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   FG Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 5 K 486/99   

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https://dejure.org/2000,9888
FG Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 5 K 486/99 (https://dejure.org/2000,9888)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.04.2000 - 5 K 486/99 (https://dejure.org/2000,9888)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. April 2000 - 5 K 486/99 (https://dejure.org/2000,9888)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung als Werbungskosten für im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung angefallenen notwendigen Mehraufwendungen bei Nichtbezahlung von Miete für eine der beiden Wohnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Den Eltern des nichtehelichen Lebensgefährten gehörende, der Klägerin auf der Basis eines Leihvertrags überlassene Wohnung als "eigener Hausstand" im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Den Eltern des nichtehelichen Lebensgefährten gehörende, der Klägerin auf der Basis eines Leihvertrags überlassene Wohnung als "eigener Hausstand" im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 865
  • EFG 2000, 784
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 5 K 486/99
    Das Fehlen von Mietzahlungen lässt das vom BFH in seinem Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90 (BFHE 175, 430, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 180) für das Vorliegen eines eigenen Hausstandes aufgestellte Erfordernis der Nutzung aus eigenem Recht nicht entfallen.

    c) Schließlich hält es der Senat - in Fortführung der Rechtsprechung des BFH in dem Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90 (a.a.O.) - als Voraussetzung für die Annahme eines eigenen Hausstandes bei einem nicht verheirateten, aber in einer nichtehelichen Gemeinschaft lebenden Arbeitnehmer nicht für erforderlich, dass die Wohnung aus eigenem Recht genutzt wird.

  • FG Hessen, 19.03.1997 - 13 K 2384/94

    Doppelte Haushaltsführung; Ledig; Verpflegungsmehraufwand; Eigener Hausstand -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 5 K 486/99
    Es dient dazu, die Fälle auszugrenzen, in denen der Steuerpflichtige ohne eigene Rechtsposition in den Haushalt anderer Personen eingegliedert ist (so auch Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19. März 1997 13 K 2384/94, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 32).
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 5 K 486/99
    Dafür ist schon das wirtschaftliche Gewicht einer nicht nur vorübergehenden Wohnungsüberlassung zu bedeutend und geht über den Bereich der üblichen Gefälligkeiten des täglichen Lebens hinaus (Urteil des Bundesgerichtshofes -BGH- vom 10. Oktober 1984 VIII ZR 152/83. Neue Juristische Wochenzeitschaft -NJW- 1985, 313 ).
  • BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81

    Zwangsvollstreckung - Einstellung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 5 K 486/99
    Wegen der vorläufigen Vollstreckbarkeit im Kostenpunkt wird auf §§ 151 Abs. 2 und 155 FGO i.V.m. § 708 Nr. 10 Zivilprozeßordnung ( ZPO ) und § 711 ZPO hingewiesen (Beschluss des BFH vom 5. April 1981 IV S 3/81. BFHE 132, 407 , BStBl II 1981, 402 ).
  • BFH, 27.06.1995 - IX R 29/90

    Annahme von Werbungskosten bei bestehendem Veranlassungszusammenhang zwischen den

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 5 K 486/99
    Eine hinreichend gesicherte Rechtsposition kann sich nämlich nach der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 27. Juli 1995 IX R 29/90. BFH/NV 1996, 28, m. w. N.) aus einem Leihverhältnis ergeben, das keiner Form bedarf und auch durch schlüssiges Verhalten begründet werden kann.
  • BFH, 06.06.1984 - II R 184/81

    Grunderwerbsteuer - Zwangsversteigerung - Erbbaurecht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 5 K 486/99
    In Anwendung der Rechtssprechung des BFH (vgl Urteil vom 6. Juni 1984 II R 184/81. BFHE 141, 333. BStBl II 1985, 261 ) hat der Senat von der Berechnung einer einheitlichen Kostenquote abgesehen und unterschiedliche Quoten für die Zeiträume vor und nach der Antragseinschränkung festgelegt.
  • FG Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 4 K 23/90
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 5 K 486/99
    Wegen der Frage, ob bei Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit die Sicherheitsleistung auch dem Fiskus obliegt, folgt der Senat dem Finanzgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 26. Februar 1991 4 K 23/90 ( EFG 1991, 328), auf das wegen der Begründung im einzelnen Bezug genommen wird.
  • BFH, 06.11.2007 - VI B 70/07

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

    e) Eine Divergenz zu den Urteilen des FG Baden-Württemberg vom 12. April 2000 5 K 486/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 784) und des FG Düsseldorf vom 29. Juni 2005 13 K 2622/03 (EFG 2005, 1755; vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1976) ist nicht ersichtlich.
  • FG München, 21.08.2002 - 1 K 3262/00

    "Eigener Hausstand" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG; Ein "eigener

    Da im Streitfall eine klare Trennung vom Hausstand der Eltern in M-weg 1 wie auch eine ausreichende Trennung von dem von seiner Schwester im gleichen Haus in ... 1 a unterhaltenen Hausstand vorliegt und der Kl durch seine monatlichen Zahlungen an seine Mutter auch in voller Höhe die laufenden Kosten seines Hausstandes trägt, erfüllt die dem Kl von seinen Eltern gestattete Nutzung der Räumlichkeiten in A. die Voraussetzung eines "eigenen" Hausstandes (vgl. auch FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 12.4.2000 5 K 486/99 rkr., EFG 2000, 784 ).
  • FG Hessen, 22.02.2005 - 13 K 2563/04

    Doppelte Haushaltsführung; Lediger; Werbungskosten; Wohnung; Eltern; Mietzahlung

    Auch ein Leihverhältnis ist möglich (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. April 2000, 5 K 486/99, EFG 2000, 784 ).
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