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   FG Saarland, 12.11.1998 - 1 K 32/98   

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https://dejure.org/1998,38083
FG Saarland, 12.11.1998 - 1 K 32/98 (https://dejure.org/1998,38083)
FG Saarland, Entscheidung vom 12.11.1998 - 1 K 32/98 (https://dejure.org/1998,38083)
FG Saarland, Entscheidung vom 12. November 1998 - 1 K 32/98 (https://dejure.org/1998,38083)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 173
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.02.1997 - VI R 131/95

    Anwendung der Splittingtabelle im Lohnsteuer-Jahresausgleich auf einen in

    Auszug aus FG Saarland, 12.11.1998 - 1 K 32/98
    Daß allein dies der richtige Zusammenhang ist, zeigt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur rückwirkenden Anwendung des § 1 a EStG (BFH-Urteil vom 27. Februar 1997 VI R 131/95, BFH/NV 1997, 480) Dort hat der BFH aufgrund der Regelung des § 52 Abs. 2 EStG die Vorschrift des § 1 a EStG rückwirkend auf den Veranlagungszeitraum 1990 angewandt.
  • BFH, 19.01.2000 - I R 30/99

    Zur zeitlichen Zulässigkeit des Antrags auf rückwirkende Anwendung des § 1 a EStG

    Unabhängig davon muss die Zeitbegrenzung in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG 1990/1996 infolge der gesetzlichen Übergangsregelung in § 52 Abs. 2 Halbsatz 1 EStG 1996 in der Weise verstanden werden, dass sie auch für Veranlagungszeiträume vor 1996 erst mit dem regulären Inkrafttreten der Neuregelung in § 1a Abs. 1 EStG 1996 zu laufen beginnt (im Ergebnis ebenso FG des Saarlandes, Urteil vom 12. November 1998 1 K 32/98, EFG 1999, 173; wohl auch Stapperfend in Herrmann/ Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 1 EStG Rz. 255; a.A. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 13. Mai 1998 II 979/96, EFG 1998, 1410; s. ferner FG Köln, Urteil vom 1. März 1999 1 K 4588/98, EFG 1999, 1019, und ggf. auch Krabbe in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 50 EStG Rz. 57, beide zu den parallelen Übergangsvorschriften in § 52 Abs. 31 i.V.m. § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 2 EStG 1997).
  • FG Saarland, 12.03.1999 - 1 K 285/97

    Einkommensteuer; Frist zur Antragstellung auf Veranlagung bei beschränkter

    Der Senat geht nach nochmaliger Überprüfung in Abweichung vom Urteil des Berichterstatters vom 12. November 1998, 1 K 32/98, und in Übereinstimmung mit dem Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 13. Mai 1998, II 979/96, EFG 1998, 1411, davon aus, daß die genannten Neuregelungen zwar für Veranlagungszeiträume vor 1996 zur Anwendung kommen, daß ihre Anwendung jedoch das Ergehen eines entsprechenden Steuerbescheides voraussetzt.
  • FG Hessen, 09.06.1999 - 10 K 6455/97

    Anspruch auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung; Erzielung von

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  • FG Münster, 26.10.1999 - 6 K 454/98

    Antragsfrist für die Veranlagung zur Einkommensteuer als unbeschränkt

    Der 1. Senat des FG Saarland ist mit dieser Entscheidung von der gegenteiligen Auffassung des Urteils des Berichterstatters des 1. Senat des FG Saarland vom 12.11.1998 ( EFG 1999, 173) abgerückt.
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