Rechtsprechung
FG München, 02.02.2000 - 4 K 4520/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besteuerung eines Kfz; Besteuerungsmaßstab nach zulässigen Gesamtgewicht; Besteuerungsmaßstab nach Hubraum; VerböserndeÄnderungsfestsetzung; Verletzung der amtlichen Ermittlungspflicht; Erstmalige Steuerfestsetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; KraftStG § 8
Treu und Glauben bei KraftStG -Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Treu und Glauben bei KraftStG-Änderung nach § 173 Abs 1 Nr. 1 AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 02.02.2000 - 4 K 4520/99
- BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00
Papierfundstellen
- EFG 2000, 1038
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 01.03.1999 - VII B 301/98
Umgebaute Fahrzeuge; KraftSt-Änderungsbescheid; Divergenz
Auszug aus FG München, 02.02.2000 - 4 K 4520/99
Zwar verlangt § 88 AO von den Finanzämtern jedenfalls für die Jahre 1994, 1995 und das 1. Halbjahr 1996 nicht, vor Erlaß eines Kraftfahrzeugsteuerbescheides ungeachtet der von den Finanzämtern von den Zulassungsstellen elektronisch übermittelten Daten ohne einen besonderen Anlaß den Fahrzeugtyp allein deshalb zu ermitteln, um die Möglichkeit auszuschließen, daß es zu unzutreffenden kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Zuordnungen kommen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. und 11.3.1999 VII B 301/98 und VII B 302/98, BFH/NV 1999, 1129 m.w.N.). - BFH, 29.04.1997 - VII R 1/97
Steuerbescheide, in denen in Lkw umgebaute Pkw als Lkw besteuert werden, können …
Auszug aus FG München, 02.02.2000 - 4 K 4520/99
In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, daß eine verbösernde Änderungsfestsetzung ausscheidet, wenn sie auf Tatsachen gründet, die der Finanzbehörde infolge Verletzung der amtlichen Ermittlungspflicht trotz ordnungsgemäßer Mitwirkung des Steuerpflichtigen - zunächst - unbekannt geblieben sind (vgl. BFH-Urteil vom 29.4.1997 VII R 1/97, BStBl II 1997, 627 ). - BFH, 11.03.1999 - VII B 302/98
Umgebaute Fahrzeuge; KraftSt-Änderungsbescheid
Auszug aus FG München, 02.02.2000 - 4 K 4520/99
Zwar verlangt § 88 AO von den Finanzämtern jedenfalls für die Jahre 1994, 1995 und das 1. Halbjahr 1996 nicht, vor Erlaß eines Kraftfahrzeugsteuerbescheides ungeachtet der von den Finanzämtern von den Zulassungsstellen elektronisch übermittelten Daten ohne einen besonderen Anlaß den Fahrzeugtyp allein deshalb zu ermitteln, um die Möglichkeit auszuschließen, daß es zu unzutreffenden kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Zuordnungen kommen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. und 11.3.1999 VII B 301/98 und VII B 302/98, BFH/NV 1999, 1129 m.w.N.).
- BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00
Neue Tatsachen und Verletzung der Ermittlungspflicht
Diesen Bescheid hat das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1038 veröffentlichten Urteil aufgehoben. - FG Niedersachsen, 11.01.2007 - 6 K 476/02
Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) im Zusammenhang mit der Bildung …
Das Schriftformerfordernis des § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG gilt darüber hinaus auch bei späteren Änderungen der Pensionszusage (vgl. Urteil des FG Köln vom 11. April 2000 13 K 4287/99, EFG 2000, 1038;… Blümich-Förster, Kommentar zu EStG, KStG, Gewerbesteuergesetz und Nebengesetzen, Rdz. 186 zu § 6a EStG;… Herrmann/Heuer/Raupach-Dommermuth, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Rdn. 35 zu § 6a EStG;… Littmann/Bitz/Pust-Höfer, Das Einkommensteuerrecht, Rdn. 99 zu § 6a). - FG München, 02.10.2002 - 4 K 4800/01
Änderung fehlerhafter Einstufung von Fahrzeugen als LKW bei Erstzulassungen ab …
Diesen Bescheid hat der Senat mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1038 veröffentlichtem Urteil aufgehoben, weil das FA bei ab dem 2. Kalenderhalbjahr 1996 zugelassenen Fahrzeugen seine Ermittlungspflicht verletzt habe, wenn es weiterhin die Besteuerung anhand der bislang von den Zulassungsstellen übermittelten Daten durchführe.
