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   FG Thüringen, 11.02.1998 - III 9/97   

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https://dejure.org/1998,9201
FG Thüringen, 11.02.1998 - III 9/97 (https://dejure.org/1998,9201)
FG Thüringen, Entscheidung vom 11.02.1998 - III 9/97 (https://dejure.org/1998,9201)
FG Thüringen, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - III 9/97 (https://dejure.org/1998,9201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Kindergeld während eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses; Besuch Allgemeinwissen vermittelnder Schulen als Teil der Berufsausbildung; Voraussetzungen für die Zugehörigkeit eines Auslandssprachaufenthaltes zur Berufsausbildung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Au-Pair-Aufenthalt im Ausland als Berufsausbildung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1998, 1640
  • EFG 1998, 954
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 39/98

    Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

    Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 954 veröffentlichten Gründen statt.
  • LG Dortmund, 03.01.2001 - 21 O 331/00

    Voraussetzungen einer anderen Behörde als "Dritter" i.R.e. Amtshaftung i.S.v. §

    Kläger veranstalteten Lehrgang F III 9/97.
  • FG Thüringen, 21.10.1998 - III 139/97

    Anspruch auf Kindergeld; Berufsausbildung eines volljährigen Kindes;

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  • FG Nürnberg, 10.07.1998 - VII (V) 747/97

    Wahlstudium in den USA als Berufsausbildung

    Berufsausbildung in diesem Sinne ist daher nach Auffassung des Senats der Inbegriff derjenigen Maßnahmen, durch die erst das für den zukünftigen Beruf typische Können und schließlich eine selbständig gesicherte Lebensstellung erworben werden soll (vgl. etwa Begründung zum Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 1968 betreffend § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG , Bundestagsdrucksache V/3430 Seite 8; ebenso Urteile des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18.09.1997 10 K 1201/97 Kg , EFG 1998, 103; des Hessischen Finanzgerichts vom 10.12.1997 IX K 726/97, EFG 1998, 882; und des Thüringer Finanzgerichts vom 11.02.1998 III 9/97 , EFG 1998, 954; Kanzler in Hermann/Heuer/Raupach, Kommentar zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht, § 32 EStG Rz. 93).
  • FG Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 12 K 321/98

    Berufsausbildung: Sprachkurs im außereuropäischen Ausland

    Die gegenteilige Auffassung des Beklagten, wonach die Sprachausbildung der Tochter der Klägerin nur dann zu ihrer Berufsausbildung gehört, falls diese für die Zulassung des angestrebten Studiums nachweislich vorgeschrieben ist, erscheint, falls eine solche Auffassung je richtig gewesen sein sollte, zumindest veraltet (in diesem Sinn auch Finanzgericht -FG- Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 19. März 1998 - 8 K 299/96 -, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1337 zum Vorpraktikum einer Journalistin in spe; FG Düsseldorf, Urteil vom 18. September 1997 - 10 K 1201/97 Kg -, EFG 1998, 103 zum Collegebesuch einer zukünftigen Europasekretärin in den USA; FG Nürnberg, Urteil vom 18. Februar 1998 - V 255/97 -, EFG 1998, 955 zu einem Sprachkurs in Spanien vor Aufnahme eines Romanistikstudiums-, Thüringer FG, Urteil vom 11. Februar 1998 - III 9/97 -, EFG 1998, 954 zu einem Au-pair-Aufenthalt mit begleitendem Sprachkurs in England vor einem beabsichtigtem Englischstudium jedoch tatsächlichem Medizinstudium sowie FG Hamburg, Urteil vom 10. März 1998 - I 51/97 -, EFG 1998, 1014 zu einem Au-pair-Aufenthalt mit begleitendem Sprachkurs in Spanien vor Aufnahme eines Spanischstudiums zunächst in Madrid und sodann an einer deutschen Hochschule; a.A.: FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart - 5 K 401/97 -, n.v. sowie Niedersächsisches FG, Urteil vom 13. Januar 1998 - VII 633/96 Ki -, EFG 1998, 750.
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