Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 16.10.1997

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 28.02.1997 - 18 K 7568/92 E   

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https://dejure.org/1997,8150
FG Düsseldorf, 28.02.1997 - 18 K 7568/92 E (https://dejure.org/1997,8150)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.1997 - 18 K 7568/92 E (https://dejure.org/1997,8150)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 1997 - 18 K 7568/92 E (https://dejure.org/1997,8150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Geltendmachung eines Verlustabzuges bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb; Voraussetzungen für die Berücksichtigung des geltend gemachten Auflösungsverlustes; Anforderungen an eine Umsatzsteuersonderprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb von Anteilen an konkursgefährdeter Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 113
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 56/88

    Steuerliche Anrechnung eines Anteils an einem Liquidationsverlust - Erwerb von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.02.1997 - 18 K 7568/92
    Denn auch die Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- regelmäßig als Veräußerungsvorgang im Sinne des § 17 EStG zu beurteilen (BFH-Urteil vom 1.August 1996 VIII R 4/92, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV 1997, 215); ebenso kommt es nicht auf die Dauer der Beteiligung, sondern allein darauf an, ob der Steuerpflichtige innerhalb des maßgeblichen Fünfjahreszeitraums überhaupt zu mehr als 25 vH an der Kapitalgesellschaft beteiligt war (BFH-Urteil vom 7.Juli 1992 VIII R 56/88, BFH/NV 1993, 25 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 01.08.1996 - VIII R 4/92

    Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.02.1997 - 18 K 7568/92
    Denn auch die Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- regelmäßig als Veräußerungsvorgang im Sinne des § 17 EStG zu beurteilen (BFH-Urteil vom 1.August 1996 VIII R 4/92, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV 1997, 215); ebenso kommt es nicht auf die Dauer der Beteiligung, sondern allein darauf an, ob der Steuerpflichtige innerhalb des maßgeblichen Fünfjahreszeitraums überhaupt zu mehr als 25 vH an der Kapitalgesellschaft beteiligt war (BFH-Urteil vom 7.Juli 1992 VIII R 56/88, BFH/NV 1993, 25 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 31.01.1996 - VIII B 67/95

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.02.1997 - 18 K 7568/92
    Vielmehr fehlte es im maßgeblichen Zeitpunkt des Anteilserwerbs sowohl an einem Konzept der Gesellschafter über Art und Umfang einer eventuellen Unternehmensfortführung als auch an einem darauf bezogenen Sanierungs- und Finanzierungskonzept, das angesichts des im Erwerbszeitpunkts vorliegenden Wegfalls des Gesellschaftszwecks (Einkauf von Wirtschaftsgütern zum Zwecke des Vertriebs durch die X- Vertriebsgesellschaften) und der Höhe der Verluste der X- GmbH Voraussetzung für die Annahme einer wirtschaftlich und kaufmännisch motivierten und beachtlichen Willensbildung für die Aufstockung der Beteiligung der Klägerin gewesen wäre (vgl.BFH-Beschluß vom 31. Januar 1996 VIII B 67/95, BFH/NV 1996, 528).
  • FG München, 04.10.1999 - 13 K 3944/96

    Unengeltlicher Erwerb von GmbH-Anteilen von der Ehefrau zur Herstellung einer

    Eine solche Verfahrensweise läßt auf die Absicht schließen, daß der erste unentgeltliche Anteilserwerb allein zum Zwecke der Steuerersparnis erfolgte (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 28. Februar 1997 - 18 K 7568/92 E, EFG 1998, 113 ).
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 16.10.1997 - 5 V 21/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14724
FG Baden-Württemberg, 16.10.1997 - 5 V 21/97 (https://dejure.org/1997,14724)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.10.1997 - 5 V 21/97 (https://dejure.org/1997,14724)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Oktober 1997 - 5 V 21/97 (https://dejure.org/1997,14724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kindergeld für ein schwerbehindertes Kind im Falle der Leistung einer Eingliederungshilfe für Behinderte an das Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 113
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.06.1996 - III R 13/94

    Für die Beurteilung, ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu

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  • BFH, 19.03.1997 - I R 7/96

    Die Erhebung von Nachzahlungszinsen bei einer vom Finanzamt verzögerten

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  • BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97

    Kindergeld bei Unterbringung im Pflegeheim

    Vorinstanz: FG Baden-Württemberg (EFG 1998, 113).

    Das FG begründete seine ablehnende Entscheidung --abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 113-- unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Juni 1996 III R 13/94 (BFHE 181, 128, BStBl II 1997, 173) damit, der notwendige Lebensunterhalt des Sohnes sei durch die Eingliederungshilfe sichergestellt.

  • FG Brandenburg, 28.01.1999 - 5 K 1407/97

    Kindergeldanspruch bei Leistung von Eingliederungshilfe für Behinderte

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  • FG Niedersachsen, 22.07.1998 - XIII 225/97

    Sozialhilfeleistungen bewirken kein "Außerstandesein" eines Kindes, sich selbst

    Der Senat schließt sich der Auffassung des Finanzgerichts (FG) Bremen im Urteil vom 25.03.1997 4 96 156 K1, Entscheidungen der FG - EFG - 1997, 766 an und teilt nicht die Ansicht des FG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 27.08.1997 I K 164/96 EFG 1998, 111) und des FG Baden-Württemberg (Beschluss vom 16.10.1997 5 V 21/97, EFG 1998, 113).
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