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   FG Düsseldorf, 25.11.1997 - 11 V 7605/97 A (E)   

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https://dejure.org/1997,9558
FG Düsseldorf, 25.11.1997 - 11 V 7605/97 A (E) (https://dejure.org/1997,9558)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.1997 - 11 V 7605/97 A (E) (https://dejure.org/1997,9558)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 1997 - 11 V 7605/97 A (E) (https://dejure.org/1997,9558)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Einkommensteueränderungsfestsetzung; Vollumfängliche Besteuerung einer Abfindung mit dem normalen Steuersatz; Verletzung von Ermittlungspflichten seitens der Finanzbehörde; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlungsfehler des Finanzamts bei Abfindungszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 527
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 3/98

    Schriftliche Nachweisanforderung bei Außenprüfung

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 527 veröffentlicht.
  • BFH, 06.02.2013 - X B 164/12

    Absehen von einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in Anwendung der Grundsätze

    Im Beschluss des FG Düsseldorf vom 25. November 1997  11 V 7605/97 A (E) (EFG 1998, 527) wurde der dort zu beurteilende Sachverhalt --im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung-- dahingehend gewürdigt, dass eine "mögliche Mitwirkungspflichtverletzung" durch die Verletzung der dem FA obliegenden Ermittlungspflichten deutlich überwogen werde.
  • FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97

    Neue Tatsachen bei Abfindungszahlungen des Arbeitgebers

    Nach ständiger Rechtsprechung darf die dort aufgeführte Änderung von Steuerbescheiden nur dann durchgeführt werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer höheren Steuer führen und - Ausfluß von Treu und Glauben - der Behörde nicht vorgehalten werden kann, daß sie diese Tatsachen bei gehöriger Erfüllung der ihr nach § 88 AO obliegenden Ermittlungspflicht schon vor der Steuerfestsetzung hätte feststellen können (vgl. zuletzt FG Düsseldorf, Beschluß vom 25. November 1997, 11 V 7605/97 A (E), rechtskräftig in EFG 1998, 527 m. w. N).
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