Rechtsprechung
FG Hamburg, 08.06.1999 - II 209/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beim Verkauf von Gebrauchtwaren in sog. second-hand-shops
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkauf von Gebrauchtwaren in so genannten "second-hand-shops"; Vorliegen von Vermittlungsleistungen; Voraussetzungen für das Vorliegen von Vermittlungsgeschäften; Hinweis auf Verkauf im Namen und für Rechnung eines anderen; Notwendigkeit der Kenntnis des Namen des ...
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 08.06.1999 - II 209/99
- BFH, 16.03.2000 - V R 44/99
Papierfundstellen
- EFG 1999, 1157
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 28.11.1990 - V R 31/85
Zur Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei einer im Rahmen eines …
Auszug aus FG Hamburg, 08.06.1999 - II 209/99
Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei der Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist; entscheidend ist das nach außen hin erkennbare Auftreten des Verkäufers (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1990 - V R 31/85 -, BFHE 164, 134, BStBl II 1991, 381 ; vgl. auch Abschn. 26 Abs. 6 Satz 1-5 UStR 1988). - BFH, 25.06.1987 - V R 78/79
Keine Vermittlungsleistungen bei sog. Minusgeschäften eines Kraftfahrzeughändlers
Auszug aus FG Hamburg, 08.06.1999 - II 209/99
Wer als Leistender anzusehen ist, ergibt sich im Allgemeinen aus der dem Leistungsaustausch zugrundeliegenden zivilrechtlichen Vereinbarung (BFH-Urteil vom 25. Juni 1987 - V R 78/79 -, BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657 ). - BFH, 06.03.1969 - V 23/65
Echte Ladengemeinschaft - Ladenrechtsprechung - Umsatzsteuerliche Anerkennung
Auszug aus FG Hamburg, 08.06.1999 - II 209/99
Der Ladeninhaber kann deshalb nur dann als Vermittler angesehen, werden, wenn er gegenüber dem Kunden in eindeutiger Weise vor oder bei Vertragsschluss zu erkennen gibt, dass er im fremden Namen und für fremde Rechnung handelt, und der Kunde, der dies erkannt hat, sich ausdrücklich oder stillschweigend damit einverstanden erklärt (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1969 - V 23/65 -, BFHE 95, 201, BStBl II 1969, 361, Bülow in Vogel/Schwarz, UStG , Kommentar, Rdn. 93 zu § 3 m.w.N.). - FG Hessen, 17.02.1994 - 6 K 4671/89
Auszug aus FG Hamburg, 08.06.1999 - II 209/99
Für Vermittlungsgeschäfte ist es kennzeichnend, dass die Lieferanten nach der Übergabe der Gebrauchtwaren an den Händler auch weiterhin das Risiko des Nichtverkaufs und des Unterschreitens des Mindestverkaufspreises tragen und ernsthaft mit Nachforderungen oder mit der Rücklieferung des gebrauchten Gegenstandes rechnen müssen (vgl. FG Kassel, Urteil vom 7.2.1994 - 6 K 4671/89 -, StE 1994, 261). - FG Münster, 17.11.1987 - V 6649/84
Auszug aus FG Hamburg, 08.06.1999 - II 209/99
Soweit dies in der Rechtsprechung für erforderlich gehalten wurde, um von einem Vermittlungsverhältnis ausgehen zu können (vgl. FG Bremen, Urteil vom 29.9.1987 - II K 43, 44/87 - FG Münster, Urteil vom 17.11.1987 - V 6649/84 -, veröffentlicht in juris; FG Hamburg, Urteil vom 21.2.1994 - III 354/92 -, nicht veröffentlicht) folgt der Senat dieser Auffassung nicht.
- BFH, 16.03.2000 - V R 44/99
Abgrenzung Eigenhandel oder Vermittlung
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 1157 veröffentlicht.