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   FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 371/92   

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FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 371/92 (https://dejure.org/1998,3586)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.09.1998 - VII (III) 371/92 (https://dejure.org/1998,3586)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. September 1998 - VII (III) 371/92 (https://dejure.org/1998,3586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG; § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG
    Bauerrichtungskosten als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer; Begriff des einheitlichen Vertragswerks; Wert der Gegenleistung als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer

  • Deutsches Notarinstitut

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauerrichtungskosten als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer; Begriff des einheitlichen Vertragswerks; Wert der Gegenleistung als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    In Fällen des sog. einheitlichen Vertragswerks unterliegen allein die Anschaffungskosten des (noch unbebauten) Baugrundstücks und nicht die Herstellungskosten des (noch zu errichtenden) Gebäudes der Grunderwerbsteuer. Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 4 Nr. 9 a
    Grunderwerbsteuer beim einheitlichen Vertragswerk

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 443
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 30.10.1996 - II R 69/94

    Wann müssen notarielle Generalunternehmerverträge dem Finanzamt angezeigt werden?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 371/92
    Zwar haben der festgestellte Tatbestand und das eindeutige Ergebnis der Beweisaufnahme ergeben, daß auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung zum einheitlichen Leistungsgegenstand (auch einheitliches Vertragswerk genannt) des für Grunderwerbsteuersachen zuständigen II. Senats des BFH (vgl. u.a. BFH BStBl II 1997, 85, 86; 1995, 331, mit weiteren Nachweisen; bestätigt durch Kammerbeschlüsse des BVerfG BStBl 1992, 212; HFR 1989, 153) die Klage abzuweisen wäre.

    Hiergegen läßt sich nicht einwenden, die steuerliche Gleichbelastung von Erwerbern bebauter Grundstücke und Erwerbern noch unbebauter Baugrundstücke sei mit Hilfe der Rechtsfigur des einheitlichen Leistungsgegenstandes, wonach verschiedene Verträge zu einem zusammenzufassen sind, herzustellen (dazu BFH BStBl II 1997, 85, 86; 1995, 335; BFH/NV 1995, 265; 1993, 623; vgl. auch Sack in Boruttau, Kommentar zum GrEStG, 14. Auflage 1997, § 9 Anm. 160 ff., 165 a f., 179 b).

    So wird die auf der Ebene der Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage gefundene Einheit von Verträgen für Zwecke der Bestimmung des Umfangs von Anzeigepflichten, die für die Verjährung von Grunderwerbsteueransprüchen bedeutsam sind, wieder aufgelöst:Der BFH führt hierzu im Urteil vom 30.10.1996 (II R 69/94; BStBl 1997, 85, 86) aus: "Trotz ähnlichem Wortlaut sind § 9 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG 1983 unterschiedlich auszulegen ... Die Regelung des § 9 GrEStG 1983 beschreibt, welche Aufwendungen des Erwerbers in die Bemessungsgrundlage als Gegenleistung miteinzubeziehen sind.

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 371/92
    Zudem steht der Kammerbeschluß des BVerfG aus 1991 argumentativ sogar in Widerspruch zu einem Beschluß des Vollsenats (acht Berufsrichter) des BVerfG aus 1984 zur Doppelbelastung eines Vorgangs mit Grunderwerb- und Schenkungsteuer (BVerfG BStBl II 1984, 608); hiernach spreche der Sinngehalt der einschlägigen Anti-Doppelbelastungsvorschrift (§ 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG) dafür, daß bei der Grunderwerbsteuer nicht noch einmal Bemessungsgrundlage sein soll, was bereits Bemessungsgrundlage bei der Schenkungsteuer war.

    Die Auslegung der Norm, - so das BVerfG - "die eine Doppelbelastung des Erwerbs eines Vermögensgegenstandes mit Schenkung- oder Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer ausschließt, ist danach einfachrechtlich möglich und verfassungsrechtlich geboten" (BVerfG BStBl II 1984, 608, 614; vgl. aber BVerfG, Kammerbeschluß, HFR 1989, 153 zur Doppelbelastung Grunderwerbsteuer/Umsatzsteuer, wonach man sich auf BVerfG BStBl II 1984, 608, nicht berufen dürfe; diese Ansicht vertritt die Kammer ohne Angabe von Gründen).

  • BVerfG, 11.01.1988 - 1 BvR 391/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der steuerlichen Behandlung von Bauherrenmodellen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 371/92
    Zwar haben der festgestellte Tatbestand und das eindeutige Ergebnis der Beweisaufnahme ergeben, daß auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung zum einheitlichen Leistungsgegenstand (auch einheitliches Vertragswerk genannt) des für Grunderwerbsteuersachen zuständigen II. Senats des BFH (vgl. u.a. BFH BStBl II 1997, 85, 86; 1995, 331, mit weiteren Nachweisen; bestätigt durch Kammerbeschlüsse des BVerfG BStBl 1992, 212; HFR 1989, 153) die Klage abzuweisen wäre.

