Rechtsprechung
   FG Köln, 18.12.1997 - 9 K 4526/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14561
FG Köln, 18.12.1997 - 9 K 4526/95 (https://dejure.org/1997,14561)
FG Köln, Entscheidung vom 18.12.1997 - 9 K 4526/95 (https://dejure.org/1997,14561)
FG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 9 K 4526/95 (https://dejure.org/1997,14561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,14561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 36
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • FG Köln, 05.04.2005 - 9 K 7416/01

    Wert von Gattungsverschaffungsvermächtnissen

    Für den Ansatz des Steuerwerts haben sich in jüngerer Zeit zum Beispiel das FG München (Urteil vom 5. Juni 2002 4 K 4303/99, EFG 2002, 1465), Meincke (a.a.O., § 3 Rz. 42) sowie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18. Dezember 1997 (9 K 4526/95, EFG 1999, 36, aufgehoben durch BFH-Urteil vom 6. Dezember 2000 II R 28/98, BFH/NV 2001, 601) ausgesprochen.

    Danach könne nicht entscheidend sein, wie der entsprechende Verschaffungsaufwand beim Beschwerten zu bewerten sei, sondern was Gegenstand der Bereicherung in der Person des Berechtigten sein solle (FG Köln in EFG 1999, 36).

  • BFH, 06.12.2000 - II R 28/98

    Gegenstand eines Vermächtnisses; unklare letztwillige Verfügung

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 36 veröffentlicht.

    Er beantragt, das Urteil des FG Köln vom 18. Dezember 1997 9 K 4526/95 aufzuheben und unter Abänderung des Erbschaftsteuerbescheides des FA E vom 29. Juli 1994 sowie der Einspruchsentscheidung vom 21. Juli 1995 die Erbschaftsteuer auf 13 500 DM herabzusetzen.

  • FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 7272/97

    Erwerb aufgrund eines Kaufrechtsvermächtnisses

    Im übrigen habe das FG Köln mit Urteil vom 18. Dezember 1997 9 K 4526/95 (EFG 1999, 36) entschieden, dass der sich aus einer Vermächtnisanordnung ergebende Anspruch des Begünstigten auf eine Wohnung "selbst dann" mit dem Steuerwert des Wohnungseigentums anzusetzen sei, wenn es sich um ein Verschaffungsvermächtnis handele.

    Soweit die Klägerin das Urteil des FG Köln vom 18. Dezember 1997 (EFG 1999, 36) anführe, sei diese - zum Verschaffungsvermächtnis ergangene - Entscheidung auf den hier zu beurteilenden Fall eines Kaufrechtsvermächtnisses nicht anwendbar.

  • FG Nürnberg, 19.11.1999 - IV 300/97

    Bewertung eines Kaufrechtsvermächtnisses

    Nach dem Urteil des FG Köln vom 18.12.1997 9 K 4526/95 (EFG 1999, 36) sei sogar ein Verschaffungsvermächtnis mit dem Einheitswert der zu verschaffenden Wohnung anzusetzen.
  • FG Baden-Württemberg, 20.10.1999 - 13 K 130/94

    Bewertung eines Kaufrechtsvermächtnisses

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Düsseldorf, 17.02.1999 - 4 K 4498/95

    Bewertung eines Kaufrechtsvermächtnisses

    Dabei hat der BFH in seinem Urteil vom 12. Juli 1961 an die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) angeknüpft, wonach das Recht, einen Gegenstand zu erwerben, grundsätzlich keinen höheren Wert haben könne als der Gegenstand selbst (vgl.: RFH, Urteil vom 19. April 1929 - V e A 824/28 - Reichssteuerblatt (RStBl.) 1929, 562; Gutachten vom 21. Mai 1931 - I D 1/30 - Sammlung der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs (RFHE) 29, 137 (151); so nun auch zu einem Verschaffungsvermächtnis: FG Köln, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 9 K 4526/95 - Entscheidungen der Finanzgerichte ( EFG ) 1999, 36)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht