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   FG Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 4 K 271/94   

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https://dejure.org/1997,6644
FG Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 4 K 271/94 (https://dejure.org/1997,6644)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.04.1997 - 4 K 271/94 (https://dejure.org/1997,6644)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. April 1997 - 4 K 271/94 (https://dejure.org/1997,6644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsbescheid nach Ablauf der Feststellungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 857
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.12.1992 - IV R 118/90

    Pensionszusage für Ehegatten eines beherrschenden Gesellschafters

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 4 K 271/94
    Das BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 - IV R 118/90 - (BStBl II 1994, 381 ) sei über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

    Die Anwendung der genannten Bestimmung bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung von gemeinschaftlich erzielten gewerblichen Einkünften setzt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs voraus, dass die Festsetzungsfrist hinsichtlich der in Betracht kommenden Folgesteuern noch bei keinem der von den Auswirkungen des Feststellungsbescheids berührten Feststellungsbeteiligten abgelaufen ist (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 10. Dezember 1992 - IV R 118/90 -, BStBl II 1994, 381 und 18. Juni 1995 - V R 20/94 -, BStBl II 1995, 822 ).

    Die vom FA und vom Bundesminister der Finanzen (im Nichtanwendungserlass vom 24.5.1994, BStBl I 1994, 302 zu dem BFH-Urteil, BStBl II 1994, 381 ) vertretene Auffassung hätte nämlich zur Folge, dass Feststellungsbeteiligte trotz Ablaufs der für die gesonderte und einheitliche Feststellung geltenden Feststellungsfrist sowie der für sie jeweils geltenden persönlichen Festsetzungsfristen gleichwohl weiterhin mit unter Umständen belastenden Folgebescheiden zu rechnen hätten.

    Für die Praxis: Das FG hat sich damit der Auffassung des BFH angeschlossen (vgl. BFH vom 10.12.1992, BStBl II 1994, 381 und vom 8.6.1995, BStBl 11, 822).

  • BFH, 21.10.1985 - GrS 4/84

    Wirksamkeit von Verwaltungsakten - GmbH als Adressat - Erlöschen durch Umwandlung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 4 K 271/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nicht oder nicht mehr existierenden Inhaltsadressaten richtet, nichtig (vgl. dazu grundlegend den BFH-Beschluss vom 21. Oktober 1985 - GrS 4/84 -, BStBl II 1986, 230 ).

    Sogar die Tatsache, dass sich der Empfänger eines an einen nicht existierenden Inhaltsadressaten gerichteten Bescheids als Adressat angesehen hat, bezeichnet der BFH ausdrücklich als unbeachtlich (BFH-Beschluss, BStBl II 1986, 230, 232).

  • BFH, 10.04.1987 - III R 202/83

    Verjährung - Ablaufhemmung - Betriebsprüfung - Unwirksame Prüfungsanordnung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 4 K 271/94
    Dies gilt auch für Prüfungsanordnungen (vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 10. April 1987 - III R 202/83 -, BStBl II 1988, 165 ; vgl. auch Tipke/Kruse, AO - FGO , 16. Aufl., AO § 196 Rdn. 7 und § 157 Rdn. 5 c m.w.N.).
  • BFH, 08.06.1995 - V R 20/94

    Feststellungsfrist - Gesonderte Feststellung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 4 K 271/94
    Die Anwendung der genannten Bestimmung bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung von gemeinschaftlich erzielten gewerblichen Einkünften setzt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs voraus, dass die Festsetzungsfrist hinsichtlich der in Betracht kommenden Folgesteuern noch bei keinem der von den Auswirkungen des Feststellungsbescheids berührten Feststellungsbeteiligten abgelaufen ist (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 10. Dezember 1992 - IV R 118/90 -, BStBl II 1994, 381 und 18. Juni 1995 - V R 20/94 -, BStBl II 1995, 822 ).
  • BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98

    Gesonderte Feststellung nach Fristablauf

    Das FG Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 30. April 1997 4 K 271/94 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 857) der Auffassung des erkennenden Senats auch für einen Fall angeschlossen, in dem es nicht um Fragen des Bilanzenzusammenhangs, sondern der Verlustverteilung ging.
  • BFH, 23.02.1999 - VIII R 42/97

    Zurückverweisung; Änderungsbescheid während des Revisionsverfahrens

    Das Finanzgericht (FG) hob den angefochtenen Bescheid ohne Beiladung der übrigen Gesellschafter der KG auf (Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 857).
  • BFH, 20.12.2005 - III S 24/05

    Verhältnis AdV und NZB-Verfahren

    Denn nach den Urteilen der FG Köln vom 22. Januar 1997 12 K 4339/95 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 797) und des FG Baden-Württemberg vom 30. April 1997 4 K 271/94 (EFG 1998, 857) dürfe ein Grundlagenbescheid nicht mehr ergehen, wenn bei nur einem von mehreren Feststellungsbeteiligten hinsichtlich des Folgebescheids Festsetzungsverjährung eingetreten sei.
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