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   FG Münster, 10.05.1999 - 15 K 4362/95 U   

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FG Münster, 10.05.1999 - 15 K 4362/95 U (https://dejure.org/1999,10462)
FG Münster, Entscheidung vom 10.05.1999 - 15 K 4362/95 U (https://dejure.org/1999,10462)
FG Münster, Entscheidung vom 10. Mai 1999 - 15 K 4362/95 U (https://dejure.org/1999,10462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbständigkeit von Kraftfahrern im Transportgewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 1046
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 24.07.1992 - VI R 126/88

    Arbeitnehmereigenschaft von Stromablesern

    Auszug aus FG Münster, 10.05.1999 - 15 K 4362/95
    Hinzu kommt, dass schon aus wirtschaftlichen Gründen eine Vertretung nur in vereinzelten Ausnahmefällen in betracht kam, so dass die angebliche Befugnis der Fahrer, die Arbeit auf Dritte zu delegieren, hier vernachlässigt werden kann (vgl. BFH-Urteil, BStBl II 1993, 155 Ziff. 2 b).

    Das äußere Erscheinungsbild, dem ebenfalls maßgebende Bedeutung zukommt (vgl. BFH-Urteil, BStBl II 1993, 155 ), spricht somit in der Gesamtschau gegen eine Unternehmereigenschaft der einzelnen Fahrer, die ohne eigenes Fahrzeug und daher zu einem relativ niedrigen Stundensatz von durchschnittlich 19 DM so gut wie ausschließlich für eine Firma und nur feste Touren fuhren.

  • BFH, 15.10.1992 - V R 81/87

    Pauschaler Vorsteuerabzug für nicht im Erhebungsgebiet ansässige Unternehmer

    Auszug aus FG Münster, 10.05.1999 - 15 K 4362/95
    Das bedeutet, dass eine vorübergehende Abwesenheit aus dienstlichen Gründen von der regelmäßigen Arbeitsstätte erforderlich ist (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1993, 207 ).

    Im Streitfall kann der Senat auch nicht feststellen, dass aufgrund besonderer, von der Klägerin darzulegender Umstände (vgl. dazu BFH-Urteile in BStBl II 1993, 207 , und II 1995, 137 Ziff. 4 b, sowie BMF in BStBl I 1996, 657, und darauf beruhend Abschn. 37 Abs. 2 LStR ab 1997; ferner Pump, Die steuerliche Bp, 1998, S. 217) der Betriebssitz der Klägerin die regelmäßige Arbeitsstätte dieser Fahrer gewesen ist.

  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Auszug aus FG Münster, 10.05.1999 - 15 K 4362/95
    Ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls zu entscheiden, wobei ohne Rücksicht auf die von den Beteiligten gewählte Bezeichnung die für und gegen eine Selbständigkeit sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen sind und die arbeits- oder sozialrechtliche Einordnung nicht bindend ist (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1988, 804 , und II 1997, 188, zuletzt vom 02.12.1998 - X R 83/96 -, Juris).

    Auch das umstrittene Gesetz zur "Scheinselbständigkeit" ist für die steuerliche Abgrenzung nicht bindend (vgl. auch BFH v. 2.12.1998, BStBl II 1999, 534 ).

  • FG Niedersachsen, 16.01.1997 - V 163/95

    Tarifbegünstigung für den Vertrieb von Standard-Software-Programmen

    Auszug aus FG Münster, 10.05.1999 - 15 K 4362/95
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass Erleichterungen jedweder Art hinsichtlich der Belegerfordernisse des § 36 Abs. 5 UStDV nicht zuzulassen sind (zuletzt in EFG 1997, 914).

    Die Erstellung und vorlagegeeignete Aufbewahrung des Belegs ist unabdingbare materiell rechtliche Voraussetzung für den Abzug lediglich errechneter Vorsteuer (vgl. BFH in UR 1985, 90, und 1990, 18, ferner Urteil des erkennenden Senats in EFG 1997, 914 mit weiteren Nachweisen).

