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   FG Brandenburg, 21.08.1998 - 1 V 1658/98 KV   

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https://dejure.org/1998,4661
FG Brandenburg, 21.08.1998 - 1 V 1658/98 KV (https://dejure.org/1998,4661)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 21.08.1998 - 1 V 1658/98 KV (https://dejure.org/1998,4661)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 21. August 1998 - 1 V 1658/98 KV (https://dejure.org/1998,4661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Ermessensausübung bei der Auswahl des Mittels der Vollstreckung gegen einen Steuerschuldner; Pfändung des Geschäftskontos des Vollstreckungsschuldners durch das Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1451
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.07.2007 - VII B 338/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Ermessensfehlgebrauch; Vollstreckung in Geschäftskonto

    Außerdem hält sie eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung für erforderlich, da die Vorentscheidung und die Entscheidung des FG Hamburg vom 18. Februar 2000 II 376/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 536) von einer Entscheidung des 1. Senats des FG des Landes Brandenburg vom 5. August 1998 1 V 1658/98 KV (EFG 1998, 1451) abwichen.

    Denn schon aus dem Leitsatz der vermeintlich divergierenden Entscheidung des 1. Senats des FG Brandenburg in EFG 1998, 1451 "Die sofortige Pfändung des Geschäftskontos eines Vollstreckungsschuldners ist ermessensfehlerhaft, wenn es die Finanzbehörde zuvor unterlassen hat zu überprüfen, ob weniger einschneidende Vollstreckungsmaßnahmen im konkreten Fall in Betracht kommen." ergibt sich, dass auch dieser --ebenso wie der 3. Senat in der angefochtenen Entscheidung-- die Rechtmäßigkeit der Pfändung eines Geschäftskontos von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig macht.

  • FG Brandenburg, 19.10.1998 - 1 V 2160/98

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung;

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  • FG Hamburg, 18.02.2000 - II 376/99

    Zur Wahl des geeigneten Vollstreckungsmittels durch die

    Entgegen einer insoweit zumeist nicht weiter begründeten Auffassung (vgl. z. B. FG Brandenburg - Beschlüsse vom 5. August 1998.1 V 1658/98, EFG 1998, 1451 und vom 19. Oktober 1998.1 V 2160/98, EFG 1999, 62) stellt die Sachpfändung unter Einsatz eines Vollziehungsbeamten gegenüber einer Kontenpfändung - auch soweit es sich um ein betriebliches Konto handelt - nicht stets das mildere Mittel dar (vgl. Wiggen, a. a. O., S. 746).
  • BFH, 25.10.2000 - VII B 196/00

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung - Fortsetzungsfeststellungsklage -

    Mit der von der Klägerin gerügten Abweichung des angefochtenen FG-Urteils von dem Urteil des FG Brandenburg vom 5. August 1998 1 V 1658/98 KV (Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1451) wird keine i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO beachtliche Divergenz geltend gemacht.
  • BFH, 07.10.1999 - VII B 18/99

    NZB, Begründung

    Sofern den Hinweisen der Klägerin auf das Urteil des RFH vom 16. Februar 1934 V A 41/34 (RStBl 1934, 245) und auf den Beschluß des FG des Landes Brandenburg vom 5. August 1998 1 V 1658/98 KV (Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1451) ferner das Vorbringen entnommen werden kann, sie sehe die Frage, ob es ermessensfehlerhaft sei, wenn das FA direkt auf ein Geschäftskonto zugreife und damit die Gefahr der Zerstörung der Kreditbeziehung zwischen Betrieb und Bank in Kauf nehme, ohne zuvor andere Vollstreckungsmöglichkeiten (hier: die Sachpfändung der beiden PKW) auszuschöpfen, als klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung an, ist, abgesehen von der unzureichenden Darlegung, weshalb diese Frage über den konkreten Streitfall hinaus das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren könnte, darauf hinzuweisen, daß das FG über diese Frage in seinem Urteil gar nicht befunden hat.
  • FG München, 04.02.2010 - 14 K 1163/09

    Ermessen bei der Auswahl der Vollstreckungsmaßnahme

    Die Entscheidung des Finanzgerichts Brandenburg vom 5. August 1998 (1 V 1658/98 KV, EFG 1998, 1451) ist auf den vorliegenden Fall insbesondere schon deshalb nicht übertragbar, weil die Schuldnerin, anders als hier, dem FA Ratenzahlung angeboten hat und zudem aufgrund der unternehmerischen Tätigkeit der Schuldnerin eine Mobiliarzwangsvollstreckung möglicherweise ebenfalls zum Erfolg geführt hätte.
  • FG Hamburg, 27.03.2009 - 5 K 102/08

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Die streitgegenständliche Vollstreckungsmaßnahme verstoße gegen die in der Entscheidung des Finanzgerichts Brandenburg vom 05.08.1998 (1 V 1658/98 KV) niedergelegten Rechtsgrundsätze.
  • FG Brandenburg, 10.08.1998 - 1 V 1675/98

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit der zwangsweisen Beitreibung der

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