    Die Auslegung der Norm, - so das BVerfG - "die eine Doppelbelastung des Erwerbs eines Vermögensgegenstandes mit Schenkung- oder Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer ausschließt, ist danach einfachrechtlich möglich und verfassungsrechtlich geboten" (BVerfG BStBl II 1984, 608, 614; vgl. aber BVerfG, Kammerbeschluß, HFR 1989, 153 zur Doppelbelastung Grunderwerbsteuer/Umsatzsteuer, wonach man sich auf BVerfG BStBl II 1984, 608, nicht berufen dürfe; diese Ansicht vertritt die Kammer ohne Angabe von Gründen).

  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 371/92
    Der Entscheidung des erkennenden Senats kann auch nicht entgegenhalten werden, daß nach einem Kammerbeschluß des BVerfG (durch drei von acht Berufsrichtern) aus 1991, die BFH-Rechtsprechung zur Doppelbelastung ein und derselben Leistung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer keine "Auslegungsfehler" enthalte (BVerfG BStBl II 1992, 212, 213; a. A. Jehner DStR 1992, 485).
  • BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 371/92
    Dagegen werden vom Kläger (Kl.) verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Grunderwerbsbesteuerung des selbstgenutzten Eigenheims (einschließlich des Grund und Bodens) nach der Neubescheidung (mit Vorläufigkeitsvermerk) durch das beklagte Finanzamt (FA) in diesem Verfahren nicht weiterverfolgt (vgl. Sitzungsprotokoll; dazu auch Vorlage- und Aussetzungsbeschluß des Senats vom 18. August 1998, VII - III -306/97, Az. des BVerfG: 1 BvL 14/98).
  • BFH, 30.10.1986 - V B 44/86

    Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß im Rahmen eines Bauherrenmodells von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 371/92
    Da die Errichtung von Bauwerken sowie sonstige Lieferungen und Leistungen von Bauunternehmern und anderen Unternehmern im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken ohne gleichzeitige Lieferung eines Grundstücks durch diese Personen der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist (vgl. EuGH HFR 1986, 487; BFH BStBl II 1987, 145, 147; Schwakenberg, UR 1986, 100), kann eine gänzliche oder teilweise Doppelbesteuerung in der Weise ausgeschlossen werden, daß bei der Grunderwerbsteuer solche Umsätze, die nach dem Umsatzsteuergesetz steuerpflichtig sind, nicht zur Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer zu rechnen sind (vgl. auch Reiß, in Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Auflage 1998, § 14 Rz. 3), es sei denn, dem doppelbelasteten Steuerbürger wird ein Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch eingeräumt; ein solcher Erstattungsanspruch des Steuerbürgers müßte indes erst gesetzlich geregelt werden.
  • BFH, 20.06.1994 - V B 12/94

    Steuerfreiheit von Umsätzen eines Unternehmers die beim Leistungsempfänger in die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 371/92
    So führt der V. Senat des BFH folgendes aus: "Selbständige Baubetreuungsleistungen fallen nicht unter das GrEStG, weil die Verpflichtungzur Ausführung dieser Leistungen nicht in § 1 Abs. 1, Abs. 2 GrEStG als steuerbarer Rechtsvorgang bezeichnet wird" (BFH BStBl. II 1993, 318, 319) und die "selbständige Verpflichtung zur Ausführung von Bauleistungen ist nicht nach § 1 GrEStG steuerbar" (BFH BStBl. II 1991, 737, 738; vgl. auch BFH/NV 1994, 198; BFH/NV 1995, 456; Wagner, Richter des V. BFH-Senats, NWB vom 29. Juli 1996, Fach 7a, 365, 379, er schreibt von "der gefestigten, aber am Sinne der Kollisionsvorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG vorbeigehenden Rechtsprechung"; vgl. auch Fischer, UR 1986, 283).
  • BFH, 07.02.1991 - V R 53/85

