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   FG Brandenburg, 24.03.1999 - 2 K 884/98 K, F   

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https://dejure.org/1999,9024
FG Brandenburg, 24.03.1999 - 2 K 884/98 K, F (https://dejure.org/1999,9024)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.1999 - 2 K 884/98 K, F (https://dejure.org/1999,9024)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 1999 - 2 K 884/98 K, F (https://dejure.org/1999,9024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Gesellschaft auf Berücksichtigung einer Pensionsrückstellung für den Gesellschaftergeschäftsführer als Minderung des Einkommens; Zulässigkeit der Annahme eines betrieblichen Aufwandes bei den mit einer Pensionszusage in Zusammenhang stehenden Aufwendungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 625
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.12.1992 - I R 2/92

    Veranlassung einer Pensionsrückstellung durch das Gesellschaftsverhältnis

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  • BFH, 24.01.1996 - I R 41/95

    Pensionszusage an einen nichtbeherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer

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  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

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  • BFH, 04.05.1998 - I B 131/97

    VGA: Wartezeit bei Pensionszusagen

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  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Das Finanzgericht (FG) gab ihr mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 625 wiedergegebenen Gründen statt.
  • FG Brandenburg, 14.03.2001 - 2 K 1116/98

    Erdienbarkeit einer dem beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH

    Tatsächlich soll der Zeitraum zwischen der Zusage der Pension für den beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand regelmäßig mindestens zehn Jahre betragen (in diesem Sinne: BFH, Urteil vom 15.03.2000 - I R 40/99, BStBl II 2000, 504 [505]; Beschluss vom 03.12.1999 - I B 3/99, BFH/NV 2000, 892 [893]; Urteil vom 19.05.1998 - I R 36/97, BStBl. II 1998, 689 [690]; Urteil vom 21.12.1994 - I R 98/93, BStBl. II 1995, 419 [421]; differenzierend: BFH, Beschluss vom 05.05.1998 - I B 131/97, BFH/NV 1998, 1530 ; Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 24.03.1999 - 2 K 884/98, K, F, EFG 1999, 625 ).

    Denn insbesondere die mit dem vorgenannten Gesetz verfolgte gesetzgeberische Zielvorstellung ist für die steuerliche Beurteilung von Pensionsvereinbarungen nur in begrenztem Umfang heranzuziehen (ausführlich: Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 24.03.1999 - 2 K 884/98, K, F, EFG 1999, 625 ).

    Als ehemaliger Eigentümer des Einzelunternehmens verfügte er über die erforderlichen persönlichen Kontakte; zugleich war er bestens mit den betrieblichen Abläufen des Unternehmens und den Besonderheiten der speziellen (örtlichen) Marktverhältnisse vertraut (vgl. hierzu auch: Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 24.03.1999 - 2 K 884/98, K, F, EFG 1999, 625 ).

  • BFH, 24.05.2000 - VI S 4/00

    Streitwert in Kindergeldsachen

    Der Senat hält es für angezeigt, auch die bis zur Klageerhebung zu zahlenden Kindergeldbeträge werterhöhend zu berücksichtigen (zutreffend: Urteil des FG Baden-Württemberg --Außensenate Stuttgart-- in EFG 1998, 1526, 1528; im Ergebnis ebenso Beschluss des FG Düsseldorf vom 8. Januar 1999 10 K 136/97 Kg, EFG 1999, 625; vgl. auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Dezember 1999 VII R 71/98, BFH/NV 2000, 598 --zur Kraftfahrzeugsteuer--, und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juni 1991 12 C 91.1681, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1991, 1198).
  • FG Düsseldorf, 04.10.2002 - 18 K 7935/00

    Streitwert; Kindergeld; Abzweigungsbetrag; Rückständige Beträge; Fälligkeit - Der

    Nach anderer Auffassung ergibt sich dieses Ergebnis ohne den Rückgriff auf § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG unmittelbar aus § 13 Abs. 1 GKG (FG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Januar 1999 10 K 136/97 Kg, EFG 1999, 625 m.w.N.).

    Darüber hinaus sind entsprechend dem Rechtsgedanken des § 17 Abs. 4 Satz 1 GKG die bei Einreichung der Klage rückständigen Beträge streitwerterhöhend zu berücksichtigen (BFH BFHE 192, 19, BStBl II 2000, 544; FG Baden-Württemberg, EFG 1998, 1526 [1529]; FG Düsseldorf, EFG 1999, 625 [626]; a. A. Hessisches FG, Beschluss vom 1. August 2000 3 K 914/00, EFG 2000, 1277).

  • FG Düsseldorf, 14.08.2000 - 14 K 6470/98

    Kindergeld; Kostenentscheidung; Streitwert - Streitwert und Kostenentscheidung

    Nach anderer Auffassung ergibt sich dies schon direkt aus § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG (Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 1999 10 K 136/97 Kg, EFG 1999, 625 ).

    In Orientierung an § 17 Abs. 4 GKG sind für den Zeitraum vor Klageerhebung die auf diese Zeitspanne entfallenden Kindergeldbeträge streitwerterhöhend zu berücksichtigen (ebenso Finanzgericht Baden-Württemberg vom 27. März 1998 9 K 315/96, EFG 1526 (1529) und Finanzgericht Düsseldorf vom 8. Januar 1999 10 K 135/97 Kg, EFG 1999, 625 (626)).

  • FG Düsseldorf, 05.06.2000 - 14 K 1182/98

    Kindergeld; Streitwert; Klageerhebung - Streitwert bei Anfechtung der

    Nach anderer Auffassung ergibt sich dies schon direkt aus § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG (Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 1999 10 K 136/97 Kg, EFG 1999, 625 ).

    In Orientierung an § 17 Abs. 4 GKG sind für den Zeitraum vor Klageerhebung die auf diese Zeitspanne entfallenden Kindergeldbeträge streitwerterhöhend zu berücksichtigen (ebenso Finanzgericht Baden-Württemberg vom 27. März 1998 9 K 315/96, EFG 1526 (1529) und Finanzgericht Düsseldorf vom 8. Januar 1999 10 K 135/97 Kg, EFG 1999, 625 (626)).

  • OVG Thüringen, 20.11.2014 - 4 KO 626/14

    Voraussetzungen der Mitgliedschaft in einem fehlerhaften Zweckverband

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird verwiesen auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens (fünf Bände, von denen Band I bis III als Beiakten unter dem Aktenzeichen 2 K 884/98 Ge geführt werden), die unter dem Az. 2 K 2016/04 Ge geführten Akten des Verwaltungsgerichts Gera zum Verfahren betreffend die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit dem Beklagten und sieben Beiakten.
  • FG Köln, 05.12.2001 - 15 K 5616/98

    Kindergeldanspruch nur bei Ausbildungswilligkeit

    Der Senat hat dabei als Streitwert in Übereinstimmung mit dem Beschluss des FG Düsseldorf vom 8. Januar 1999 10 K 136/97 Kg, EFG 1999, 625 gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Gerichtskostengesetz das Kindergeld unter Berücksichtigung der Tochter M für die Monate August 1997 bis einschließlich Juli 1999 - dem Zeitraum bis 1 Jahr nach Klageerhebung - zugrundegelegt und das Obsiegen des Klägers für den Monat August 1997 hierzu in Verhältnis gesetzt.
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