Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 12.03.1998 - 6 V 62/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,15456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auferlegung von durch Verschulden eines Beteiligten entstandenen Kosten ; Notwendigkeit der Begründung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehunug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1998, 1025
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 20.08.1998 - VI B 157/97
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim FG
Begründet dagegen der Antragsteller seinen Aussetzungsantrag erstmals gegenüber dem FG, kann dieses das FA zur Überprüfung seines Ablehnungsbescheids aufgrund dieser Begründung auffordern und sodann aufgrund der Stellungnahme des FA entscheiden, sofern dieses seinen Ablehnungsbescheid nicht von sich aus ändert (zur Kostenentscheidung im Fall der Begründung erst gegenüber dem FG vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. März 1998 6 V 62/97, EFG 1998, 1025). - FG Sachsen-Anhalt, 02.03.2007 - 3 V 1205/06
Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides; Bestehen …
Die Kosten eines AdV-Antrags sind dem Antragsteller aufzuerlegen, wenn der Antragsgegner seinen Antrag mangels tragfähiger Begründung abgelehnt hat und der Antragsgegner während des gerichtlichen Verfahrens dem Antrag entspricht, weil die Begründung nachgeholt wird (Schwarz in Hübschmann / Hepp / Spitaler, FGO, 173. Lfg., Juni 2002, § 137; RZ 23; Seer in Tipke / Kruse, FGO, 109. Lfg., April 2006, § 69, RZ 144; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. März 1998 6 V 62/97, EFG 1998, 1025). - FG Bremen, 21.09.1998 - 298148Ko 2
Anspruch auf Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Voraussetzungen für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar