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   FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 1 K 1055/95 E   

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FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 1 K 1055/95 E (https://dejure.org/1998,6692)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.1998 - 1 K 1055/95 E (https://dejure.org/1998,6692)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - 1 K 1055/95 E (https://dejure.org/1998,6692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifermäßigung bei laufender und einmaliger Abfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 880
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.03.1996 - XI R 51/95

    Bei Auflösung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als Ersatz für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 1 K 1055/95
    Über diese - auch nach Ansicht des Senats zutreffende - Auslegung des Begriffs der "außerordentlichen" Einkünfte hinaus ist eine Zusammenballung von Einkünften nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteile v. 16.7.1997 XI R 13/97, BStBl. II 1997, 753; v. 16.3.1993 XI R 10/92, BStBl. II 1993, 497; v. 21.3.1996 XI R 51/95, FR 1996, 495, jeweils m.w.N.) schließlich nur dann gegeben, wenn die Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, in einem Veranlagungszeitraum gezahlt werden.

    Vielmehr soll unbilligen Ergebnissen nur im Einzelfall durch Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 und § 127 AO begegnet werden können (BFH-Urteil v. 21.2.1996 XI R 51/95, FR 1996, 495).

  • BFH, 16.03.1993 - XI R 10/92

    Steuertarif - Entschädigung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 1 K 1055/95
    Erforderlich ist deshalb, daß sie auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (Urteile des Bundesfinanzhofes -BFH - v. 25.8.1993 XI R 8/93, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl. II -1994, 167 m.w.N; v. 16.3.1993 XI R 10/92, BStBl. II 1993, 497; v. 20.10.1978 VI R 107/77, BStBl. II 1979, 176; Schmidt-Seeger, Kommentar zum EStG , § 24 Rz. 6).

    Über diese - auch nach Ansicht des Senats zutreffende - Auslegung des Begriffs der "außerordentlichen" Einkünfte hinaus ist eine Zusammenballung von Einkünften nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteile v. 16.7.1997 XI R 13/97, BStBl. II 1997, 753; v. 16.3.1993 XI R 10/92, BStBl. II 1993, 497; v. 21.3.1996 XI R 51/95, FR 1996, 495, jeweils m.w.N.) schließlich nur dann gegeben, wenn die Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, in einem Veranlagungszeitraum gezahlt werden.

  • BFH, 21.06.1990 - X R 45/86

    Besteuerung von Übergangsgeldern

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 1 K 1055/95
    Nur dann sei dem Zweck der ermäßigten Besteuerung entsprochen, die Härten auszugleichen, die sich aus der progressiven Besteuerung der Entschädigung ergeben (vgl. BFH-Urteile v. 21.6.1990 X R 45/86, BFH/NV 1991, 88; v. 2.9.1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23).
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89

    Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 1 K 1055/95
    Nur dann sei dem Zweck der ermäßigten Besteuerung entsprochen, die Härten auszugleichen, die sich aus der progressiven Besteuerung der Entschädigung ergeben (vgl. BFH-Urteile v. 21.6.1990 X R 45/86, BFH/NV 1991, 88; v. 2.9.1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23).
  • BFH, 21.04.1993 - XI R 67/92

    Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes für eine betriebliche Altersrente -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 1 K 1055/95
    Der Kläger kann sich schließlich nicht darauf berufen, daß der Bundesfinanzhof in den Fällen, in denen sich eine Entschädigungsleistung auf zwei oder mehrere Veranlagungszeiträume verteilt hat, Ausnahmen von dem Erfordernis einer einheitliche Auszahlung für denkbar gehalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 21.4.1993 XI R 67/92, BFH/NV 1994, 224).
  • BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77

    Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG und Anwendung des ermäßigten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 1 K 1055/95
    Erforderlich ist deshalb, daß sie auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (Urteile des Bundesfinanzhofes -BFH - v. 25.8.1993 XI R 8/93, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl. II -1994, 167 m.w.N; v. 16.3.1993 XI R 10/92, BStBl. II 1993, 497; v. 20.10.1978 VI R 107/77, BStBl. II 1979, 176; Schmidt-Seeger, Kommentar zum EStG , § 24 Rz. 6).
  • BFH, 16.07.1997 - XI R 13/97

    Zur Frage der Zusammenballung von Einkünften bei Anwendung des § 34 Abs. 1 und 2

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 1 K 1055/95
    Über diese - auch nach Ansicht des Senats zutreffende - Auslegung des Begriffs der "außerordentlichen" Einkünfte hinaus ist eine Zusammenballung von Einkünften nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteile v. 16.7.1997 XI R 13/97, BStBl. II 1997, 753; v. 16.3.1993 XI R 10/92, BStBl. II 1993, 497; v. 21.3.1996 XI R 51/95, FR 1996, 495, jeweils m.w.N.) schließlich nur dann gegeben, wenn die Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, in einem Veranlagungszeitraum gezahlt werden.
  • BFH, 25.08.1993 - XI R 8/93

    Vertraglich nicht vereinbarte Abfindung einer Pensionsverpflichtung nach § 8 Abs.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 1 K 1055/95
    Erforderlich ist deshalb, daß sie auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (Urteile des Bundesfinanzhofes -BFH - v. 25.8.1993 XI R 8/93, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl. II -1994, 167 m.w.N; v. 16.3.1993 XI R 10/92, BStBl. II 1993, 497; v. 20.10.1978 VI R 107/77, BStBl. II 1979, 176; Schmidt-Seeger, Kommentar zum EStG , § 24 Rz. 6).
  • BFH, 01.12.1994 - XI B 92/94

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Voraussetzung des Zuflusses einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 1 K 1055/95
    Auch die im Streitfall zweifelsohne mit der Einmalzahlung verbundene Progressionswirkung im Zahlungsjahr, die durch das Zusammentreffen mit den noch bis November gezahlten laufenden Bezügen und der Einmalzahlung im Dezember entstanden ist, rechtfertigt die Annahme eines Ausnahmefalles nicht, zumal der Bundesfinanzhof selbst bei Zahlung eines weitaus höheren Betrages die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nicht in Betracht gezogen hat (vgl. Beschluß v. 1.12.1994 XI B 92/94, BFH/NV 1995, 670: 1 Mio. DM in zwei Jahren).
  • BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U

    Begünstigung außerordentlicher Zuflüsse nach dem Einkommensteuergesetz bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 1 K 1055/95
    Der Bundesfinanzhof hat eine solche Ausnahme nur ein einziges Mal in einem besonders gelagerten Ausnahmefall zugelassen (BFH-Urteil v. 1.2.1957 VI 87/55 U, BStBl. III 1957, 104), der einen Steuerpflichtigen betraf, der von 1945 bis 1950 in russischen Lagern interniert war und der nach seiner Rückkehr im Jahr 1951 dringend eine Vorauszahlung benötigte.
  • BFH, 19.05.1999 - XI R 20/98

    Wirtschaftsprüfungs- und/oder Steuerberatungsgesellschaft; Revisionseinlegung

    Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg; die Entscheidung des Finanzgerichts ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 880 veröffentlicht.
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2000 - 2 K 3238/99

    Tarifbegünstigung für

    Auch das Finanzgericht Düsseldorf hatte mit Urteil vom 17. Februar 1998 - 1 K 1055/95 ( EFG 1998, S. 880) den Fall einer Abfindungszahlung mit laufenden Zuschüssen zum Arbeitslosengeld zu beurteilen.
  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2001 - 6 K 233/98

    Keine Tarifbegünstigung bei fehlender Zusammenballung von

    Dies führt dazu, dass vergleichsweise geringe laufende monatliche Zahlungen die Steuerermäßigung für hohe Einmalzahlungen entfallen lassen, obwohl dies im Zuflussjahr zu einer hohen Progressionswirkung führt (vgl. FG Düsseldorf Urteil vom 17. Februar 1998, 1 K 1055/95 E, EFG 1998, 880 ).
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