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   FG Hessen, 19.03.1997 - 13 K 2384/94   

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https://dejure.org/1997,4011
FG Hessen, 19.03.1997 - 13 K 2384/94 (https://dejure.org/1997,4011)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.03.1997 - 13 K 2384/94 (https://dejure.org/1997,4011)
FG Hessen, Entscheidung vom 19. März 1997 - 13 K 2384/94 (https://dejure.org/1997,4011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Nichtverheirateten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Doppelte Haushaltsführung; Ledig; Verpflegungsmehraufwand; Eigener Hausstand - Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 32
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus FG Hessen, 19.03.1997 - 13 K 2384/94
    Bis zu dem Urteil vom 05. Oktober 1994 VI R 62/90 (Bundessteuerblatt II 1995, 180) ist der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß bei ledigen Arbeitnehmern mangels eigenen Hausstandes eine doppelte Haushaltsführung nicht in Betracht komme.
  • BFH, 22.09.1995 - VI R 41/95

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Nichtverheirateten

    Auszug aus FG Hessen, 19.03.1997 - 13 K 2384/94
    Nicht verheiratete Arbeitnehmer, die nach Beendigung der Ausbildung weiterhin - wenn auch gegen Kostenbeteiligung - ihr Zimmer im elterlichen Haushalt an den Wochenenden bewohnen, unterhalten regelmäßig keinen eigenen Hausstand (BFH-Urteil vom 22.09.1995 VI R 41/95 BFH/NV 1996, 122 m.w.N.).
  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob die dem Arbeitnehmer zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten den bewertungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnung gerecht werden (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 19. März 1997 13 K 2384/94, EFG 1998, 32; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 9 Rz. 141).
  • FG Düsseldorf, 29.06.2005 - 13 K 2622/03

    Doppelte Haushaltsführung bei Wohnungsüberlassung im Elternhaus

    Das weitere Merkmal der Nutzung des Hausstandes aus "eigenem oder abgeleiteten Recht" dient lediglich dazu, die Fälle auszugrenzen, in denen der Steuerpflichtige ohne eigene Rechtsposition in den Haushalt anderer Personen eingegliedert ist (vgl. Finanzgericht - FG - Hessen Urteil vom 19.3.1997 13K2384/94, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 32).
  • FG Köln, 11.01.2006 - 13 K 548/05

    Eigener Hausstand eines alleinstehenden Arbeitnehmers

    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob die dem Arbeitnehmer zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten den bewertungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnung gerecht werden ( Urteil des BFH vom 14.10.2004 VI R 82/02, BStBl II 2005, 98; Hessisches FG, Urteil vom 19. März 1997 13 K 2384/94, EFG 1998, 32; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl., § 9 Rz. 141).

    In einem solchen Fall müssen die Räumlichkeiten zumindest insoweit abgeschlossen sein, dass sie eine eigenständige Haushaltsführung zulassen, also insbesondere einschließlich eines Bades und einer Koch- und Essstelle über alle Einrichtungen verfügen, die für ein eigenständiges Wirtschaften erforderlich sind (so bereits Urteil des hessischen Finanzgerichts vom 19.03.1997 13 K 2384/94, EFG 1998, 32).

  • FG Sachsen, 09.03.2007 - 6 K 1117/06

    Erforderliche Einrichtungen für ein eigenständiges Wirtschaften i.S. einer

    Sie verfügen damit nicht über alle Einrichtungen, die für ein eigenständiges Wirtschaften erforderlich sind (vgl. Urteil des Hessischen Finanzgerichts - FG - vom 19. März 1997 13 K 2384/94, EFG 1998, 32; Urteil des FG Köln vom 11. Januar 2006 13 K 548/05, EFG 2006, 655).
  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 5 K 486/99

    Den Eltern des nichtehelichen Lebensgefährten gehörende, der Klägerin auf der

    Es dient dazu, die Fälle auszugrenzen, in denen der Steuerpflichtige ohne eigene Rechtsposition in den Haushalt anderer Personen eingegliedert ist (so auch Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19. März 1997 13 K 2384/94, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 32).
  • FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 92/00

    1. Fortführung der steuerlichen doppelten Haushaltsführung eines Berufstätigen

    Denn dass der Kläger bis zum 20. Dezember 1991 im G?er Anwesen in den dortigen Erdgeschossräumen, auch wenn ihm diese von seinen nießbrauchsberechtigten Eltern nur formlos zur unentgeltlichen Nutzung überlassen worden waren (a.A. FG München, Beschluss vom 21. Juli 1999 13 V 443/99, juris; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 25. Oktober 1999 III 1004/98, EFG 2000, 546) und die Räume keinen einheitlichen Wohnungsabschluss zum Hausflur hatten, darin einen eigenen, vom elterlichen Haushalt getrennten Hausstand aus abgeleitetem Recht führen konnte (ebenso Hessisches FG, Urteil vom 19. März 1997 13 K 2384/94, EFG 1998, 32) und nach den bei der finanzamtlichen Ortsbesichtigung vom Januar 1995 noch vorgefundenen Arbeitszimmer- und Wohnraumeinrichtungsgegenständen dort auch tatsächlich unterhalten hat, ist nicht zweifelhaft.
  • FG Hessen, 22.02.2005 - 13 K 2563/04

    Doppelte Haushaltsführung; Lediger; Werbungskosten; Wohnung; Eltern; Mietzahlung

    Das vom BFH entwickelte Merkmal der Nutzung des Hausstandes aus "eigenem Recht" dient dazu, die Fälle auszugrenzen, in denen der Steuerpflichtige ohne eigene Rechtsposition in den Haushalt anderer Personen eingegliedert ist (vgl. hierzu auch Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19. März 1997, 13 K 2384/94, EFG 1998, 32).
  • FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 92/00: 2 K 121/95

    Beibehaltung einer doppelten Haushaltsführung nach der Heirat; Telefonkosten als

    Denn dass der Kläger bis zum 20. Dezember 1991 im G'er Anwesen in den dortigen Erdgeschossräumen, auch wenn ihm diese von seinen nießbrauchsberechtigten Eltern nur formlos zur unentgeltlichen Nutzung überlassen worden waren (a.A. FG München, Beschluss vom 21. Juli 1999 13 V 443/99, juris; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 25. Oktober 1999 III 1004/98, EFG 2000, 546 ) und die Räume keinen einheitlichen Wohnungsabschluss zum Hausflur hatten, darin einen eigenen, vom elterlichen Haushalt getrennten Hausstand aus abgeleitetem Recht führen konnte (ebenso Hessisches FG, Urteil vom 19. März 1997 13 K 2384/94, EFG 1998, 32) und nach den bei der finanzamtlichen Ortsbesichtigung vom Januar 1995 noch vorgefundenen Arbeitszimmer- und Wohnraumeinrichtungsgegenständen dort auch tatsächlich unterhalten hat, ist nicht zweifelhaft.
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