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   FG Baden-Württemberg, 18.06.1997 - 6 K 212/94   

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FG Baden-Württemberg, 18.06.1997 - 6 K 212/94 (https://dejure.org/1997,7094)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.06.1997 - 6 K 212/94 (https://dejure.org/1997,7094)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 6 K 212/94 (https://dejure.org/1997,7094)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufteilung von Anschaffungskosten im privaten Bereich; Fehlen einer Aufteilungsvereinbarung der Vertragsparteien; Zusammen veranlagte Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bodenwertanteil bei Eigentumswohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 446
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.1997 - 6 K 212/94
    Eine Aufteilung der Anschaffungskosten einer ETW in der Weise, dass - wie von den Klägern beantragt - allein der Wert des Grund und Bodens geschätzt und von den gesamten Anschaffungskosten abgezogen werde mit der Folge, dass der verbleibende Restbetrag auf den Gebäudewertanteil entfalle, sei nach den vom BFH aufgestellten Grundsätzen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15.1.1985 - IX R 81/83 -, BFHE 143, 61, BStBl II, 1985, 252) nicht möglich.

    Dieser Grundsatz gilt nach der Rechtsprechung jedoch nur "in Ermangelung einer Aufteilung durch die Vertragsparteien oder im Falle der Zweifelhaftigkeit einer solchen Aufteilung" (BFH-Urteil vom 26.6.1991 - XI R 3/89 -, BFH/NV 1992, 373 und BFH in BFHE 143/61, BStBl II 1985, 252 m.w.N.).

    Der Senat sieht nach alledem im Streitfall einen Anwendungsbereich des BFH-Urteils in BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252 insoweit, als es dem FA nicht gelungen ist, an der Aufteilung der Kläger solche Zweifel hervorzurufen, die eine nennenswerte Abweichung von den Angaben der Kläger rechtfertigen könnten.

  • BFH, 31.01.1973 - I R 197/70

    Kaufmann - Einheitlicher Vertrag - Wirtschaftsgüter - Einzeln vereinbarter

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.1997 - 6 K 212/94
    Dies gilt nur dann nicht, wenn sie nicht ernstlich erfolgt ist und den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entspricht, weil in erster Linie Gründe der Steuerersparnis für sie maßgebend waren (BFH-Urteil vom 9.4.1987 - IV R 332/84 -, BFH/NV 1987, 763 m.w.N., u.a. auch auf das BFH-Urteil vom 31.1.1973 - I R 197/70 -, BFHE 108, 509 , BStBl II 1973, 391 ).
  • BFH, 17.01.1996 - XI R 62/95

    Anwendung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.1997 - 6 K 212/94
    Dem Antrag, gemäß § 100 Abs. 3 FGO zu verfahren, war nicht zu entsprechen, weil das FA nicht gehalten war, das Gutachten eines unabhängigen vereidigten Sachverständigen einzuholen (BFH-Urteile vom 17.1.1996 - XI R 62/95 -, BFH/NV 1996, 527, vom 31.8.1994 - X R 170/93 -, BFH/NV 1995, 299 und vom 4.3.1993 - IV R 33/92 -, BFH/NV 1993, 739).
  • BFH, 01.04.1958 - I 60/57 U

    Grundsätze zur Bildung und Bemessung von Wertberichtigungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.1997 - 6 K 212/94
    Denn in solchen Fällen begegnen der Schätzung der Vertragsparteien keine nennenswerten Zweifel (vgl. BFH-Urteil vom 1.4.1958 - I 60/57 U -, BFHE 67, 47, BStBl III 1958, 291 zur Bildung und Bemessung von Wertberichtigungen).
  • BFH, 09.04.1987 - IV R 332/84

    Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebes -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.1997 - 6 K 212/94
    Dies gilt nur dann nicht, wenn sie nicht ernstlich erfolgt ist und den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entspricht, weil in erster Linie Gründe der Steuerersparnis für sie maßgebend waren (BFH-Urteil vom 9.4.1987 - IV R 332/84 -, BFH/NV 1987, 763 m.w.N., u.a. auch auf das BFH-Urteil vom 31.1.1973 - I R 197/70 -, BFHE 108, 509 , BStBl II 1973, 391 ).
  • BFH, 31.08.1994 - X R 170/93

    Bemessung des Veräußerungspreises aus teilentgeltlicher Veräußerung bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.1997 - 6 K 212/94
    Dem Antrag, gemäß § 100 Abs. 3 FGO zu verfahren, war nicht zu entsprechen, weil das FA nicht gehalten war, das Gutachten eines unabhängigen vereidigten Sachverständigen einzuholen (BFH-Urteile vom 17.1.1996 - XI R 62/95 -, BFH/NV 1996, 527, vom 31.8.1994 - X R 170/93 -, BFH/NV 1995, 299 und vom 4.3.1993 - IV R 33/92 -, BFH/NV 1993, 739).
  • BFH, 04.03.1993 - IV R 33/92

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Unterlassung der Sachverständigenzuziehung bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.1997 - 6 K 212/94
    Dem Antrag, gemäß § 100 Abs. 3 FGO zu verfahren, war nicht zu entsprechen, weil das FA nicht gehalten war, das Gutachten eines unabhängigen vereidigten Sachverständigen einzuholen (BFH-Urteile vom 17.1.1996 - XI R 62/95 -, BFH/NV 1996, 527, vom 31.8.1994 - X R 170/93 -, BFH/NV 1995, 299 und vom 4.3.1993 - IV R 33/92 -, BFH/NV 1993, 739).
  • BFH, 26.06.1991 - XI R 3/89

    Abgrenzung zwischen Kauf und Übergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge bei einem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.1997 - 6 K 212/94
    Dieser Grundsatz gilt nach der Rechtsprechung jedoch nur "in Ermangelung einer Aufteilung durch die Vertragsparteien oder im Falle der Zweifelhaftigkeit einer solchen Aufteilung" (BFH-Urteil vom 26.6.1991 - XI R 3/89 -, BFH/NV 1992, 373 und BFH in BFHE 143/61, BStBl II 1985, 252 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 07.02.1995 - 4 K 147/94
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.1997 - 6 K 212/94
    Die Einspruchsentscheidung sei daher aufzuheben und die Sache sei an das FA zur weiteren Sachaufklärung zurückzugeben (FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 7.2.1995 - 4 K 147/94 -).
  • FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 45/97

    Zur Aufteilung einer einheitlichen Abfindung auf verschiedene Beteiligungen

    Dies setzt allerdings voraus, dass die Kaufpreisaufteilung den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht widerspricht, d.h. vertretbar ist, und nicht durch beabsichtigte Steuerersparnis motiviert ist (BFH v. 17.09.1987, III R 272/83, BStBl II 1988, 441 , BFHE 151, 58 ; FG Baden-Württ. v. 18.06.1997, 6 K 212/94, DStRE 1998, 38, Rev. IX R 86/97; Schmidt, EStG , 19. Aufl. 2000, § 6 Rdnr. 118).
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