffordern und sodann aufgrund der Stellungnahme des FA entscheiden, sofern dieses seinen Ablehnungsbescheid nicht von sich aus ändert (zur Kostenentscheidung im Fall der Begründung erst gegenüber dem FG vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. März 1998 6 V 62/97, EFG 1998, 1025).
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.03.2007 - 3 V 1205/06

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides; Bestehen

    Die Kosten eines AdV-Antrags sind dem Antragsteller aufzuerlegen, wenn der Antragsgegner seinen Antrag mangels tragfähiger Begründung abgelehnt hat und der Antragsgegner während des gerichtlichen Verfahrens dem Antrag entspricht, weil die Begründung nachgeholt wird (Schwarz in Hübschmann / Hepp / Spitaler, FGO, 173. Lfg., Juni 2002, § 137; RZ 23; Seer in Tipke / Kruse, FGO, 109. Lfg., April 2006, § 69, RZ 144; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. März 1998 6 V 62/97, EFG 1998, 1025).
  • FG Bremen, 21.09.1998 - 298148Ko 2

    Anspruch auf Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Voraussetzungen für

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