    Werklieferung eines schlüsselfertigen Ferienhauses durch einen Unternehmer, der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 371/92
    So führt der V. Senat des BFH folgendes aus: "Selbständige Baubetreuungsleistungen fallen nicht unter das GrEStG, weil die Verpflichtungzur Ausführung dieser Leistungen nicht in § 1 Abs. 1, Abs. 2 GrEStG als steuerbarer Rechtsvorgang bezeichnet wird" (BFH BStBl. II 1993, 318, 319) und die "selbständige Verpflichtung zur Ausführung von Bauleistungen ist nicht nach § 1 GrEStG steuerbar" (BFH BStBl. II 1991, 737, 738; vgl. auch BFH/NV 1994, 198; BFH/NV 1995, 456; Wagner, Richter des V. BFH-Senats, NWB vom 29. Juli 1996, Fach 7a, 365, 379, er schreibt von "der gefestigten, aber am Sinne der Kollisionsvorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG vorbeigehenden Rechtsprechung"; vgl. auch Fischer, UR 1986, 283).
  • BFH, 22.10.1992 - V R 53/89

    Steuerfreier Umsatz durch entgeltliche Übernahme einer Ausbietungsgarantie

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 371/92
    So führt der V. Senat des BFH folgendes aus: "Selbständige Baubetreuungsleistungen fallen nicht unter das GrEStG, weil die Verpflichtungzur Ausführung dieser Leistungen nicht in § 1 Abs. 1, Abs. 2 GrEStG als steuerbarer Rechtsvorgang bezeichnet wird" (BFH BStBl. II 1993, 318, 319) und die "selbständige Verpflichtung zur Ausführung von Bauleistungen ist nicht nach § 1 GrEStG steuerbar" (BFH BStBl. II 1991, 737, 738; vgl. auch BFH/NV 1994, 198; BFH/NV 1995, 456; Wagner, Richter des V. BFH-Senats, NWB vom 29. Juli 1996, Fach 7a, 365, 379, er schreibt von "der gefestigten, aber am Sinne der Kollisionsvorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG vorbeigehenden Rechtsprechung"; vgl. auch Fischer, UR 1986, 283).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 371/92
    Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, der II. Senat des BFH lehne sich mit seiner Rechtsprechung an die den Käufer grundsätzlich schützende zivilrechtliche Rechtsprechung zur Formbedürftigkeit von Bauverträgen und Grundstücksübertragungsverträgen an (vgl. BGHZ 76, 43, 48; Palandt/- Heinrichs, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 57. Auflage 1998, § 313 Anm. 32 ff. mit weiteren Nachweisen) und erfülle damit das Gebot der Einheit der Rechtsordnung.
  • BFH, 15.10.1992 - V R 17/89

    Erbringen weiterer Leistungen neben der Grundstückslieferung durch den Initiator

  • BFH, 10.08.1994 - II R 41/91

    Bemessung der Grunderwerbsteuer (GrESt) - Maßgeblicher Gegenstand des

  • BFH, 27.10.1999 - II R 17/99

    Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

    Die Entscheidung ist in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 443 veröffentlicht.
  • FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06

    EuGH-Vorlagefrage nach Vorliegen eines Verstoßes gegen das europäische

    Nach der ständigen Rechtsprechung des zuständigen höchsten deutschen Steuergerichts, des II. BFH-Senats, ist das deutsche Grunderwerbsteuergesetz unter Heranziehung der oben wiedergegeben Einzelvorschriften so anzuwenden, dass in Fällen wie hier, die Grunderwerbsteuer über den Grunderwerb hinaus auf künftige Bauleistungen ausgedehnt wird (dagegen das Urteil des 7. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts - NFG - vom 19. September 1998 VII (III) 371/92 EFG 1999, 443).
  • BFH, 29.08.2005 - II B 157/04

    GrESt; einheitlicher Erwerbsgegenstand

    Dazu berufen sie sich auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 15. September 1998 VII (III) 371/92 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 443).
  • BFH, 08.08.2000 - II B 122/99

    Einheitliches Vertragswerk

    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergebe sich aus dem Urteil des Niedersächsischen FG vom 15. September 1998 VII (III) 371/92 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 443).
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 01.09.1998 - VII 474/97   

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FG Niedersachsen, 01.09.1998 - VII 474/97 (https://dejure.org/1998,7812)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.1998 - VII 474/97 (https://dejure.org/1998,7812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gewährung vollen Rechtsschutzes trotz finanzamtlicher Ausschlussfrist; Schutz der Rechte des Bürgers gegenüber Behörden durch das Gericht

  • Wolters Kluwer

    Gewährung vollen Rechtsschutzes trotz finanzamtlicher Ausschlussfrist; Schutz der Rechte des Bürgers gegenüber Behörden durch das Gericht

  • rechtsportal.de

    Trotz finanzamtlicher Ausschlußfristsetzung im Vorverfahren darf das Finanzgericht Rechtsschutz vollumfänglich gewähren.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.12.1997 - I R 47/97

