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   FG Münster, 11.06.1999 - 4 K 5776/98 E   

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FG Münster, 11.06.1999 - 4 K 5776/98 E (https://dejure.org/1999,1962)
FG Münster, Entscheidung vom 11.06.1999 - 4 K 5776/98 E (https://dejure.org/1999,1962)
FG Münster, Entscheidung vom 11. Juni 1999 - 4 K 5776/98 E (https://dejure.org/1999,1962)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 2 S. 4 EStG (Einkommensteuergesetz) i.d.F. von 1996; Zulässigkeit einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Ausschluss von Verlusten aus Veräußerung oder Aufgabe von Anteilen an Kapitalgesellschaft; Begründung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfassungswidrigkeit des Verlustausschlusses nach § 17 EStG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 977
  • EFG 1999, 979
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (31)

  • BFH, 10.11.1999 - X R 60/95

    Jahr

    Auch handelt es sich nicht um die Bewältigung von Lebenssachverhalten, die sich massenhaft wiederholen (wie etwa im Bereich der Lohnsteuererhebung: BVerfG in BVerfGE 48, 227, 239; s. dazu auch FG Münster, Vorlagebeschluss vom 11. Juni 1999 4 K 5776/98 E, EFG 1999, 977, 981, m.w.N.).

    sowie vom 29. Oktober 1999 2 BvR 1264/90, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 494, 496 unter II., und vom 10. November 1999 2 BvR 2861/93, UR 1999, 498, 499 f., unter II.; s. auch Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats vom 24. Februar 1999 X R 171/96, BFHE 188, 69, BStBl II 1999, 450, unter B. V. 2.c und des FG Münster in EFG 1999, 977, 980, unter 3.; ebenso Kirchhof, StuW 1984, 297, 312).

    VfGH (in ÖStZB 1998, 119) und dem Vorlagebeschluss des FG Münster (in EFG 1999, 977; Az. des BVerfG: 2 BvL 7/99) zu Grunde.

    Zu den selbstgesetzten Maßstäben, an die sich der Gesetzgeber zur Wahrung der Belastungsgleichheit zu halten hat, gehören im Bereich der Einkommensteuer vor allem die in § 2 EStG festgelegten Grundzüge der Entstehung und Bemessung der Steuerschuld: D.h. neben der Festlegung des Belastungsgrundes, der Ausgestaltung der Einkünfteerzielungstatbestände (§ 38 der Abgabenordnung --AO 1977--) in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EStG auch die Fixierung der Einzelheiten für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage in § 2 Abs. 2 bis 7 EStG (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 99, 88, HFR 1999, 44, unter II.1.; vorlegender Senat in BFHE 188, 69, BStBl II 1999, 450, unter B.V. und VI.; FG Münster in EFG 1999, 977).

  • BFH, 16.02.2010 - IX B 165/09

    Wesentlichkeit einer Beteiligung i. S. v. § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG

    Die Vorlage des FG Münster an das Bundesverfassungsgericht vom 11. Juni 1999  4 K 5776/98 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 977), auf die sich die Kläger berufen, lag vor der Entscheidung des BFH und betraf, worauf die Vorinstanz zu Recht hinweist, einen anderen Sachverhalt, nämlich den originären Erwerb einer relevanten Beteiligung.

    Die insoweit vom FG Münster aufgezeigten Mängel der Gesetzesfassung für den Veranlagungszeitraum 1997 sind zudem mit dem StEntlG behoben worden; das FG Münster hat den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss im Übrigen mit Beschluss vom 27. Dezember 2000 aufgehoben (4 K 5776/98 E, nicht veröffentlicht, juris).

  • FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 432/05

    Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten als Veräußerungsverluste nach

    Hierzu nehmen sie Bezug auf den Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Münster vom 11. Juni 1999 (4 K 5776/98, EFG 1999, 977) und tragen vor, sie machten sich die dortigen Ausführungen zu eigen.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Münster vom 11. Juni 1999 (a.a.O.).

  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 20/04

    Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten i.S.d. § 17 EStG

    (1) Das FG Münster hat § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG 1996 insoweit für gleichheitswidrig gehalten, als Verluste aus der Veräußerung oder Aufgabe von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft eines an dieser Kapitalgesellschaft wesentlich beteiligten Steuerpflichtigen auch dann ausschlossen waren, wenn der Steuerpflichtige vor dem Erwerb noch nicht an der Kapitalgesellschaft beteiligt war und allein der Erwerb der Anteile zur Begründung einer wesentlichen Beteiligung geführt hat, sofern die Verluste aus innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung entgeltlich erworbenen Anteilen herrühren (Vorlagebeschluss vom 11. Juni 1999 4 K 5776/98 E, EFG 1999, 977).
  • FG Münster, 07.09.2000 - 4 V 1612/00

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlust-Verrechnungs-Beschränkung des § 2

