Weitere Entscheidung unten: FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1998

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 18.06.1998 - 9 K 7424/95 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6517
FG Düsseldorf, 18.06.1998 - 9 K 7424/95 E (https://dejure.org/1998,6517)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.1998 - 9 K 7424/95 E (https://dejure.org/1998,6517)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - 9 K 7424/95 E (https://dejure.org/1998,6517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Rabattfreibetrag für geldwerten Vorteil eines zinslosen Arbeitgeberdarlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1508
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.11.1994 - VI R 81/93

    Als Dienstleistungen i. S. des § 8 Abs. 3 EStG sind auch Nutzungsüberlassungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.1998 - 9 K 7424/95
    Zu den begünstigten Dienstleistungen gehören auch die Vorteile aus einer zinslosen Darlehenshingabe, da der Begriff "Waren und Dienstleistungen" alle in Betracht kommenden Sachbezüge erfassen soll (BFH Urteil vom 4. November 1994, BFHE 175, 567 , BStBl II 1995, 338 ).

    Die Begriffe "Waren oder Dienstleistungen" stehen synonym für alle Leistungen, mit denen sich ein Arbeitgeber am Markt betätigt (BFH Urteil in BFHE 175, 567 , BStBl II 1995, 338 ), auch wenn es sich hierbei nicht um Leistungen handelt, die zum üblichen Geschäftsgegenstand des Arbeitgebers handelt (BFH Urteil vom 7. Februar 1997 - VI R 17/94, BStBl II 1997, 363 ).

    § 8 Abs. 3 EStG sollte u.a. eine Vereinfachung der Steuererhebung bezwecken (vgl. BFH Urteile in BFHE 175, 567 , BStBl II 1995, 338 und in BStBl II 1997, 363 ; ebenso Birk, a.a.O., § 8 Rdn. 77).

  • BFH, 07.02.1997 - VI R 17/94

    Bei sog. Bankreisen ist § 8 Abs. 3 EStG anwendbar, wenn die Bank zivilrechtlich

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.1998 - 9 K 7424/95
    Die Begriffe "Waren oder Dienstleistungen" stehen synonym für alle Leistungen, mit denen sich ein Arbeitgeber am Markt betätigt (BFH Urteil in BFHE 175, 567 , BStBl II 1995, 338 ), auch wenn es sich hierbei nicht um Leistungen handelt, die zum üblichen Geschäftsgegenstand des Arbeitgebers handelt (BFH Urteil vom 7. Februar 1997 - VI R 17/94, BStBl II 1997, 363 ).

    § 8 Abs. 3 EStG sollte u.a. eine Vereinfachung der Steuererhebung bezwecken (vgl. BFH Urteile in BFHE 175, 567 , BStBl II 1995, 338 und in BStBl II 1997, 363 ; ebenso Birk, a.a.O., § 8 Rdn. 77).

  • FG Sachsen, 27.01.1994 - 2 K 59/93
    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.1998 - 9 K 7424/95
    Die Gegenauffassung, wonach sich das Merkmal des allgemeinen Geschäftsverkehrs lediglich auf die Bewertung nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG bezieht (vgl. FG Leipzig, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 K 59/93, EFG 1994, 468 ; Birk in Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftssteuergesetz Kommentar, § 8 Rdn. 92, ders. FR 1990, 237, 241; Schmidt, FR 1990, 361) überzeugt nicht.

    Nach dieser Ansicht sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 Abs. 3 EStG auch bei solchen Waren oder Dienstleistungen erfüllt, die vom Arbeitgeber nicht am Markt angeboten werden (FG Leipzig, Urteil in EFG 1994, 468 ).

  • BFH, 15.01.1993 - VI R 32/92

    Der Rabattfreibetrag wird nicht gewährt, wenn der Arbeitnehmer eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.1998 - 9 K 7424/95
    Denn ein vom Arbeitgeber gewährter Preisnachlaß begründet nur dann keinen Vorteil im Sinne von § 19 EStG , wenn er auch im normalen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte und deshalb auch andere Personen als die Arbeitnehmer diesen Vorteil bekommen könnten (vgl. BFH, Urteil vom 15. Januar 1993 - VI R 32/92, BFHE 170, BStBl II 1993, 356 m.w.N.).

    Angesichts der Tatsache, daß der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des § 8 Abs. 3 EStG eng fassen wollte (so BFH Urteil in: BFHE 170, 190, BStBl II 1993, 356 ) würde eine solche weite Auslegung den Gesetzeszweck unterlaufen.

