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   FG Münster, 24.09.1998 - 3 K 3746/95 E   

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https://dejure.org/1998,9377
FG Münster, 24.09.1998 - 3 K 3746/95 E (https://dejure.org/1998,9377)
FG Münster, Entscheidung vom 24.09.1998 - 3 K 3746/95 E (https://dejure.org/1998,9377)
FG Münster, Entscheidung vom 24. September 1998 - 3 K 3746/95 E (https://dejure.org/1998,9377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung eines Gebäudes auf fremden Grundstück; Voraussetzungen zur Annahme wirtschaftlichen Eigentums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenheimzulage für Anbau auf fremdem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 953
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Auszug aus FG Münster, 24.09.1998 - 3 K 3746/95
    Im Urteil vom 27.11.1996 (- X R 92/92 -, BStBl II 1998, 97 ) führt der BFH aus, die in § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO enthaltene Definition des wirtschaftlichen Eigentümers umfasse eine Mehrzahl ungleichartiger zivilrechtlicher Rechtslagen, die Nichteigentümern eine eigentumsähnliche Rechtsposition verschaffen.

    Das Einverständnis des Grundstückseigentümers mit den Baumaßnahmen begründet deshalb in der Regel allenfalls ein (stillschweigendes oder ausdrücklich vereinbartes) obligatorisches Nutzungsrecht (vgl. BFH-Urteil vom 27.11.1996, aaO., m.w.N.).

    Durch das Urteil vom 27.11.1996 (aaO.) hat der BFH die Anforderungen für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums bei Bauten auf fremdem Grundstück gegenüber der früheren Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 21.5.1992 - X R 61/91 -, BStBl II 1992, 944 ; vom 20.09.1995 - X R 94/92 -, BStBl II 1996, 186 ) gelockert.

  • BFH, 20.09.1995 - X R 94/92

    § 10 e Abs. 6 EStG bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten Wohnung.

    Auszug aus FG Münster, 24.09.1998 - 3 K 3746/95
    Durch das Urteil vom 27.11.1996 (aaO.) hat der BFH die Anforderungen für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums bei Bauten auf fremdem Grundstück gegenüber der früheren Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 21.5.1992 - X R 61/91 -, BStBl II 1992, 944 ; vom 20.09.1995 - X R 94/92 -, BStBl II 1996, 186 ) gelockert.
  • BFH, 21.05.1992 - X R 61/91

    Begünstigung von Wohnungen gem. § 10e EStG

    Auszug aus FG Münster, 24.09.1998 - 3 K 3746/95
    Durch das Urteil vom 27.11.1996 (aaO.) hat der BFH die Anforderungen für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums bei Bauten auf fremdem Grundstück gegenüber der früheren Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 21.5.1992 - X R 61/91 -, BStBl II 1992, 944 ; vom 20.09.1995 - X R 94/92 -, BStBl II 1996, 186 ) gelockert.
  • BFH, 18.07.2001 - X R 29/99

    Einkommensteuer - Eheleute - Anbau - Abzugsbetrag - Vorkosten -

    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 953 veröffentlicht ist, wies die Klage ab.
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2001 - 2 K 2799/00

    Eigenheimzulage für Ausbau einer teilweisen fremden Wohnung nach Erwerb des

    Für die Begründung wirtschaftlichen Eigentums (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ) genügt nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte - FG - indes nicht, daß ein Miteigentümer die Aufwendungen für Baumaßnahmen allein getragen hat und sich die Miteigentümer über die Wohnungsnutzung verständigen (obligatorisches Nutzungsrecht, vgl. auch FG Münster, Urteil vom 24. September 1998 3 K 3746/95 E, EFT 1999, 953, nrkr., BFH-Az.: X R 29/99), vielmehr muß vor Baubeginn eine ausdrückliche und eindeutige Vereinbarung über ein alleiniges Nutzungsrecht der ausgebauten Wohnung und dessen Dauer getroffen werden (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 27. November 1996 X R 92/92, BStBl 1998, 97; FG Köln vom 4.5. 1998 6 K 1239/97, nrkr., EFG 2000, 538 + Beilage zu Heft 11/00, Tnr.
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