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   FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94   

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FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94 (https://dejure.org/1999,8919)
FG München, Entscheidung vom 28.06.1999 - 13 K 2563/94 (https://dejure.org/1999,8919)
FG München, Entscheidung vom 28. Juni 1999 - 13 K 2563/94 (https://dejure.org/1999,8919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Indizwirkung der "Drei-Objekt-Grenze"; Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Anrechnung von 6 1/2 Jahre zurückliegenden Grundstücksverkäufen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drei-Objekt-Grenze: Zeitabstand zum gewerblichen Verkauf

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    "Drei-Objekt-Grenze": Keine Anrechnung von 61/2 Jahre zurückliegenden Grundstücksverkäufen - gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1991

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 1072
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.10.1997 - X R 183/96

    Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?

    Auszug aus FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94
    An der Drei-Objekt-Grenze ist - abgesehen vom hier nicht gegebenen Fall der Veräußerung von Großprojekten, bei denen der Steuerpflichtige wie ein Bauunternehmer/Bauträger tätig wird (hierzu BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 - IX R 255/93 -, BFHE 180, 51, BStBI II 1996, 303; hierzu Schmidt/Weber-Grellet, aaO., § 15 Rdn. 67) - aus Gründen der Rechtssicherheit und der Praktikabilität der Rechtsanwendung festzuhalten (entgegen dem Vorlagebeschluss des X. Senats des BFH vom 29. Oktober 1997 - X R 183/96 -, BFHE 184, 355, BStBI II 1998, 332; so auch Schmidt/Weber-Grellet, aaO.; zur Drei-Objekt-Grenze, Schmidt/Weber-Grellet, aaO., § 15 Rdn. 52-55, 65 f. m.w.N.).

    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen, da durch den Vorlagebeschluss in BFHE 184, 355 = BStBI II 1998, 332 die Drei-Objekt-Grenze wieder einmal in Frage gestellt wurde.

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 24/90

    Reichweite des Bereiches der privaten Vermögensverwaltung

    Auszug aus FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94
    - Auch das BFH-Urteil vom 18. September 1991 - XI R 24/90 - (BFH/NV 1991, 235) ist hier nicht einschlägig: Dort hatte der Kläger das erste Objekt 4 3/4 Jahre nach Erwerb und innerhalb von nicht einmal 3 Jahren 3 Objekte verkauft; der Verkauf von 4 weiteren Objekten schloss sich ca. 2 1/2 Jahre nach Verkauf des vierten Objekts an.
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94
    Die Prüfung der Frage, ob und inwieweit die Gesellschafter persönlich einen gewerblichen Grundstückshandel getätigt haben und ab wann dies der Fall gewesen ist, bleibt dem FA vorbehalten (zur Einbeziehung der Veräußerungen von Anteilen an Grundstücksgesellschaften s. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. Juli 1995 - GrS 1/93 -, BFHE 178, 76, BStBI II 1995, 617; Urteil vom 7. März 1996 - IV R 2/92 -, BFHE 181, 19, BStBI II 1996, 599; Schmidt/Weber-Grellet, aaO., § 15 Rdn. 73 f.).
  • BFH, 09.05.1996 - IV R 74/95

    "Drei-Objekt-Grenze" bei Grundstückshandel auch für interne Übertragungen?

    Auszug aus FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94
    Die Prüfung der Frage, ob und inwieweit die Gesellschafter persönlich einen gewerblichen Grundstückshandel getätigt haben und ab wann dies der Fall gewesen ist, bleibt dem FA vorbehalten (zur Einbeziehung der Veräußerungen von Anteilen an Grundstücksgesellschaften s. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. Juli 1995 - GrS 1/93 -, BFHE 178, 76, BStBI II 1995, 617; Urteil vom 7. März 1996 - IV R 2/92 -, BFHE 181, 19, BStBI II 1996, 599; Schmidt/Weber-Grellet, aaO., § 15 Rdn. 73 f.).
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94
    Die Prüfung der Frage, ob und inwieweit die Gesellschafter persönlich einen gewerblichen Grundstückshandel getätigt haben und ab wann dies der Fall gewesen ist, bleibt dem FA vorbehalten (zur Einbeziehung der Veräußerungen von Anteilen an Grundstücksgesellschaften s. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. Juli 1995 - GrS 1/93 -, BFHE 178, 76, BStBI II 1995, 617; Urteil vom 7. März 1996 - IV R 2/92 -, BFHE 181, 19, BStBI II 1996, 599; Schmidt/Weber-Grellet, aaO., § 15 Rdn. 73 f.).
  • BFH, 14.03.1989 - VIII R 373/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

    Auszug aus FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94
    Der Verkauf der 2 Objekte durch die Klägerin ist daher auf ihrer Ebene als private Vermögensverwaltung zu werten, auch wenn beide Gesellschafter im Immobiliengeschäft tätig sind und neben den hier fraglichen gemeinschaftlichen Verkäufen noch weitere Verkäufe in eigener Person getätigt haben (s. BFH-Urteile vom 14. März 1989 - VIII R 373/83 -, BFHE 158, 214, BStBI II 1990, 1053, und vom 29. November 1989 - X R 100/88 -, BFHE 159, 161, BStBI II 1990, 1060; Schmidt/Weber-Grellet, aaO., § 15 Rdn. 70).
  • BFH, 29.11.1989 - X R 100/88

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

    Auszug aus FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94
    Der Verkauf der 2 Objekte durch die Klägerin ist daher auf ihrer Ebene als private Vermögensverwaltung zu werten, auch wenn beide Gesellschafter im Immobiliengeschäft tätig sind und neben den hier fraglichen gemeinschaftlichen Verkäufen noch weitere Verkäufe in eigener Person getätigt haben (s. BFH-Urteile vom 14. März 1989 - VIII R 373/83 -, BFHE 158, 214, BStBI II 1990, 1053, und vom 29. November 1989 - X R 100/88 -, BFHE 159, 161, BStBI II 1990, 1060; Schmidt/Weber-Grellet, aaO., § 15 Rdn. 70).
  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94
    An der Drei-Objekt-Grenze ist - abgesehen vom hier nicht gegebenen Fall der Veräußerung von Großprojekten, bei denen der Steuerpflichtige wie ein Bauunternehmer/Bauträger tätig wird (hierzu BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 - IX R 255/93 -, BFHE 180, 51, BStBI II 1996, 303; hierzu Schmidt/Weber-Grellet, aaO., § 15 Rdn. 67) - aus Gründen der Rechtssicherheit und der Praktikabilität der Rechtsanwendung festzuhalten (entgegen dem Vorlagebeschluss des X. Senats des BFH vom 29. Oktober 1997 - X R 183/96 -, BFHE 184, 355, BStBI II 1998, 332; so auch Schmidt/Weber-Grellet, aaO.; zur Drei-Objekt-Grenze, Schmidt/Weber-Grellet, aaO., § 15 Rdn. 52-55, 65 f. m.w.N.).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungen außerhalb des 5-Jahres-Zeitraums

    Es vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 1072 veröffentlichten Urteil die Auffassung, auf der Ebene der Gesellschaft liege keine gewerbliche Betätigung vor.
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