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   FG Köln, 30.09.1998 - 2 K 7463/96   

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https://dejure.org/1998,2623
FG Köln, 30.09.1998 - 2 K 7463/96 (https://dejure.org/1998,2623)
FG Köln, Entscheidung vom 30.09.1998 - 2 K 7463/96 (https://dejure.org/1998,2623)
FG Köln, Entscheidung vom 30. September 1998 - 2 K 7463/96 (https://dejure.org/1998,2623)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umzug: Ausstattung und Renovierung der neuen Wohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten: - Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Renovierungskosten keine umzugsbedingten Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 114
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 24.08.1995 - IV R 27/94

    Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein erworbenes Einfamilienhaus sind die

    Auszug aus FG Köln, 30.09.1998 - 2 K 7463/96
    Vielmehr hat auch insoweit eine Prüfung zu erfolgen, ob die Aufwendungen ihrer Art und Höhe nach unter das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG fallen (BFH-Urteile vom 01. Dezember 1993 I R 61/93, BFHE 173, 124, BStBl II 1994, 323; vom 24. August 1995 IV R 27/94, BFHE 178, 359, BStBl II 1995, 895, 897).

    Das öffentliche Dienstrecht ist weitgehend durch fürsorgerechtliche Gesichtspunkte beeinflußt, die für die Frage nach der Abgrenzung von Werbungskosten gegenüber den Kosten der privaten Lebensführung keine Rolle spielen können (BFH-Urteil in BFHE 178, 395, BStBl II 1995 895, 897 m.w.N.).

    b) Nach der Rechtsprechung sind Aufwendungen aufgrund eines beruflich veranlaßten Umzugs dann nicht als Werbungskosten sofort abzugsfähig, wenn es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts handelt (BFH-Urteil in BFHE 871, 359, BStBl II 1995, 895, 897).

  • BFH, 02.08.1963 - VI 266/62 U

    Berücksichtigung von Umzugskosten, die ein Arbeitnehmer aus Anlaß eines

    Auszug aus FG Köln, 30.09.1998 - 2 K 7463/96
    c) Renovierungskosten der neuen Wohnung sind zwar grundsätzlich weder Anschaffungs- noch Herstellungskosten; gleichwohl wird die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen nahezu einhellig abgelehnt (BFH-Urteil vom 2. August 1963 VI 266/62 U, BFHE 77, 443, BStBl II 1963, 482, 483; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. September 1972 III 120/69, EFG 1973, 110 - rechtskräftig; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 1980 III 206/78, EFG 1981, 231 - rechtskräftig; FG Hamburg, Urteile vom 7. Mai 1998 V 88/96, V 240/97, V 258/96, EFG 1998, 1386 ff. - rechtskräftig; Fumi/Urban, LStR-krit, K 41/18; unter Bezugnahme auf die FG-Rechtsprechung Heuermann/Wagner, Das gesamte Lohnsteuerrecht, Rdn. F 600 Stichwort "Umzugskosten").

    Dabei knüpfen die älteren Urteile, insbesondere das BFH-Urteil in BFHE 77/443, die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen anläßlich eines Umzugs an die umzugskostenrechtlichen Regelungen an.

  • BFH, 07.09.1990 - VI R 141/86

    Anforderungen an die Feststellung der nur unwesentlich privaten Zwecken

    Auszug aus FG Köln, 30.09.1998 - 2 K 7463/96
    Soweit diese für die Haushaltsführung nicht ausnahmsweise im Rahmen der Einkunftserzielung, z.B. als Einrichtungsgegenstände eines häuslichen Arbeitszimmers, genutzt werden, sind die Aufwendungen nach der Rechtsprechung des BFH aufgrund des Abzugsverbots des § 12 Nr. 1 nicht berücksichtigungsfähig (BFH-Urteil vom 07. September 1990 VI R 141/86, BFH/NV 1991, 445 für die Anschaffung eines Kochherds entgegen § 9 Abs. 3 BUKG).
  • BFH, 10.09.1982 - VI R 95/81