  • BFH, 08.11.1996 - VI R 100/95

    Kein Rabattfreibetrag bei Personalrabatten, die den Arbeitnehmern von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.1998 - 9 K 7424/95
    Indes setzt die besondere Bewertung der als Lohn geltenden Sachzuwendung und der Rabattfreibetrag voraus, daß der Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber Waren oder Dienstleistungen unentgeltlich oder verbilligt erhält, die dieser für den Markt herstellt, vertreibt oder erbringt, also im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet (vgl. BFH Urteil vom 8. November 1996 - VI R 100/95, BStBl II 1997, 330 ; vgl. auch Crezelius in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz , § 8 Rdn. D 7; Fitsch in Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz , § 8 Anm. 65; Blümich/Glenk, Einkommensteuergesetz , Körperschaftssteuergesetz, Gewerbesteuergesetz , EStG § 8 Rdz. 151; Glenk, DStR 1989, Beihefter Heft 19).
  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Obwohl der Kläger diese Voraussetzungen nicht erfüllt, weil er in Deutschland ausländerrechtlich nur geduldet wird, ihm somit ein qualifizierter Aufenthaltstitel fehlt und er sich hier mangels eines rechtlich gesicherten und damit zukunftsoffenen Aufenthalts auch nicht "gewöhnlich" iS des § 30 Abs. 1, 3 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - (SGB I) iVm dem BKGG aufhält (vgl dazu - zuletzt - das Senatsurteil vom 22. November 1998 - B 14 KG 2/97 R -), hat er Anspruch auf Kg. Denn nach den spezielleren Vorschriften des Abk steht er einem deutschen Staatsangehörigen gleich, und die Voraussetzung des Inlandsaufenthaltes gilt für ihn nicht (ebenso für das einkommenssteuerrechtliche Kg: FG Düsseldorf, EFG 1999, 567; Hildesheim, DStZ 2000, 25, 29 f; aA FG Rheinland-Pfalz, EFG 1998, 1598; FG Münster, EFG 1998, 1208; Hessisches FG, EFG 1999, 78 für das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit).
  • BFH, 18.09.2002 - VI R 134/99

    Rabattfreibetrag nur bei "Markterscheinen" des Arbeitgebers

    Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1508 veröffentlichten Gründen ab.
  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Obwohl der Kläger diese Voraussetzungen nicht erfüllt, weil er in Deutschland ausländerrechtlich nur geduldet wird, ihm somit ein qualifizierter Aufenthaltstitel fehlt und er sich hier mangels eines rechtlich gesicherten und damit zukunftsoffenen Aufenthalts auch nicht "gewöhnlich" iS des § 30 Abs. 1, 3 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - (SGB I) iVm dem BKGG aufhält (vgl dazu - zuletzt - das Senatsurteil vom 22. November 1998 - B 14 KG 2/97 R -), hat er Anspruch auf Kg. Denn nach den spezielleren Vorschriften des Abk steht er einem deutschen Staatsangehörigen gleich und die Voraussetzung des Inlandsaufenthaltes gilt für ihn nicht (ebenso für das einkommenssteuerrechtliche Kg: FG Düsseldorf, EFG 1999, 567; Hildesheim, DStZ 2000, 25, 29 f; aA FG Rheinland-Pfalz, EFG 1998, 1598; FG Münster, EFG 1998, 1208; Hessisches FG, EFG 1999, 78 für das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2001 - 4 K 1722/01

    Rabattfreibetrag bei zinsverbilligten Darlehen an Mitarbeiter einer

    Für die diese Frage bejahend - enge - Auffassung wird darauf verwiesen, dass die in § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG genannte zweite Bewertungsmethode voraussetze, dass Endpreise im allgemeinen Geschäftsverkehr überhaupt erzielt würden, so dass dieses Tatbestandsmerkmal notwendigerweise bereits zu den Voraussetzungen für die Gewährung der Begünstigung gehört (vgl. FG Düsseldorf Urteil vom 18. Juni 1998 9 K 7424/95 E, EFG 1998, 1598 m. w. N.).
  • FG Hamburg, 27.03.2001 - II 68/00

    Zur Bewertung von Waren bzw. Dienstleistungen, die verbilligt an Arbeitnehmer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Düsseldorf, 13.02.2001 - 18 K 6552/00

    Prozesskostenhilfe bei Kindergeldklage eines abgelehnten Asylbewerbers aus der

    und dass das Kindergeld zu den Familienleistungen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchstabe h) des ARB 3/80 gehört (Rdnr. 75 - anders noch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. September 1998 2 K 2268/97, EFG 1998, 1598 unter Hinweis darauf, dass Kindergeld keine spezifisch Arbeitnehmer-bezogene Leistung sei, sondern allen Bürgern gewährt werde).
  • FG Niedersachsen, 09.05.2000 - 14 K 333/98

    Kindergeldanspruch türkischer Staatsangehöriger mit bloßer Aufenthaltsbefugnis;

    Personen, wie die Klägerin, die nicht als Arbeitnehmer, sondern als Asylbewerber nach Deutschland einreisen, zunächst eine Aufenthaltsgestattung anschließend eine Aufenthaltsbefugnis erhalten haben, werden vom Regelungsgehalt des Art. 3 ARB 3/30 damit nicht erfaßt (vgl. auch Urteil FG Rheinland-Pfalz vom 08.09.1998 2 K 2268/97, EFG 1998, 1598; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27.11.1997 2 K 4895/97, EFG 1998, 750).
  • FG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 K 5596/97