    Ermessensausübung bei Präklusion

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.09.1998 - VII 474/97
    Daß diese Entscheidung den Interessen des beklagten FA, welches im Vorverfahren gegen die Kl eine Ausschlußfrist gesetzt hatte, entgegensteht, ändert darin nichts (dazu auch BFH BStBl. II 1998, S. 269, 270).
  • FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06

    EuGH-Vorlagefrage nach Vorliegen eines Verstoßes gegen das europäische

    Nach der ständigen Rechtsprechung des zuständigen höchsten deutschen Steuergerichts, des II. BFH-Senats, ist das deutsche Grunderwerbsteuergesetz unter Heranziehung der oben wiedergegeben Einzelvorschriften so anzuwenden, dass in Fällen wie hier, die Grunderwerbsteuer über den Grunderwerb hinaus auf künftige Bauleistungen ausgedehnt wird (dagegen das Urteil des 7. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts - NFG - vom 19. September 1998 VII (III) 371/92 EFG 1999, 443).
  • FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 192/09

    Unterliegen eines im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks

    Das Niedersächsische Finanzgericht folgte der Berliner Kritik mit Urteil vom 15.9.1998 (VII - III - 371/92, EFG 1999, S. 443).
  • FG Niedersachsen, 14.05.2003 - 7 K 280/96

    Gewerbesteuerpflicht für eine selbstständige Tätigkeit auf dem Gebiet der EDV ;

    Danach gibt es gerichtlichen Rechtsschutz trotz Ausschlussfristsetzung im Vorverfahren; § 76 FGO schlägt § 364b AO (so schon der 7. Senat des Niedersächsischen FG, Urteil vom 1. September 1998 VII 474/97, EFG 1999, 443).
  • BFH, 29.08.2005 - II B 157/04

    GrESt; einheitlicher Erwerbsgegenstand

    Es bedarf keines Rückgriffs auf die Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand (vgl. dazu Hofmann, Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, 8. Aufl. 2004, § 8 Anm. 9), da die von den Beteiligten und dem FG zitierten Entscheidungen des Niedersächsischen FG in EFG 1999, 443, des Bundesfinanzhofs vom 27. Oktober 1999 II R 17/99 (BFHE 189, 550, BStBl II 2000, 34), des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 1988 1 BvR 391/87 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 153) sowie des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Juli 1986 Rs. 73/85 (Umsatzsteuer-Rundschau 1986, 297) andere Sachverhalte betreffen.
  • BFH, 08.08.2000 - II B 122/99

    Einheitliches Vertragswerk

    Hinsichtlich der von der Klägerin für grundsätzlich bedeutsam erachteten Rechtsfragen besteht nach der Entscheidung des BFH vom 27. Oktober 1999 II R 17/99 (BFHE 189, 550, BStBl II 2000, 34), mit dem das Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 1999, 443 aufgehoben wurde und in dem zu diesen Rechtsfragen ausführlich Stellung genommen wurde, kein allgemeiner Klärungsbedarf mehr.
  • BFH, 16.12.1999 - II B 4/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Hinweis auf anhängige

    Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision machen die Kläger geltend, der Rechtssache komme im Hinblick darauf grundsätzliche Bedeutung zu, dass in einem vergleichbaren Fall gegen das Urteil des FG Berlin vom 10. Oktober 1996 I 261/88 (Ent- scheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 554) Revision unter dem Az. II R 3/97 eingelegt worden sei und dass der Bundesfinanzhof (BFH) aufgrund der gegen das Urteil des Niedersächsischen FG vom 15. September 1998 VII (III) 371/92 (EFG 1999, 443) eingelegten Revision erneut zu klären habe, ob die Rechtsprechung zum einheitlichen Leistungsgegenstand trotz der damit verbundenen Doppelbelastung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer rechtmäßig sei.
  • FG Niedersachsen, 27.06.2000 - 7 K (III) 241/93

    Grunderwerbsteuer auf Baukosten; Gegenstand der auf die Grundstücksübereignung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der der Senat nunmehr folgt (anders noch die Senatsentscheidung vom 15. September 1998 VII - III - 371/92, EFG 1999, 443), gehören alle Leistungen des Erwerbers zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage), die dieser nach den vertraglichen Vereinbarungen gewährt, um das Grundstück zu erwerben.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2001 - 1 K 119/99

    Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige

    Soweit die Kläger die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH zum einheitlichen Vertragswerk unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. September 1998 (VII - III 371/92, EFG 1999, 443 ) in Frage stellen, hat der BFH in Kenntnis dieser Entscheidung an seiner Rechtsprechung festgehalten (BFH-Urteil in BFHE 189, 550 , BStBl. II 2000, 34; BFH-Beschluß vom 08. August 2000 II B 122/99, BFH/NV 2001, 208 ).
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