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   FG Baden-Württemberg, 12.03.1998 - 14 K 215/95   

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https://dejure.org/1998,13179
FG Baden-Württemberg, 12.03.1998 - 14 K 215/95 (https://dejure.org/1998,13179)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.03.1998 - 14 K 215/95 (https://dejure.org/1998,13179)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. März 1998 - 14 K 215/95 (https://dejure.org/1998,13179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erzielung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnes; Gewinn aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs; Betriebsaufgabe und Betriebsunterbrechung im Steuerrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1063
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

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  • BFH, 19.01.1983 - I R 84/79

    Verpachtung - Gewerbebetrieb - Aufgabe des Gewerbebetriebs - Stille Reserve

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  • BFH, 07.08.1979 - VIII R 153/77

    Zur schenkweisen Unterbeteiligung von Kindern an einer atypischen stillen

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  • BFH, 27.02.1985 - I R 235/80

    Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

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  • BFH, 26.02.1997 - X R 31/95

    Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit

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  • BFH, 28.08.2003 - IV R 20/02

    Abgrenzung Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung

    Der III. Senat hielt es nicht für entscheidend, ob der Mieter oder Pächter den bisherigen Betrieb fortführt, sondern ob der bisherige Betrieb vom Vermieter oder Verpächter nach Ablauf des Vertragsverhältnisses ohne wesentliche Änderungen fortgeführt werden kann (so bereits Urteil des FG Baden-Württemberg vom 12. März 1998 14 K 215/95, EFG 1998, 1063 zur Vermietung eines Hotelgebäudes an eine Massageschule).

    e) Die Vermietung oder Verpachtung an einen Branchenfremden hat allerdings vielfach zur Folge, dass das Nutzungsobjekt baulich umgestaltet wird und damit nicht mehr zu den bisherigen Zwecken genutzt werden kann (Urteile des FG Baden-Württemberg in EFG 1998, 1063, sowie vom 27. September 2001 2 K 77/00, juris).

  • BFH, 11.10.2007 - X R 39/04

    Wesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Betriebsverpachtung im Ganzen -

    Der III. Senat des BFH hielt es in diesem Urteil nicht für entscheidend, ob der Mieter oder Pächter den bisherigen Betrieb fortführe, sondern ob der bisherige Betrieb nach Ablauf des Nutzungsverhältnisses ohne wesentliche Änderungen fortgeführt werden könne (ebenso bereits Urteil des FG Baden-Württemberg vom 12. März 1998 14 K 215/95, EFG 1998, 1063, zur Vermietung eines Hotelgebäudes an eine Massageschule).
  • BFH, 11.05.1999 - VIII R 72/96

    Ruhender Betrieb bei fehlgeschlagener Betriebsaufspaltung

    Je nach Art des Gewerbebetriebs kann allerdings eine Betriebsverpachtung auch dann noch vorliegen, wenn das bewegliche Anlagevermögen und das Umlaufvermögen an den Pächter veräußert werden (BFH-Urteile vom 14. Dezember 1978 IV R 106/75, BFHE 127, 21, BStBl II 1979, 300, 302; vom 7. August 1979 VIII R 153/77, BFHE 129, 325, BStBl II 1980, 181, 184) und/oder jederzeit leicht und kurzfristig wiederbeschafft werden können (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1992 III R 5/92, BFH/NV 1993, 233, 234; vom 26. Mai 1993 X R 101/90, BFHE 171, 468, BStBl II 1993, 710, 713; FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 12. März 1998 14 K 215/95, EFG 1998, 1063; Schmidt, a.a.O., § 16 Rz. 698, m.w.N.; zur Abgrenzung vgl. BFH-Urteil in BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388, unter II. 2. b der Gründe).
  • FG München, 20.08.2001 - 13 V 1407/01

    Ohne ausdrückliche Aufgabeerklärung keine Betriebsaufgabe bei Verpachtung der

    a) Gem. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1997 VIII R 11/95 (BFHE 1985, 205, BStBl. II 1998, 379) ist die Einstellung der gewerblichen Tätigkeit eines Unternehmers nur dann als Betriebsaufgabe i.S.v. § 16 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) zu beurteilen, wenn sich entweder aus den äußerlich erkennbaren Umständen eindeutig ergibt, dass der Betrieb endgültig aufgegeben werden soll oder der Unternehmer eine eindeutige Erklärung dieses Inhalts gegenüber dem Finanzamt (FA) abgibt (so auch BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75 , BStBl. II 1996, 276; Urteile des FG Baden-Württemberg vom 12. März 1998 - 14 K 215/95, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG -1998, 1063, und des Niedersächsischen FG vom 2. März 1999 VII 668/94, EFG 2000, 170 mit Anmerkung in Beilage 4/2000 S. 31 f.).
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