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FG Köln, 01.03.1999 - 1 K 4588/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 01.03.1999 - 1 K 4588/98
- BFH - I B 42/99 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 1999, 1019
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 13.08.1997 - I R 65/95
Besteuerung von Auslandslehrern und Auslegung der Kassenstaatsklauseln in den DBA
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - EuGH, 14.02.1995 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 709/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 19.01.2000 - I R 30/99
Zur zeitlichen Zulässigkeit des Antrags auf rückwirkende Anwendung des § 1 a EStG …
Unabhängig davon muss die Zeitbegrenzung in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG 1990/1996 infolge der gesetzlichen Übergangsregelung in § 52 Abs. 2 Halbsatz 1 EStG 1996 in der Weise verstanden werden, dass sie auch für Veranlagungszeiträume vor 1996 erst mit dem regulären Inkrafttreten der Neuregelung in § 1a Abs. 1 EStG 1996 zu laufen beginnt (im Ergebnis ebenso FG des Saarlandes, Urteil vom 12. November 1998 1 K 32/98, EFG 1999, 173;… wohl auch Stapperfend in Herrmann/ Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 1 EStG Rz. 255; a.A. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 13. Mai 1998 II 979/96, EFG 1998, 1410; s. ferner FG Köln, Urteil vom 1. März 1999 1 K 4588/98, EFG 1999, 1019, und ggf. auch Krabbe in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 50 EStG Rz. 57, beide zu den parallelen Übergangsvorschriften in § 52 Abs. 31 i.V.m. § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 2 EStG 1997). - BFH, 27.04.2000 - I R 107/99
Beschränkte Steuerpflicht; rückwirkende Veranlagung
Die gegen beide Ablehnungsbescheide erhobenen Klagen, mit denen der Kläger --nach Verbindung gemäß § 73 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO)-- in erster Linie die Veranlagung gemäß § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 2 EStG 1996 i.V.m. § 52 Abs. 31 EStG 1997 und hilfsweise die Anwendung von § 39d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 50 Abs. 4 und Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 Buchst. b i.V.m. § 52 Abs. 30 a EStG 1994 begehrte, hatten keinen Erfolg; das Finanzgericht (FG) wies sie mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 1019 wiedergegebenen Gründen ab. - FG Münster, 26.10.1999 - 6 K 454/98
Antragsfrist für die Veranlagung zur Einkommensteuer als unbeschränkt …
Es kann dahinstehen, ob es sich hierbei um eine Billigkeitsregelung handelt (vgl. FG Köln, Urteil vom 01. März 1999, 1 K 4588/98, EFG 1999, 1019 und Schleswig-Holsteinisches FG in EFG 1998, 1410), da auch, wenn man von der Möglichkeit einer rückwirkenden Veranlagung in Fällen ohne Steuerbescheid ausgeht, die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen, da ein solcher Antrag innerhalb der Zweijahresfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 Einkommensteuergesetz gestellt sein muß.