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   FG Münster, 30.06.1997 - 16 K 2708/95 E   

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https://dejure.org/1997,8869
FG Münster, 30.06.1997 - 16 K 2708/95 E (https://dejure.org/1997,8869)
FG Münster, Entscheidung vom 30.06.1997 - 16 K 2708/95 E (https://dejure.org/1997,8869)
FG Münster, Entscheidung vom 30. Juni 1997 - 16 K 2708/95 E (https://dejure.org/1997,8869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkauf von Anteilen an Vermietungspersonengesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1998, 651
  • EFG 1998, 117
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Münster, 30.06.1997 - 16 K 2708/95
    Für die entscheidende Frage, ob der Erwerb und Verkauf der Anteile an den Immobiliengesellschaften als Handel mit, den hinter den Gesellschaften stehenden Grundstücken und damit als Gewerbebetrieb anzusehen sei, sei die Grundsatzentscheidung des Großen Senats des BFH vom 03. Juli 1995 - GrS 1/93 - (BStBl II 1995, 617 ) maßgeblich.

    Bei der Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Gründstückshandel ist das Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend; maßgeblich für die Beurteilung der Gewerblichkeit ist eine Gesamtschau aller Aktivitäten des Steuerpflichtigen am Grundstücksmarkt (BFH-Beschluss vom 03. Juli 1995 - GrS 1/93 -, BStBl II 1995, 617 ).

    Deshalb hat der Zweck der Gesellschaft Bedeutung für die Frage, ob die Anschaffung und/oder die Bebauung von Grundstücken und ihre Veräußerung zum gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft gehören (BFH, BStBl II 1995, 617, 622).

    Dies hat der BMF im Verfahren vor dem Großen Senat des BFH GrS 1/93 ausdrücklich bestätigt.

    Danach betrifft der Erlass nur Personengesellschaften, deren Geschäftszweck der gewerbliche Grundstückshandel ist (BFH, BStBl II 1995, 617, 618 unter IV 3).

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Auszug aus FG Münster, 30.06.1997 - 16 K 2708/95
    Darüber hinaus ist ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den genannten Maßnahmen zu verlangen (BFH-Urteil vom 18. September 1991 - XI R 23/90 -, BStBl II 1992, 135 m.w.N.).
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus FG Münster, 30.06.1997 - 16 K 2708/95
    Zwar sind bei der Beantwortung der Frage, ob die 3-Objekt-Grenze überschritten ist, prinzipiell auch Veräußerungen von Anteilen an Grundstücksgesellschaften in die Betrachtung einzubeziehen (BFH-Urteil vom 07. März 1996 - IV R 2/92 -, BStBl II 1996, 369, 373 unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben vom 20. Dezember 1990, BStBl I 1990, 884 Rdn. 16).
  • BFH, 10.12.1998 - III R 61/97

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 117 veröffentlichtem Urteil statt.
  • BFH, 10.12.1998 - III R 62/97

    Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen

    Die Begründung folgt im wesentlichen derjenigen in der Einkommensteuersache (vgl. Urteil vom 30. Juni 1997 16 K 2708/95 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 117).
  • FG München, 20.04.1999 - 11 K 903/96

    "3-Objekt-Grenze": gewerblicher Grundstückshandel in Sonderfällen;

    Der gegenteiligen Ansicht des Finanzgerichts Münster im Urteil vom 30. Juni 1997 16 K 2708/95 E, EFG 1998, 117 , folgt der Senat nicht (vgl. auch Schmidt/Weber-Grellet, EStG , § 15 RdNr. 53).
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