    Kindergeldberechtigung; Jugoslawischer Staatsbürger; Sozialabkommen; Ausländer -

    Der Senat folgt aus diesen Gründen nicht der von den Finanzgerichten Rheinland-Pfalz (Urteil vom 8. September 1998 2 K 2268/97, EFG 1998, 1598 ) und Münster (Urteil vom 28. April 1998 6 K 4223/97 Kg, EFG 1998, 1208) vertretenen Auffassung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1998 - 2 K 2268/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,37121
FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1998 - 2 K 2268/97 (https://dejure.org/1998,37121)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.09.1998 - 2 K 2268/97 (https://dejure.org/1998,37121)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. September 1998 - 2 K 2268/97 (https://dejure.org/1998,37121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,37121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1598
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.09.1996 - C-277/94

    Taflan-Met u.a.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1998 - 2 K 2268/97
    Diese Auslegung entspricht der des EuGH in seinem Urteil vom 10.9.1996 - Rs. C-277/94 (EuGHE I 1996, 4085 und NVwZ 1997, S. 681).

    Es kann deshalb dahinstehen, ob der Kläger sich aufgrund des Urteils des EuGH vom 10.9.1996 - Rs. C - 277/94 unmittelbar auf Art. 3, 4 ARB 3/80 berufen kann (das FG Bremen verneint dies in seinem Beschluss vom 22.1.1998 - 4 97 131 S 1, EFG 1998, S. 1069. unter Berufung auf das Urteil des EuGH).

  • FG Bremen, 22.01.1998 - 497131S 1

    Voraussetzungen der Gewähr von Kindergeld an einen Ausländer; Unmittelbare

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1998 - 2 K 2268/97
    Es kann deshalb dahinstehen, ob der Kläger sich aufgrund des Urteils des EuGH vom 10.9.1996 - Rs. C - 277/94 unmittelbar auf Art. 3, 4 ARB 3/80 berufen kann (das FG Bremen verneint dies in seinem Beschluss vom 22.1.1998 - 4 97 131 S 1, EFG 1998, S. 1069. unter Berufung auf das Urteil des EuGH).
  • FG Thüringen, 14.05.1997 - III 3/97

    Kindergeldanspruch eines Ausländers; Aufenthaltsgestattung aufgrund des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1998 - 2 K 2268/97
    Vielmehr ist im Bereich staatlicher Leistungen die Staatsangehörigkeit ein sachliches Kriterium für eine unterschiedliche Behandlung ( BSG Urteil v. 13.8.1996 10 RKg 2/96 , SozR 3-5870 § 1 Nr. 11; vgl. auch FG Thüringen Urteil vom 14.5.1997 - III 3/97 , EFG 1997, S. 1211 und FG Hamburg Urteil vom 23.10.1997 - I 100/97 n.v.).
  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 2/96

    Neuregelung des § 1 Abs. 3 BKGG verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1998 - 2 K 2268/97
    Vielmehr ist im Bereich staatlicher Leistungen die Staatsangehörigkeit ein sachliches Kriterium für eine unterschiedliche Behandlung ( BSG Urteil v. 13.8.1996 10 RKg 2/96 , SozR 3-5870 § 1 Nr. 11; vgl. auch FG Thüringen Urteil vom 14.5.1997 - III 3/97 , EFG 1997, S. 1211 und FG Hamburg Urteil vom 23.10.1997 - I 100/97 n.v.).
  • FG Düsseldorf, 13.02.2001 - 18 K 6552/00

    Prozesskostenhilfe bei Kindergeldklage eines abgelehnten Asylbewerbers aus der

    und dass das Kindergeld zu den Familienleistungen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchstabe h) des ARB 3/80 gehört (Rdnr. 75 - anders noch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. September 1998 2 K 2268/97, EFG 1998, 1598 unter Hinweis darauf, dass Kindergeld keine spezifisch Arbeitnehmer-bezogene Leistung sei, sondern allen Bürgern gewährt werde).
  • FG Niedersachsen, 09.05.2000 - 14 K 333/98

    Kindergeldanspruch türkischer Staatsangehöriger mit bloßer Aufenthaltsbefugnis;

    Personen, wie die Klägerin, die nicht als Arbeitnehmer, sondern als Asylbewerber nach Deutschland einreisen, zunächst eine Aufenthaltsgestattung anschließend eine Aufenthaltsbefugnis erhalten haben, werden vom Regelungsgehalt des Art. 3 ARB 3/30 damit nicht erfaßt (vgl. auch Urteil FG Rheinland-Pfalz vom 08.09.1998 2 K 2268/97, EFG 1998, 1598; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27.11.1997 2 K 4895/97, EFG 1998, 750).
  • FG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 K 5596/97

    Kindergeldberechtigung; Jugoslawischer Staatsbürger; Sozialabkommen; Ausländer -

    Der Senat folgt aus diesen Gründen nicht der von den Finanzgerichten Rheinland-Pfalz (Urteil vom 8. September 1998 2 K 2268/97, EFG 1998, 1598 ) und Münster (Urteil vom 28. April 1998 6 K 4223/97 Kg, EFG 1998, 1208) vertretenen Auffassung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht