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   FG Hessen, 09.09.1998 - 9 K 585/96   

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https://dejure.org/1998,9810
FG Hessen, 09.09.1998 - 9 K 585/96 (https://dejure.org/1998,9810)
FG Hessen, Entscheidung vom 09.09.1998 - 9 K 585/96 (https://dejure.org/1998,9810)
FG Hessen, Entscheidung vom 09. September 1998 - 9 K 585/96 (https://dejure.org/1998,9810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ermittlung nachträglicher Einkünfte aus einem früheren Gewerbebetrieb ; Steuermindernde Berücksichtigung nachträglicher Verluste; Möglichkeit der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahren der Gewinnermittlung bei nachträglichen Einkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ermittlung nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1999, 177
  • EFG 1999, 16
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.03.1997 - IV R 47/95

    1. Zinsabfluß im Zeitpunkt der Soll-Buchung auf dem Kontokorrentkonto, solange

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  • BFH, 02.03.1978 - IV R 45/73

    Keine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bei nicht buchführungspflichtigem

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  • BFH, 26.02.1997 - X R 31/95

    Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit

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  • BFH, 11.02.1999 - XI S 14/98

    AdV nach Einlegung der Revision; nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Im einzelnen wird auf die in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 16 abgedruckten Entscheidungsgründe verwiesen.
  • FG Hamburg, 27.01.2000 - V 56/97

    Berücksichtigung von Verlusten der Vorjahre; Nachträgliche

    Dass tatsächlich Zahlungen auf betriebliche Verbindlichkeiten geleistet worden sind, ist Voraussetzung für die Anerkennung betrieblicher Verluste nach Betriebseinstellung; denn nach der endgültigen Aufgabe seines Betriebes durfte der Kläger seinen Gewinn nicht mehr nach den §§ 4 Abs. 1, 5 EStG ermitteln, so auch das Hessische Finanzgericht (Urteil v. 9.9. 98, 9 K 585/96 in DtStRE 6/99 S. 209): Nach einer Betriebsaufgabe für betriebliche Darlehn angefallene, aber nicht bezahlte Schuldzinsen sind nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn der Gewinn in den Jahren nach der Betriebsaufgabe nicht nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt worden ist.
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