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   FG Hamburg, 22.08.1997 - V 22/96   

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https://dejure.org/1997,6438
FG Hamburg, 22.08.1997 - V 22/96 (https://dejure.org/1997,6438)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.1997 - V 22/96 (https://dejure.org/1997,6438)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 1997 - V 22/96 (https://dejure.org/1997,6438)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klage gegen die Nichtzulassung zur mündlichen Steuerberaterprüfung; Eingeschränkte Überprüfungsmöglichkeiten des Gerichts bei Prüfungsentscheidungen; Absolute und relative Bestehensgrenzen bei Prüfungen und Berücksichtigung einer Entscheidung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 245
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Hamburg, 24.06.1999 - V 7/99

    Möglichkeit der Vollstreckung eines eine Prüfungsentscheidung aufhebenden Urteils

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  • FG Hamburg, 31.05.1999 - V 47/96

    Überprüfung der Bewertung einer für nicht bestanden erklärten

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  • BFH, 08.02.2000 - VII R 52/99

    Steuerberaterprüfung; Überdenkungsverfahren

    Das von der Klägerin wegen des Nichtbestehens der Prüfung angerufene Finanzgericht (FG) hat in einem anderen bei ihm anhängigen, ebenfalls die Steuerberaterprüfung 1995 betreffenden Verfahren entschieden, die Prüfer hätten sich angesichts der ungewöhnlich hohen Misserfolgsquote im schriftlichen Teil der Prüfung darüber Rechenschaft geben müssen, ob die Klausuraufgaben nicht zu schwierig gewesen seien und ob unter diesen Umständen nicht eine relative Bestehensgrenze beachtet werden müsse (vgl. die in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 245 veröffentlichte Entscheidung vom 22. August 1997 V 22/96).

    Hierzu führt das FG unter Bezugnahme auf sein Urteil in EFG 1998, 245 aus, die Beweisaufnahme in jenem Verfahren habe ergeben, dass die verbindlichen Punktevorgaben den Bewertungsspielraum der Prüfer in der Prüfungspraxis stark einengten.

  • BFH, 21.05.1999 - VII R 34/98

    Grundsätze für die Steuerberaterprüfung

    Anderenfalls sei davon auszugehen, daß er den Vortrag des Prüflings nicht verstanden oder nicht ausreichend gewürdigt habe (Hinweis auf das Urteil des FG Hamburg vom 22. August 1997 V 22/96, EFG 1998, 245).
  • FG Münster, 10.02.1999 - 7 K 1657/98
    Die Klin. ist der Ansicht des Bekl. unter Hinweise auf Rechtsprechung (u. a. FG Hamburg vom 22.08.1997, EFG 1998, 245; OVG Berlin vom 26.06.1998 7 N 15.98) entgegengetreten, Rechtsprechung, die wiederum der Bekl. vorliegend nicht für einschlägig hält.

    Der Hinweis der Klin. auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 22.08.1997 (EFG 1998, 245) vermag der Klage ebenfalls nicht zu einem Erfolg zu verhelfen: Das Urteil vom 22.08.1997 geht von der Klausurenwertung im Stadtstaat Hamburg und speziell von dessen Prüfungsausschuß 4 aus, wonach in 1995 im Durchschnitt 46, 3 bzw. 38, 8 v. H. der Prüflinge nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen wurden.

  • BFH, 08.09.1998 - VII R 136/97

    Steuerberaterprüfung - Zulassung zum mündlichen Teil - Bewertung schriftlicher

    Sein in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 245 veröffentlichtes Urteil ist der Beklagten und Revisionsklägerin (der Finanzbehörde) am 19. September 1997 zugestellt worden.
  • BFH, 28.09.1998 - VII B 65/98

    Steuerberatungsrecht; Zweitkorrektur einer Prüfungsarbeit; Verletzung des

    Die Beschwerde nimmt in diesem Zusammenhang auf das Urteil des FG Hamburg vom 22. August 1997 V 22/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 245) Bezug.
  • FG Hamburg, 13.02.1998 - V 24/97

    Selbständige Anfechtbarkeit der schriftlichen oder mündlichen Prüfung;

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  • FG München, 15.07.1998 - 4 K 1693/97
    Ferner hält die Klägerin hilfsweise das angewandte starre Punkteschema unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg V 22/96 vom 22.8.1997, EFG 1998, 245 für rechtswidrig, weil es eine unzulässige absolute Bestehungsgrenze beinhalte.
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