    Zwar kann grundsätzlich die Bekämpfung von Mißbrauch und Fehlentwicklungen auch eine einschränkende Verlustberücksichtigung rechtfertigen (so zuletzt z. B. für die Neuregelung der Verlustbeschränkung nach § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG in der für den ab dem Veranlagungszeitraum 1991 geltenden Fassung, nicht dagegen in der bereits ab 1996 geltenden Verfassung, vgl. Vorlagebeschluß des Senats vom 11. Juni 1999, 4 K 5776/98 E, EFG 1999, 977 und zum Verlustausgleich für den Sonderfall des § 15 a EStG, BFH-Urteile vom 17. Dezember 1992 IX R 7/91, BFHE 170, 437, BStBl. II 1994, 492 und vom 30. November 1993 IX R 60/91, BFHE 173, 120, BStBl. II 1994, 496).
  • FG Düsseldorf, 15.06.2000 - 2 K 4318/98

    Unwandlungssteuergesetz; Rückwirkungsverbot; Vertrauensschutz nach

    Insoweit nehmen die Kläger Bezug auf den Vorlagebeschluss des FG Münster an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 11.06.1999, 4 K 5776/98 E.

    Ob hierin ein Vorstoß gegen das Gleichheitsgebot gemäß Art. 3 des Grundgesetzes (GG) liegt, ist Gegenstand eines derzeit anhängigen Verfahrens gemäß Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG (Vorlagebeschluss des FG Münster vom 11.06.1999, 4 K 5776/98 E, GmbHR 1999, 1155) vor dem BVerfG.

  • FG Münster, 27.04.2000 - 2 K 5717/99

    Veräußerungsverluste bei gründungsgeborener Beteiligung von der

    Dem Antrag, das Klageverfahren im Hinblick auf den Vorlagebeschluß des FG Münster vom 11. Juni 1999 4 K 5776/98 (Az des BVerfG 2 BvL 7/99) zum Ruhen zu bringen, hat der Kläger nicht zugestimmt, da die Sachverhaltsgestaltungen nicht vergleichbar seien.

    FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 1998, 2 K 2596/97, EFG 1999, 830 Rev. eingelegt (Az. des BFH VIII R 38/99); Schmidt/Weber-Grellet, EStG 17. Aufl. § 17 Rz. 197 jew. m.w.N.; vgl. auch FG Münster, Vorlagebeschluß vom 11. Juni 1999 4 K 5776/98 E, EFG 1999 977 (979).

  • FG Sachsen, 21.01.2004 - 7 K 58/99

    Anwendung und -verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung nach § 17 Abs.

    Die weiteren Gründe, die das FG Münster in seinem Beschluss vom 11. Juni 1999, 4 K 5776/98 E bewogen hatten, die Regelung des § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchstabe b) i.d.F. des Art. 1 Nr. 22 Buchstabe b) des Jahresteuergesetzes 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I 1995, 1250) dem BVerfG zur Prüfung vorzulegen, liegen nicht vor, abgesehen davon, dass der Gesetzgeber hierauf mit der Neufassung des Gesetzes im EStG 1999 reagiert hat.
  • FG Niedersachsen, 23.10.2001 - 15 K 744/98

    Zulässige Rückwirkung der Verlustabzugsbeschränkung; Gründungsgeborene

    Der Senat hält die Beschränkung des Verlustabzugs in § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht für verfassungswidrig (ebenso: FG Schleswig-Holstein Urteil vom 08.12.1999 V 94/99, EFG 2000, 1072, FG Baden-Württemberg Urteil vom 21.10.1998 5 K 193/98, EFG 1999, 68; anderer Ansicht: FG Münster, Vorlagebeschluss vom 11.06.1999 4 K 5776/98 E, EFG 1999, 977, FG Berlin Beschluss vom 13.10.1999 7 B 7187/99, EFG 2000, 76; verfassungskonforme Auslegung: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.1998 2 K 2596/97, EFG 1999, 830, FG Münster Urteil vom 26.06.2000 4 K 2722/99 E, EFG 2000, 1322, FG Münster Urteil vom 27.04.2000 2 K 5717/99 E, EFG 2000, 864).
  • FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 252/99

    Zur Entstehung einer wesentlichen Beteiligung

    Unter diesen Umständen kommt es auf die verfassungsrechtliche Problematik zur Frage des Verlustausschlusses nach § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1996, wie sie in dem Vorlagebeschluss des FG Münster vom 11.06.1999, 4 K 5776/98 E, diskutiert wird, nicht an.
  • FG Münster, 26.06.2000 - 4 K 2722/99

    Verlustberücksichtigung bei späterem Hinzuerwerb von Anteilen

  • FG Berlin, 13.10.1999 - 7 B 7187/99

    Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG 1996

  • FG Münster, 07.09.2000 - 4 V 1617/00

    Verrechnung von positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit; Negative Einkünfte

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