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   FG Münster, 22.09.1999 - 8 K 635/96 E   

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FG Münster, 22.09.1999 - 8 K 635/96 E (https://dejure.org/1999,39417)
FG Münster, Entscheidung vom 22.09.1999 - 8 K 635/96 E (https://dejure.org/1999,39417)
FG Münster, Entscheidung vom 22. September 1999 - 8 K 635/96 E (https://dejure.org/1999,39417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 103
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Niedersachsen, 05.09.1985 - VI 490/84
    Auszug aus FG Münster, 22.09.1999 - 8 K 635/96
    Unter allen diesen Gesichtspunkten stellt die Regelung des Erlasses vom 02.01.1995 eine gerechte und billige Abwägung aller Interessen dar, nämlich der Interessen der beratenden Steuerpflichtigen, der Interessen der Berater selbst und der fiskalischen Interessen der Finanzverwaltung an einem gleichmäßigen Eingang der Steuererklärungen (vgl. zum Vorstehenden Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 05.09.1985 VI 490/84 EFG 1986, 2).
  • BFH, 29.09.1989 - III R 159/86

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags auf Grund von Arbeitsüberlastung und

    Auszug aus FG Münster, 22.09.1999 - 8 K 635/96
    Diese im Gesetz aufgeführten Ermessenskriterien sind grundsätzlich gleichwertig (vgl. BFH-Urteile vom 25.11.1988 VI R 137/85 , BFH/NV 1989, 279 und vom 29.09.1989 III R 159/86 BFH/NV 1990, 615).
  • BFH, 03.08.1983 - II R 144/80

    Anfechtung einer Erlaßrücknahme - Urteilsausführung - Erlaßrücknahme -

    Auszug aus FG Münster, 22.09.1999 - 8 K 635/96
    Das FG ist außer im Fall einer Ermessensreduzierung auf Null nicht befugt, sein Ermessen an die Stelle des Ermessens der Verwaltungsbehörde zu setzen (vgl. BFH-Urteil vom 03.08.1983 II R 144/80 , BStBl. II 1984, 321).
  • BFH, 25.11.1988 - VI R 137/85

    Festsetzung eines einheitlichen Verspätungszuschlags wegen verschuldeter Säumnis

    Auszug aus FG Münster, 22.09.1999 - 8 K 635/96
    Diese im Gesetz aufgeführten Ermessenskriterien sind grundsätzlich gleichwertig (vgl. BFH-Urteile vom 25.11.1988 VI R 137/85 , BFH/NV 1989, 279 und vom 29.09.1989 III R 159/86 BFH/NV 1990, 615).
  • BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00

    Fristverlängerung für Steuererklärungen

    Die insoweit gegebene Ungleichbehandlung von fachkundig vertretenen und nicht vertretenen Steuerpflichtigen bei der Handhabung von Steuererklärungsfristen gemäß § 149 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 109 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist sachlich gerechtfertigt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juni 2000 X B 129/99, juris; Urteil des Niedersächsischen FG vom 5. September 1985 VI 490/84, EFG 1986, 2; Urteil des FG Münster vom 22. September 1999 8 K 635/95E, EFG 2000, 103).
  • BGH, 12.06.2013 - 1 StR 6/13

    Versuchte Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen (unmittelbares Ansetzen:

    Denn ein zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteter kann sich nur dann auf die allgemeine Fristverlängerung berufen, wenn er tatsächlich einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe einen Auftrag zur Anfertigung der Steuererklärung erteilt hat (vgl. FG Münster, Urteil vom 22. September 1999 - 8 K 635/96 E, EFG 2000, 103).
  • FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 1596/02

    Verspätungszuschlag; Kulanzfrist; Arbeitsbelastung; Steuerberater;

    Die in den - alljährlich revolvierten - ländereinheitlichen Fristenerlassen verkörperten Ermessensrichtlinien (vgl. auch dazu das BFH-Urteil vom 28.06.2000 - X R 24/95, BStBl II 2000, 514 ff., mit der dort wiedergegebenen Stellungnahme des BMF) gelten sachgerecht nicht für die selbst erstellte eigene Steuererklärung von Angehörigen der steuerberatenden Berufe (BdF, wie vor; TK, § 149 Tz. 9; Urteil des Niedersächsischen FG vom 05.09.1985 - VI 490/84, EFG 1986, 2, des FG Münster vom 22.09.1999 - 8 K 635/96 E,EFG 2000, 103, und des FG Bremen vom 26.09.2000 - 2 00 366 K 2, EFG 2000, 1230).
  • FG Bremen, 26.09.2000 - 200366K 2

    Fristverlängerung zur Abgabe der eigenen Steuererklärung eines Steuerberaters;

    Insoweit macht das Gericht sich die Ausführungen im Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 5. September 1985 VI 490/84, EFG 1986, 2 zu eigen, auf die auch neuestens das FG Münster im Urteil vom 22. September 1999 8 K 635/96 E, EFG 2000, 103 Bezug genommen hat.
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 493/97

    Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen durch Steuerberater;

    Unter allen diesen Gesichtspunkten stellt die Regelung des Erlasses im BStBl I 1995, 56 eine gerechte und billige Abwägung aller Interessen dar, nämlich der Interessen der beratenen Steuerpflichtigen, der Interessen der Berater und der fiskalischen Interessen der Finanzverwaltung an einem gleichmäßigen Eingang der Steuererklärungen (Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. September 1985 VI 490/84, EFG 1986, 2; FG Münster, Urteil vom 22. September 1999, 8 K 635/96 E, EFG 2000, 103).
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 308/00

    Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung durch Boten; Rechtsbehelfsbelehrung in

    Dabei sind die Tatsachen zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung vorliegen (Urteil vom 22. September 1999 des FG Münster, 8 K 635/96 E, EFG 2000, 103).
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2000 - 6 K 221/97

    Ermessensausübung des Finanzamtes bei der Festsetzung des Verspätungszuschlages

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