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   FG Hessen, 21.07.1998 - 6 K 3093/93   

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FG Hessen, 21.07.1998 - 6 K 3093/93 (https://dejure.org/1998,14331)
FG Hessen, Entscheidung vom 21.07.1998 - 6 K 3093/93 (https://dejure.org/1998,14331)
FG Hessen, Entscheidung vom 21. Juli 1998 - 6 K 3093/93 (https://dejure.org/1998,14331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1548
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 163/84

    Zur Rechtsnatur eines auf die Bereitstellung einer Ferienimmobilie gerichteten

    Auszug aus FG Hessen, 21.07.1998 - 6 K 3093/93
    Soweit der Bundesgerichtshof -BGH- in seinem Urteil vom 17.1.1985 VII ZR 163/84 (NJW 1985, 906) entschieden habe, daß auch bei der Bereitstellung eines Ferienhauses zu Urlaubszwecken als alleinige Leistung das zivilrechtliche Reisevertragsrecht entsprechende Anwendung finde, könne diese Rechtsprechung weder im Hinblick auf den +unterschiedlichen Sinn und Zweck der §§ 651 a ff BGB - Verbraucherschutz- im Verhältnis zu § 25 UStG, noch im Hinblick auf den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung auf das Umsatzsteuerrecht übertragen werden.

    Ein Weiterverkauf an die Klin. hat im Innenverhältnis unstreitig nicht stattgefunden und kann auch nicht über die Fiktion des Zivilrechts (§ 651 a Abs. 2 BGB: "... wenn nach den äußeren Umständen der Anschein erweckt wird, daß der Erklärende vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung erbringt"), die von den Zivilgerichten im Interesse des Verbraucherschutzes weit ausgelegt wird (vgl. u.a. Urteile des BGH vom 9.7. 1992 VIII ZR 7/92, Der Betrieb 1992, 2615; vom 17.1. 1985 VII ZR 163/84, NJW 1985, 906 und vom 26.6. 1980 VII ZR 210/79, BGHZ 77, 310 und Urteil des OLG München vom 8.1. 1991 25 U 2694/90, Fundstelle: JU-RIS) hergeleitet werden, da diese Fiktion nur für die Frage, ob die Klin. selbst als Reiseveranstalterin anzusehen ist, Bedeutung hätte.

  • OLG München, 08.01.1991 - 25 U 2694/90
    Auszug aus FG Hessen, 21.07.1998 - 6 K 3093/93
    Ein Weiterverkauf an die Klin. hat im Innenverhältnis unstreitig nicht stattgefunden und kann auch nicht über die Fiktion des Zivilrechts (§ 651 a Abs. 2 BGB: "... wenn nach den äußeren Umständen der Anschein erweckt wird, daß der Erklärende vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung erbringt"), die von den Zivilgerichten im Interesse des Verbraucherschutzes weit ausgelegt wird (vgl. u.a. Urteile des BGH vom 9.7. 1992 VIII ZR 7/92, Der Betrieb 1992, 2615; vom 17.1. 1985 VII ZR 163/84, NJW 1985, 906 und vom 26.6. 1980 VII ZR 210/79, BGHZ 77, 310 und Urteil des OLG München vom 8.1. 1991 25 U 2694/90, Fundstelle: JU-RIS) hergeleitet werden, da diese Fiktion nur für die Frage, ob die Klin. selbst als Reiseveranstalterin anzusehen ist, Bedeutung hätte.
  • BFH, 21.01.1993 - V B 95/92

    Inhalt der Besteuerung von nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers

    Auszug aus FG Hessen, 21.07.1998 - 6 K 3093/93
    Auch kann die von der Klin. aufgegriffene Frage, ob bereits in den Fällen, in denen der Unternehmer nur eine Leistung -wie z.B. die Vermietung einer Ferienwohnung- erbringt, eine Reiseleistung i.S. des § 25 Abs. 1 Satz 1 UStG vorliegt, unerörtert bleiben: Selbst wenn die Klin. nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung als Reiseveranstalterin anzusehen wäre und wenn das Gericht mit der Rechtsprechung des BFH (Beschluß vom 21.1. 1993 V B 95/92 BFH/NV 1994, 346) von dem Vorliegen von Reiseleistungen ausginge, scheitert eine Anwendbarkeit des § 25 Abs. 1 UStG mit dem Verweis auf § 3a Abs. 1 UStG hier daran, daß die Klin. nach der Überzeugung des Senats keinerlei Reisevorleistungen selbst in Anspruch genommen hat (§ 25 Abs. 1 Satz 1 UStG).
  • BFH, 16.03.1995 - V R 128/92

    1. Zivilrechtliche Rechtsbeziehungen bei Reiseleistungen grundsätzlich auch für

    Auszug aus FG Hessen, 21.07.1998 - 6 K 3093/93
    Dies gilt jedoch nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 16.3. 1995 V R 128/92, BStBl. II 1995, 651) nur, wenn die für das Umsatzsteuerrecht maßgebende tatsächliche Leistungshandlung keine eigenständige Beurteilung erfordert.
  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 210/79

    Großwildjagd in Afrika - Zur Anwendbarkeit des Regelungsgehalts des § 651a Abs. 2

    Auszug aus FG Hessen, 21.07.1998 - 6 K 3093/93
    Ein Weiterverkauf an die Klin. hat im Innenverhältnis unstreitig nicht stattgefunden und kann auch nicht über die Fiktion des Zivilrechts (§ 651 a Abs. 2 BGB: "... wenn nach den äußeren Umständen der Anschein erweckt wird, daß der Erklärende vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung erbringt"), die von den Zivilgerichten im Interesse des Verbraucherschutzes weit ausgelegt wird (vgl. u.a. Urteile des BGH vom 9.7. 1992 VIII ZR 7/92, Der Betrieb 1992, 2615; vom 17.1. 1985 VII ZR 163/84, NJW 1985, 906 und vom 26.6. 1980 VII ZR 210/79, BGHZ 77, 310 und Urteil des OLG München vom 8.1. 1991 25 U 2694/90, Fundstelle: JU-RIS) hergeleitet werden, da diese Fiktion nur für die Frage, ob die Klin. selbst als Reiseveranstalterin anzusehen ist, Bedeutung hätte.
  • BFH, 07.10.1999 - V R 79/98

    Reiseleistungen bei Vermittlung

    Von den beiden Urteilen ist das die Streitjahre 1987 bis 1989 betreffende (6 K 3093/93) in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1548 veröffentlicht.
  • BFH, 07.10.1999 - V R 80/98

    Reiseleistung - Weitervermietung von Ferienwohnungen - Leistungskommission

    Von den beiden Urteilen ist das die Streitjahre 1987 bis 1989 betreffende (6 K 3093/93) in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1548 veröffentlicht.
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