    In der Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann eine

    Auszug aus FG Köln, 30.09.1998 - 2 K 7463/96
    Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit hat die Rechtsprechung dabei eine Fahrtzeitverkürzung von 1 Stunde täglich angesehen (BFH-Urteile vom 15.10.1976 VI R 162/74, BStBl II 1977, 117; vom 10.09.1982 VI R 95/81, BStBl II 1983, 16; vom 21.07.1989 VI R 129/86, BStBl II 1989, 917).
  • BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86

    Umzug - Umzugskosten - Berufliche Veranlassung - Umzug der Familie - Umzug zehn

    Auszug aus FG Köln, 30.09.1998 - 2 K 7463/96
    Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit hat die Rechtsprechung dabei eine Fahrtzeitverkürzung von 1 Stunde täglich angesehen (BFH-Urteile vom 15.10.1976 VI R 162/74, BStBl II 1977, 117; vom 10.09.1982 VI R 95/81, BStBl II 1983, 16; vom 21.07.1989 VI R 129/86, BStBl II 1989, 917).
  • BFH, 15.10.1976 - VI R 162/74

    Aufwendungen für den Wechsel einer Familienwohnung - Werbungskosten - Berufliche

    Auszug aus FG Köln, 30.09.1998 - 2 K 7463/96
    Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit hat die Rechtsprechung dabei eine Fahrtzeitverkürzung von 1 Stunde täglich angesehen (BFH-Urteile vom 15.10.1976 VI R 162/74, BStBl II 1977, 117; vom 10.09.1982 VI R 95/81, BStBl II 1983, 16; vom 21.07.1989 VI R 129/86, BStBl II 1989, 917).
  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn

    Auszug aus FG Köln, 30.09.1998 - 2 K 7463/96
    Diese Grundsätze gelten nach ständiger Rechtsprechung (zuletzt BFH-Urteile vom 22.11.1991 VI R 77/89, BStBl II 1992, 494; vom 16.10.1992 VI R 132/88, BStBl II 1993, 610 vom 27.07.1995 VI R 17/95, BStBl II 1995, 728) auch für die Frage, ob Umzugskosten als Werbungskosten abzugsfähig sind.
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Köln, 30.09.1998 - 2 K 7463/96
    Deshalb können gemischte Aufwendungen nur dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt und die Befriedigung privater Interessen nicht ins Gewicht fällt und von ganz untergeordneter Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung, vgl. grundlegend Beschlüsse des großen Senats des BFH vom 19.10.1970 GrS 2/70, BStBl II 1971, 17 und vom 27.11.1978 GrS 8/77, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 28.06.1995 - XI R 34/93

    Das sog. Zwei- oder Dreikontenmodell auf dem Prüfstand des Großen Senats des BFH!

    Auszug aus FG Köln, 30.09.1998 - 2 K 7463/96
    Das öffentliche Dienstrecht ist weitgehend durch fürsorgerechtliche Gesichtspunkte beeinflußt, die für die Frage nach der Abgrenzung von Werbungskosten gegenüber den Kosten der privaten Lebensführung keine Rolle spielen können (BFH-Urteil in BFHE 178, 395, BStBl II 1995 895, 897 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 07.05.1998 - V 88/96

    Renovierungskosten der neuen Wohnung im Falle eines Rück-Umzuges aus dem Ausland;

    Auszug aus FG Köln, 30.09.1998 - 2 K 7463/96
    c) Renovierungskosten der neuen Wohnung sind zwar grundsätzlich weder Anschaffungs- noch Herstellungskosten; gleichwohl wird die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen nahezu einhellig abgelehnt (BFH-Urteil vom 2. August 1963 VI 266/62 U, BFHE 77, 443, BStBl II 1963, 482, 483; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. September 1972 III 120/69, EFG 1973, 110 - rechtskräftig; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 1980 III 206/78, EFG 1981, 231 - rechtskräftig; FG Hamburg, Urteile vom 7. Mai 1998 V 88/96, V 240/97, V 258/96, EFG 1998, 1386 ff. - rechtskräftig; Fumi/Urban, LStR-krit, K 41/18; unter Bezugnahme auf die FG-Rechtsprechung Heuermann/Wagner, Das gesamte Lohnsteuerrecht, Rdn. F 600 Stichwort "Umzugskosten").
  • FG Saarland, 06.12.1984 - II 82/83
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

  • BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88

    Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung

  • BFH, 01.12.1993 - I R 61/93

    Aufwendungen für vorzeitige Auflösung des Mietvertrages sind Betriebsausgaben bei

  • BFH, 27.07.1995 - VI R 17/95

    Verkürzen sich bei einem Umzug beiderseits berufstätiger Ehegatten bei beiden die

  • FG Hamburg, 02.12.1994 - V 133/92

    Lohnsteuer; Gardinen keine Umzugs-Werbungskosten

  • BFH, 06.11.1986 - VI R 135/85

    Zum Abzug von Werbungskosten und zur entsprechenden Anwendung der

  • BFH, 17.12.2002 - VI R 188/98

    Ausstattung der neuen Wohnung keine Umzugskosten

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 114 veröffentlicht.
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1429/02

    Aufwendungen für die Wohnungsausstattung im Zusammenhang mit einem

    Denn sie hätten zumindest im gleichen Maße ihre Ursache in der persönlichen Lebensführung, weil sie der wesentlichen Gestaltung des privaten Wohnens dienen (Urteile des Finanzgerichts Köln vom 30. September 1999 ? 2 K 7463/96, EFG 1999, 114 und des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 1. März 2000 ? 6 K 1185/98 E, EFG 2000, 483 sowie BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 VI R 188/98, BStBl II 2003, 314 betreffend die Anschaffungskosten für Gardinen, Kosten für einen Telefonanschluss und Renovierungskosten).

    Nicht abzugsfähig sind damit Folgeaufwendungen eines Umzuges, die sich auf die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen jeder Art und die Umstellung des Steuerpflichtigen und seiner Familie auf die neuen Lebensumstände, d. h. auf individuelle Ausgestaltung der neuen Wohnung für die Art und Weise ihres privaten Bewohnens beziehen, auch wenn durch diese Aufwendungen lediglich ein Wohnzustand wiederhergestellt wird, der in etwa dem früheren in der alten Wohnung entspricht oder vergleichbar ist (s. zu allem z. B. Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 2. Dezember 1994 V 133/92, a. a. O.; des Finanzgerichts Köln vom 30. September 1998 2 K 7463/96, a. a. O. und des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 1. März 2000 6 K 1185/98 E, a. a. O.).

  • FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 120/00

    Kleinmöbel und Radio als Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung / Vorhänge

    Nicht abzugsfähig sind damit Folgeaufwendungen eines Umzuges, die sich auf die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen jeder Art und die Umstellung des Steuerpflichtigen und seiner Familie auf die neuen Lebensumstände, d.h. auf die individuelle Ausgestaltung der neuen Wohnung für die Art und Weise ihres privaten Bewohnens beziehen, auch wenn durch diese Aufwendungen lediglich ein Wohnzustand wiederhergestellt wird, der in etwa dem früheren in der alten Wohnung entspricht oder vergleichbar ist (s. zu allem z.B. FG Hamburg, Urteil vom 2. Dezember 1994 V 133/92, EFG 1995, 518; FG Köln, Urteil vom 30. September 1998  2 K 7463/96, EFG 1999, 114; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 1. März 2000  6 K 1185/98 E, EFG 2000, 483).

    Damit unterfallen die streitbefangenen Aufwendungen für die Vorhänge und Gardinen im Einklang mit der o.a. neueren Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG Hamburg oben a.a.O.; FG Köln, EFG 1999, 114; FG des Landes Brandenburg a.a.O.) dem Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG.

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2001 - 6 K 2410/98

    Umzugskosten als Werbungskosten

    Im Übrigen sind die in den Umzugskosten enthaltenen Kosten der Fensterdekoration des Eigenheims der privaten Haushaltsführung der Kläger zuzurechnen und somit ohnehin vom Werbungskostenabzug gem. § 12 Nr. 1 EStG ausgeschlossen (Finanzgericht Köln, Urteil vom 30. September 1998 2 K 7463/96, EFG 1999, 114 ).
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