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   FG Schleswig-Holstein, 11.12.1997 - V 441/94   

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https://dejure.org/1997,6710
FG Schleswig-Holstein, 11.12.1997 - V 441/94 (https://dejure.org/1997,6710)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.12.1997 - V 441/94 (https://dejure.org/1997,6710)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - V 441/94 (https://dejure.org/1997,6710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlehensverlust bei wesentlicher Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 471
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 14/93

    Schuldzinsenabzug bei refinanzierten Darlehen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.12.1997 - V 441/94
    Nach dieser Vorschrift sind nachträglich gezahlte Schuldzinsen nur insoweit als WK abzugsfähig, als sie auf die Zeit der Einkünfteerzielung entfallen (vgl. BFH/NV 1995, 377).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 24/90

    Anschaffungskosten bei kapitalersetzendem Darlehen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.12.1997 - V 441/94
    Bestehen aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise Zweifel daran, dass der Gesellschafter Kenntnis vom Eintritt der Krise hatte, liegt die Feststellungslast hierfür bei ihm (vgl. BFH, BStBl II 1993, 333, 335).
  • FG Köln, 26.06.2007 - 8 K 898/07

    Einordnung der Erzielung von Zinseinnahmen unter die Einkunftsart "Einkünfte aus

    Nach diesen Grundsätzen fällt die Erzielung von Zinseinnahmen nicht unter die Einkunftsart "Einkünfte aus Kapitalvermögen" (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG), wenn die Darlehenskonditionen aus dem Darlehen, mit dem die Zinsen erzielt werden, den Darlehenskonditionen für das Darlehen entsprechen, welches zur Refinanzierung der Darlehensvaluta des erstgenannten Darlehens aufgenommen wird und aus diesem erstgenannten Darlehen deshalb ein Überschuss nicht zu erzielen ist (vergl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 11. Dezember 1997 V 441/94, EFG 1999, 471, indirekt bestätigt durch nachfolgendes BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724, in welchem diese Frage als zwischen den dortigen Beteiligten inzwischen unstreitig bezeichnet und deshalb vom BFH nicht mehr aufgegriffen wird; ebenso: Finanzgericht Köln , Beschluss vom 13. April 2003 8 V 5924/02, n.v.).
  • FG Hamburg, 28.05.2010 - 3 K 258/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldwäsche - Zinseinnahmen aus verpfändeten

    Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse auch dann nicht unter eine Einkunftsart, wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG einordnen lassen (vgl. FG Köln, Urteil vom 26. Juni 2007  8 K 898/07, EFG 2009, 1194, nicht rechtskräftig, Revision BFH VIII R 17/09; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 11. Dezember 1997 V 441/94, EFG 1999, 471).
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