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   FG Nürnberg, 10.07.1998 - VII (V) 747/97   

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FG Nürnberg, 10.07.1998 - VII (V) 747/97 (https://dejure.org/1998,11985)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 10.07.1998 - VII (V) 747/97 (https://dejure.org/1998,11985)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Juli 1998 - VII (V) 747/97 (https://dejure.org/1998,11985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wahlstudium in den USA als Berufsausbildung

Papierfundstellen

  • DB 1999, 937
  • EFG 1999, 295
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.10.1984 - VI R 69/83

    In Berufsausbildung i. S. des § 32 ABs. 6 Nr. 1 1975 ff. befindet sich nicht, wer

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.07.1998 - VII (V) 747/97
    In Berufsausbildung befindet sich danach, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber noch ernstlich darauf vorbereitet ( BFH-Urteil vom 11.10.1984 VI R 69/83 , BFHE 142, 140, BStBl. II 1985, 91).

    Hierbei ist von Bedeutung, daß das ernstlich angestrebte Berufsziel nicht allein nach objektiven Merkmalen, sondern weitgehend durch die subjektive Auffassung der Eltern und des Kindes bestimmt wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 142, 140, [BFH 11.10.1984 - VI R 69/83] BStBl. II 1985, 91).

  • FG Thüringen, 11.02.1998 - III 9/97

    Au-Pair-Aufenthalt im Ausland als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.07.1998 - VII (V) 747/97
    Berufsausbildung in diesem Sinne ist daher nach Auffassung des Senats der Inbegriff derjenigen Maßnahmen, durch die erst das für den zukünftigen Beruf typische Können und schließlich eine selbständig gesicherte Lebensstellung erworben werden soll (vgl. etwa Begründung zum Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 1968 betreffend § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG , Bundestagsdrucksache V/3430 Seite 8; ebenso Urteile des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18.09.1997 10 K 1201/97 Kg , EFG 1998, 103; des Hessischen Finanzgerichts vom 10.12.1997 IX K 726/97, EFG 1998, 882; und des Thüringer Finanzgerichts vom 11.02.1998 III 9/97 , EFG 1998, 954; Kanzler in Hermann/Heuer/Raupach, Kommentar zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht, § 32 EStG Rz. 93).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.07.1998 - VII (V) 747/97
    Durch diese Regelung hat der Gesetzgeber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 29.05.1990 1 BvL 20/84 u. a., BStBl. II 1990, 653) erfüllt, das Existenzminimum des Kindes von der Besteuerung freizustellen und die Einschränkung der Leistungsfähigkeit von Eltern, die die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren, zu berücksichtigen.
  • FG Hessen, 10.12.1997 - 9 K 726/97

    Collegebesuch in den USA als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.07.1998 - VII (V) 747/97
    Berufsausbildung in diesem Sinne ist daher nach Auffassung des Senats der Inbegriff derjenigen Maßnahmen, durch die erst das für den zukünftigen Beruf typische Können und schließlich eine selbständig gesicherte Lebensstellung erworben werden soll (vgl. etwa Begründung zum Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 1968 betreffend § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG , Bundestagsdrucksache V/3430 Seite 8; ebenso Urteile des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18.09.1997 10 K 1201/97 Kg , EFG 1998, 103; des Hessischen Finanzgerichts vom 10.12.1997 IX K 726/97, EFG 1998, 882; und des Thüringer Finanzgerichts vom 11.02.1998 III 9/97 , EFG 1998, 954; Kanzler in Hermann/Heuer/Raupach, Kommentar zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht, § 32 EStG Rz. 93).
  • FG Nürnberg, 18.02.1998 - V 255/97
    Auszug aus FG Nürnberg, 10.07.1998 - VII (V) 747/97
    Das Bedeutet nach Auffassung des Senats weiter, daß zur Berufsausbildung nicht nur diejenigen Maßnahmen gehören, die im Rahmen eines geordneten Ausbildungsganges ergriffen werden (so jedoch FG Nürnberg, Urteil vom 18.02.1998 V 255/97, EFG 1998, 955).
  • FG Düsseldorf, 18.09.1997 - 10 K 1201/97

    Anspruch auf Kindergeld für die Zeit des Besuches einer Sprachschule in den USA

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.07.1998 - VII (V) 747/97
    Berufsausbildung in diesem Sinne ist daher nach Auffassung des Senats der Inbegriff derjenigen Maßnahmen, durch die erst das für den zukünftigen Beruf typische Können und schließlich eine selbständig gesicherte Lebensstellung erworben werden soll (vgl. etwa Begründung zum Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 1968 betreffend § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG , Bundestagsdrucksache V/3430 Seite 8; ebenso Urteile des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18.09.1997 10 K 1201/97 Kg , EFG 1998, 103; des Hessischen Finanzgerichts vom 10.12.1997 IX K 726/97, EFG 1998, 882; und des Thüringer Finanzgerichts vom 11.02.1998 III 9/97 , EFG 1998, 954; Kanzler in Hermann/Heuer/Raupach, Kommentar zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht, § 32 EStG Rz. 93).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Kindern muß daher zugebilligt werden, zur Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fähigkeiten auch Maßnahmen außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsgangs zu ergreifen (FG Nürnberg in EFG 1999, 295; FG Düsseldorf in EFG 1998, 103).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 50/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern ist aber auch dann gemindert, wenn sich die Kinder unabhängig von fest vorgeschriebenen Studiengängen in Ausbildung befinden und von ihren Eltern unterhalten werden (FG Nürnberg, Urteil vom 10. Juli 1998 VII (V) 747/97, EFG 1999, 295; FG Düsseldorf, Urteil vom 18. September 1997 10 K 1201/97 Kg --rkr.--, EFG 1998, 103).

    Kindern muß daher zugebilligt werden, zur Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fähigkeiten auch Maßnahmen außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsgangs zu ergreifen (FG Nürnberg, Urteil in EFG 1999, 295; FG Düsseldorf, Urteil in EFG 1998, 103).

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 143/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern ist aber auch dann gemindert, wenn sich die Kinder unabhängig von fest vorgeschriebenen Studiengängen in Ausbildung befinden und von ihren Eltern unterhalten werden (FG Nürnberg, Urteil vom 10. Juli 1998 VII (V) 747/97, EFG 1999, 295; FG Düsseldorf, Urteil vom 18. September 1997 10 K 1201/97 Kg --rkr.--, EFG 1998, 103).

    Kindern muß daher zugebilligt werden, zur Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fähigkeiten auch Maßnahmen außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsgangs zu ergreifen (FG Nürnberg in EFG 1999, 295; FG Düsseldorf in EFG 1998, 103).

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 16/99

    Berufsausbildung von Kindern

    Kindern muß daher zugebilligt werden, zur Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fähigkeiten auch Maßnahmen außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsgangs zu ergreifen (FG Nürnberg in EFG 1999, 295; FG Düsseldorf in EFG 1998, 103).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99

    Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

    Die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern ist aber auch dann gemindert, wenn sich die Kinder unabhängig von vorgeschriebenen Studiengängen in Ausbildung befinden und von ihren Eltern unterhalten werden (FG Nürnberg, Urteil vom 10. Juli 1998 VII (V) 747/97, EFG 1999, 295; FG Düsseldorf, Urteil vom 18. September 1997 10 K 1201/97 Kg --rechtskräftig--, EFG 1998, 103).

    Kindern muß daher zugebilligt werden, zur Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fähigkeiten auch Maßnahmen außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsgangs zu ergreifen (FG Nürnberg, Urteil in EFG 1999, 295; FG Düsseldorf, Urteil in EFG 1998, 103).

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2002 - 5 K 1209/01

    Ausbildung zum Golfprofi als Berufsausbildung

    Die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern ist aber auch dann gemindert, wenn sich Eltern unabhängig von vorgeschriebenen Studiengängen in Ausbildung befinden und von ihren Eltern unterhalten werden (vgl. nur FG Nürnberg vom 10. Juli 1998 - VII (V) 747/97, EFG 1999, 295 und FG Düsseldorf vom 18. September 1997 - 10 K 1201/97 Kg, EFG 1998, 103).
  • FG Bremen, 24.02.2000 - 499114K 1

    Au-pair-Aufenthalt einer Abiturientin in den USA als Berufsausbildung für eine

    Kindern muß daher zugebilligt werden, zur Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fähigkeiten auch Maßnahmen außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsgangs zu ergreifen (FG Nürnberg in EFG 1999, 295 ; FG Düsseldorf in EFG 1998, 103).
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