- FG München, 12.03.2003 - 4 K 4509/00
Zulässigkeit rückwirkender KrafST-Änderungsbescheide wegen fehlerhafter …
Die vom Senat geäußerten Bedenken in den Urteilen vom 2. Februar 2000 4 K 1695/00 ( UVR 2000, 360) und 4 K 4520/99 (EFG 2000, 1038 ) zur Ermittlungstätigkeit des FA bezogen sich nur auf Erstbescheide ab dem 2. Halbjahr 1996 und nicht auf einen Zeitpunkt, ab dem die Finanzverwaltung spätestens Änderungsbescheide hätte erlassen müssen. - FG München, 12.03.2003 - 4 K 235/03
Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung aufgelasteter Pick-Up-Fahrzeuge; …
Die vom Senat geäußerten Bedenken in den Urteilen vom 2. Februar 2000 4 K 1695/00 ( UVR 2000, 360) und 4 K 4520/99 (EFG 2000, 1038 ) zur Ermittlungstätigkeit des FA bezogen sich nur auf Erstbescheide ab dem 2. Halbjahr 1996 und nicht auf einen Zeitpunkt, ab dem die Finanzverwaltung spätestens Änderungsbescheide hätte erlassen müssen. - FG München, 12.03.2003 - 4 K 2744/00
Rückwirkende Änderung im Kraftfahrzeugsteuerbescheid bei fehlerhafter Einstufung …
Die vom Senat geäußerten Bedenken in den Urteilen vom 2. Februar 2000 4 K 1695/00 ( UVR 2000, 360) und 4 K 4520/99 (EFG 2000, 1038 ) zur Ermittlungstätigkeit des FA bezogen sich nur auf Erstbescheide ab dem 2. Halbjahr 1996 und nicht auf einen Zeitpunkt, ab dem die Finanzverwaltung spätestens Änderungsbescheide hätte erlassen müssen. - FG München, 02.10.2002 - 4 K 4795/01
Rückwirkende Änderung fehlerhafter KraftStfestsetzungen infolge falscher …
Diesen Bescheid hat der Senat mit Urteil vom 02.02.2001, das dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1038 veröffentlichtem Urteil entspricht, aufgehoben, weil das FA bei ab dem 2. Kalenderhalbjahr 1996 zugelassenen Fahrzeugen seine Ermittlungspflicht verletzt habe, wenn es weiterhin die Besteuerung anhand der bislang von den Zulassungsstellen übermittelten Daten durchführe. - FG München, 08.05.2002 - 4 K 3740/00
Keine Hinweispflicht des FA auf Auflastung über 2.800 kg
Die vom Senat geäußerten Bedenken in den Urteilen vom 2. Februar 2000 4 K 1695/00 ( UVR 2000, 360) und 4 K 4520/99 (EFG 2000, 1038 ) zur Ermittlungstätigkeit des FA beziehen sich nur auf Erstbescheide ab dem 2. Halbjahr 1996 und nicht auf einen Zeitpunkt, ab dem die Finanzverwaltung spätestens Änderungsbescheide hätte erlassen müssen (s.a. BFH-Urteil vom 12. Juli 20001 VII R 68/00, BStBl II 2002, 44). - FG München, 10.04.2002 - 4 K 1651/02
Hinweispflicht des FA auf die Möglichkeit einer Auflastung eines Pkw auf über …
Die vom Senat geäußerten Bedenken in den Urteilen vom 2. Februar 2000 4 K 1695/00 ( UVR 2000, 360) und 4 K 4520/99 (EFG 2000, 1038 ) zur Ermittlungstätigkeit des FA beziehen sich nur auf Erstbescheide ab dem 2. Halbjahr 1996 und nicht auf einen Zeitpunkt ab dem die Finanzverwaltung spätestens Änderungsbescheide hätte erlassen dürfen. - FG München, 06.02.2002 - 4 K 4293/00
Zulässigkeit einer rückwirkenden Änderung von KraftStbescheiden wegen …
Die vom Senat geäußerten Bedenken in den Urteilen vom 2. Februar 2000 4 K 1695/00 ( UVR 2000, 360) und 4 K 4520/99 (EFG 2000, 1038 ) zur Ermittlungstätigkeit des FA beziehen sich nur auf Erstbescheide ab dem 2. Halbjahr 1996 und nicht auf einen Zeitpunkt, ab dem die Finanzverwaltung spätestens Änderungsbescheide hätte erlassen dürfen. - FG München, 20.02.2002 - 4 K 429/02
Besteuerung eines Kraftfahrzeugs nach dem Hubraum; Hinweispflicht eines …