Rechtsprechung
FG Hessen, 09.09.1998 - 9 K 585/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Ermittlung nachträglicher Einkünfte aus einem früheren Gewerbebetrieb ; Steuermindernde Berücksichtigung nachträglicher Verluste; Möglichkeit der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfahren der Gewinnermittlung bei nachträglichen Einkünften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Ermittlung nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Verfahrensgang
- FG Hessen, 09.09.1998 - 9 K 585/96
- BFH, 24.09.1999 - XI R 41/98
Papierfundstellen
- DB 1999, 177
- EFG 1999, 16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 06.03.1997 - IV R 47/95
1. Zinsabfluß im Zeitpunkt der Soll-Buchung auf dem Kontokorrentkonto, solange …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 02.03.1978 - IV R 45/73
Keine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bei nicht buchführungspflichtigem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit …
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- BFH, 16.12.1997 - VIII R 11/95
Sonderbetriebsvermögen bei ruhendem Gewerbebetrieb
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.10.1979 - VIII R 49/77
Zur Auflösung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach Beendigung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 26.03.1991 - VIII R 315/84
Wirkt die Inanspruchnahme des Betriebsveräußerers aus einem Grundpfandrecht …
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- BFH, 11.02.1999 - XI S 14/98
AdV nach Einlegung der Revision; nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Im einzelnen wird auf die in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 16 abgedruckten Entscheidungsgründe verwiesen. - FG Hamburg, 27.01.2000 - V 56/97
Berücksichtigung von Verlusten der Vorjahre; Nachträgliche
Dass tatsächlich Zahlungen auf betriebliche Verbindlichkeiten geleistet worden sind, ist Voraussetzung für die Anerkennung betrieblicher Verluste nach Betriebseinstellung; denn nach der endgültigen Aufgabe seines Betriebes durfte der Kläger seinen Gewinn nicht mehr nach den §§ 4 Abs. 1, 5 EStG ermitteln, so auch das Hessische Finanzgericht (Urteil v. 9.9. 98, 9 K 585/96 in DtStRE 6/99 S. 209): Nach einer Betriebsaufgabe für betriebliche Darlehn angefallene, aber nicht bezahlte Schuldzinsen sind nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn der Gewinn in den Jahren nach der Betriebsaufgabe nicht nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt worden ist.