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   FG Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 4 K 411/96   

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https://dejure.org/1997,5903
FG Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 4 K 411/96 (https://dejure.org/1997,5903)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.06.1997 - 4 K 411/96 (https://dejure.org/1997,5903)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juni 1997 - 4 K 411/96 (https://dejure.org/1997,5903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Wesentliche Beteiligung des Veräußerers mit dem veräußerten Teil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerter Anteil als Teil der wesentlichen Beteiligung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 819
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Köln, 26.06.1996 - 1 K 2566/92

    Steuerliche Berücksichtigung eines geltend gemachten Verlustes aus der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 4 K 411/96
    Darüber hinaus stützt der Kläger seine Rechtsauffassung auf das nicht rechtskräftige Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. Juni 1996 - 1 K 2566/92 -, auf das verwiesen wird.

    Das FG Köln vertritt in seinem Urteil vom 26.6.1996 ( EFG 1996, 1031) die Auffassung, daß der Zweck der Norm eine teleologische Reduktion des Gesetzeswortlauts dahingehend gebietet, daß der Veräußerer gerade mit dem veräußerten Anteil wesentlich beteiligt sein muß.

  • BFH, 16.05.1995 - VIII R 33/94

    Eine wesentliche Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG ist gegeben, wenn

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 4 K 411/96
    Dem folgt der erkennende Senat nicht: Da sich der Gesetzeszweck nicht in einer gewissen Gleichstellung von Mitunternehmer und wesentlich Beteiligtem an einer Kapitalgesellschaft erschöpft, sondern auch der aufgrund der Veräußerung der Geschäftsanteile entstandene Zuwachs der finanziellen Leistungsfähigkeit erfasst werden soll (BFH-Urteil vom 16. Mai 1995 - VIII R 33/94 -, BFHE 178, 197 , BStBl II 1995, 870 ), fehlt nicht nur der Anlass, den Gesetzeswortlaut einschränkend auszulegen, sondern der Gesetzeszweck gebietet vielmehr eine Besteuerung von Fällen der vorliegenden Art.
  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 58/97

    Veräußerung einer nicht wesentlichen Beteiligung

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 819 veröffentlicht.
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