  • FG Münster, 16.11.1998 - 15 V 5428/98
    Auszug aus FG Münster, 10.05.1999 - 15 K 4362/95
    Abschnitt 39 Abs. 6 LStR Dienstreise, Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit gleiche ertragsteuerliche Auswirkungen haben, ergibt sich weder einer neuer Dienstreisebegriff noch eine umsatzsteuerliche Ausdehnung des Vorsteuerprivilegs des § 36 UStDV auf Fahrtätigkeit schlechthin (vgl. BFH/NV 1998, 231, ferner FG Rheinland-Pfalz in EFG 1994, 636, und Niedersächsisches FG in EFG 1998, 1297, sowie Beschluss des erkennenden Senats in EFG 1999, 195).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 40/81

    Arbeitnehmereigenschaft

    Auszug aus FG Münster, 10.05.1999 - 15 K 4362/95
    Ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls zu entscheiden, wobei ohne Rücksicht auf die von den Beteiligten gewählte Bezeichnung die für und gegen eine Selbständigkeit sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen sind und die arbeits- oder sozialrechtliche Einordnung nicht bindend ist (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1988, 804 , und II 1997, 188, zuletzt vom 02.12.1998 - X R 83/96 -, Juris).
  • BFH, 26.01.1994 - VI R 118/89

    Zur Gewährung einer Pauschale für Verpflegungsmehraufwand bei eintägiger

    Auszug aus FG Münster, 10.05.1999 - 15 K 4362/95
    Aus dem Umstand, dass im Anschluss an das BFH-Urteil, BStBl II 1994, 529 , ab 1996 lt.
  • BFH, 14.12.1978 - I R 121/76

    Arbeitnehmereigenschaft - Rundfunkmitarbeiter

    Auszug aus FG Münster, 10.05.1999 - 15 K 4362/95
    Der nach Arbeitszeit Entlohnte kann den Erfolg seiner Tätigkeit und damit die Höhe seines Vedienstes nicht unmittelbar wie ein Unternehmer beeinflussen (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1979, 188 , II 1988, 273, und II 1996, 493).
  • BFH, 24.04.1986 - V R 110/76

    Vorsteuerabzug nur bei Vorliegen der Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei

    Auszug aus FG Münster, 10.05.1999 - 15 K 4362/95
    Beim Vorsteuerabzug findet ein Gutglaubensschutz hinsichtlich der Unternehmereigenschaft des Rechnungsausstellers nicht statt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH/NV 1987, 745).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 59/91

    Lohnsteuerpflicht von Sportvereinen für Amateurspieler

    Auszug aus FG Münster, 10.05.1999 - 15 K 4362/95
    Ein derartiger Regelungszweck ist dem Steuerrecht aber fremd (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1993, 303 Ziff. II 1 a.E.).
  • FG Düsseldorf, 25.03.1998 - 5 K 5326/95

    Einstufung eines Druckers als selbständiger Unternehmer oder als Arbeitnehmer;

  • BFH, 27.10.1997 - V B 151/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 13.12.1984 - V R 44/82
  • FG Sachsen, 12.02.2004 - 2 K 291/00

    Unternehmereigenschaft so genannter Subunternehmer; Vorsteuerabzug; Umsatzsteuer

    Es hält unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10.05.1999 (EFG 1999, 1046 ) an der Arbeitnehmereigenschaft der Fahrer und der Versagung des Vorsteuerabzugs fest.

    Im Einzelnen wird zur Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in der Einspruchsentscheidung und das Urteil des FG Münster vom 10.05.1999 (EFG 1999, 1046 ), dem ein ähnlicher Sachverhalt zugrunde liegt, verwiesen.

  • BFH, 03.02.2000 - V B 129/99

    Kraftfahrer als Arbeitnehmer oder Unternehmer?

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung der Vorentscheidung wird auf das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 1046 veröffentlichte Urteil des FG Bezug genommen.
  • FG Münster, 17.07.2001 - 15 K 1027/01

    Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Schulleiters nicht abzugsfähig

    Der Kläger hat keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im begünstigenden Unrecht (vgl. BFH in BFH/NV 2001, 296 ; ferner Senatsurteil in EFG 1999, 1046 a.E.).
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