Rechtsprechung
FG Köln, 11.03.1999 - 13 K 6548/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
KStG § 17; AktG § 302
Zur steuerlichen Wirksamkeit eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft; Vereinbarung über Verlustübernahme in Gewinnabführungsvertrag; Zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen; Beteiligung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Organschaftsverhältnis mit einer GmbH
Verfahrensgang
- FG Köln, 11.03.1999 - 13 K 6548/96
- BFH, 29.03.2000 - I R 43/99
Papierfundstellen
- EFG 1999, 730
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 17.12.1980 - I R 220/78
Bei Organschaft im Sinne des § 7a Abs. 5 KStG 1968 (jetzt § 17 KStG 1977) muß der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 02.12.1991 - 6 K 307/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84
Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88
Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 26.06.1985 - II 196/82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- Drs-Bund, 03.09.1991 - BT-Drs 12/1108 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5299/04
Verlustübernahme nach § 302 AktG als Organschaftsvoraussetzung
Die Rechtsprechung des BFH könne nicht aufgrund der geänderten Zivilrechtsprechung als überholt angesehen werden (so auch Finanzgericht Köln, Urteil vom 11.03.1999 13 K 6548/96).Entgegen der bisher auch vom erkennenden Senat (vgl. Urteil vom 11. März 1999 13 K 6548/96, EFG 1999, 730) vertretenen Auffassung kann aus der Tatsache, dass der Steuergesetzgeber anlässlich der oben dargestellten teilweisen Aufhebung des § 17 KStG a. F. nicht auch § 17 Nr. 2 KStG n. F. aufgehoben hat, nicht zwingend geschlossen werden, dass der Gesetzgeber eine eigenständige neben die zivilrechtlichen Regeln tretende Voraussetzung für die Anerkennung einer Organschaft schaffen wollte.
Auch die außersteuerlichen Gesichtspunkte - auf die auch der erkennende Senat (EFG 1999, 730;… bestätigt durch BFH-Urteil vom 29. März 2000 I R 43/99, BFH/NV 2000, 1250) noch 1999 abgestellt hat - vermögen nicht mehr zu überzeugen.
- FG Köln, 13.05.2009 - 13 K 4779/04
Steuerliche Organschaft: Finanzgericht Köln widerspricht langjähriger …
Die gegenteilige Auffassung, die der erkennende Senat in früheren Urteilen noch vertreten hat (vgl. z.B. Urteil vom 11. März 1999 13 K 6548/96, EFG 1999, 730), hat er mit Urteil vom 22. Juni 2005 13 K 5299/04, EFG 2005, 1643, aufgegeben.Auch die außersteuerlichen Gesichtspunkte - auf die auch der erkennende Senat früher (EFG 1999, 730;… bestätigt durch BFH-Urteil vom 29. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1250) noch 1999 abgestellt hat - vermögen nicht mehr zu überzeugen.
- FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 244/04
Organschaft: Ausdrückliche Vereinbarung des § 302 Abs. 3 AktG nicht erforderlich
Entgegen der - bisher auch vom erkennenden Senat (vgl. Urteil vom 11. März 1999 13 K 6548/96, EFG 1999, 730) vertretenen Auffassung - kann aus der Tatsache, dass der Steuergesetzgeber anlässlich der oben dargestellten teilweisen Aufhebung des § 17 KStG a. F. nicht auch § 17 Nr. 2 KStG n. F. aufgehoben hat, nicht zwingend geschlossen werden, dass der Gesetzgeber eine eigenständige neben die zivilrechtlichen Regeln tretende Voraussetzung für die Anerkennung einer Organschaft schaffen wollte.Auch die außersteuerlichen Gesichtspunkte - auf die auch der erkennende Senat (EFG 1999, 730;… bestätigt durch BFH-Urteil vom 29. März 2000 I R 43/99, BFH/NV 2000, 1250) noch 1999 abgestellt hat - vermögen nicht mehr zu überzeugen.
- FG Köln, 28.08.2009 - 13 K 4779/04
Voraussetzungen für die entsprechende Anwendbarkeit der Regeln über die …
Die gegenteilige Auffassung, die der erkennende Senat in früheren Urteilen noch vertreten hat (vgl. z.B. Urteil vom 11. März 1999 13 K 6548/96, EFG 1999, 730), hat er mit Urteil vom 22. Juni 2005 13 K 5299/04, EFG 2005, 1643, aufgegeben.Auch die außersteuerlichen Gesichtspunkte - auf die auch der erkennende Senat früher (EFG 1999, 730;… bestätigt durch BFH-Urteil vom 29. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1250) noch 1999 abgestellt hat - vermögen nicht mehr zu überzeugen.
- BFH, 29.03.2000 - I R 43/99
Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft
Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 730 veröffentlicht. - FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5304/04
Auslegung von Prozesserklärungen
Die Rechtsprechung des BFH könne nicht aufgrund der geänderten Zivilrechtsprechung als überholt angesehen werden (so auch Finanzgericht Köln, Urteil vom 11.03.1999 13 K 6548/96).