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   FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 307/98   

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FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 307/98 (https://dejure.org/2000,10200)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.07.2000 - 2 K 307/98 (https://dejure.org/2000,10200)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 2 K 307/98 (https://dejure.org/2000,10200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsfortführung eines Einzelhandels bei Verpachtung und Versteuerung eines Aufgabegewinns im Sinne des § 16 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 3
    Betriebsfortführung eines Einzelhandels bei Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsfortführung eines Einzelhandels bei Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1068
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.02.1999 - III R 112/96

    Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Betriebsaufgabe?

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 307/98
    Für ein als Einzelhandel mit Haushaltswaren oder Bekleidung betriebenes Unternehmen ist - anders als z. B. bei einem Produktionsbetrieb - die Lage der Geschäftsräume und der durch die Lage bestehende Kundenkreis im Verhältnis zu Wirtschaftsgütern wie Inventar und Warenbestand von entscheidender Bedeutung (Urteil des BFH vom 11. Februar 1999 III R 112/96. Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 1198 ; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14. September 1999 I K 105/95, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 19.01.1983 - I R 84/79

    Verpachtung - Gewerbebetrieb - Aufgabe des Gewerbebetriebs - Stille Reserve

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 307/98
    In diesem Fall stellt der Verpächter die werbende Tätigkeit endgültig ein und der Pächter führt den übernommenen Betrieb nicht fort, sondern eröffnet einen anderen (Urteil des BFH vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BStBl II 1983, 412 , mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 307/98
    Bei Verpachtung des Betriebs kann der Verpächter grundsätzlich wählen, ob er den Vorgang der Verpachtung als Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG ) behandeln oder ob er das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen will mit der Folge, daß die stillen Reserven vorerst nicht aufgedeckt (versteuert) werden (Urteil des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BStBl III 1964, 124).
  • BFH, 02.02.1990 - III R 173/86

    Gemeiner Wert von Grundstücken, die im Rahmen einer Betriebsaufgabe in das

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 307/98
    Eine Aufgabe des Gewerbebetriebs i.S.d. § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Betriebsinhabers, den Betrieb aufzugeben, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entweder ins Privatvermögen überführt oder veräußert werden und dadurch der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (Urteil des BFH vom 2. Februar 1990 III R 173/86, BStBl II 1990, 497 , mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 26.02.1997 - X R 31/95

    Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 307/98
    In diesem Fall setzt eine Betriebsaufgabe voraus, daß der Gewerbetreibende zweifelsfrei und unmißverständlich eine dahingehende Erklärung abgibt (Urteil des BFH vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BStBl II 1997, 561 ).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 307/98
    Denn die Betriebsverpachtung ist nur ein Unterfall der Betriebsunterbrechung (z. B. Urteil des BFH vom 28. September 1995 IV 39/94, BStBl II 1996, 276 ).
  • BFH, 03.06.1997 - IX R 2/95

    Betriebsaufgabe auch bei Verpachtung und fehlender Aufgabeerklärung anzunehmen,

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 307/98
    Außerdem muß dem Verpächter oder seinem Rechtsnachfolger objektiv die Möglichkeit verbleiben, den vorübergehend eingestellten, d. h. ruhenden Betrieb wieder aufzunehmen (Urteil des BFH vom 3. Juli 1997 IX R 2/95, BStBl II 1998, 373 ).
  • BFH, 26.06.1975 - IV R 122/71

    Urteilsbegründung - Zwischenurteil - Berufung auf Zwischenurteil - Aufhebung aus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 307/98
    Eine Betriebsverpachtung setzt voraus, daß der Steuerpflichtige dem Pächter einen Betrieb zur Nutzung überläßt und der Pächter diesen fortsetzen kann (Urteil des BFH vom 26. Juni 1975 IV R 122/71, BStBl II 1975, 885 ).
  • BFH, 28.08.2003 - IV R 20/02

    Abgrenzung Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung

    Demgegenüber geht die neuere Rechtsprechung davon aus, dass jedenfalls bei Groß- und Einzelhandelsunternehmen sowie bei Hotel- und Gaststättenbetrieben --im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe-- die gewerblich genutzten Räume regelmäßig den wesentlichen Betriebsgegenstand bilden, die dem Handelsgeschäft das Gepräge geben (BFH-Urteile vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198 --Großhandel--; vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106 --Hotel und Gaststätte--; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juli 2000 2 K 307/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 1068, Zulassung der Revision abgelehnt durch BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2000 VIII B 84/00, juris --Einzelhandel--; Niedersächsisches FG, Urteil vom 2. März 1999 VII 668/94, EFG 2000, 170, Zulassung der Revision abgelehnt durch BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2000 X B 112/99, BFH/NV 2001, 766 --Großhandel--).

    Auch den Urteilen der FG Niedersachsen in EFG 2000, 170 und Baden-Württemberg in EFG 2000, 1068 liegen Fälle zugrunde, in denen das ursprüngliche Betriebsgrundstück nicht an einen Gewerbetreibenden derselben Branche vermietet wurde.

  • BFH, 18.08.2009 - X R 20/06

    Wesentliche Betriebsgrundlagen bei der Verpachtung eines Handwerksbetriebs im

    Demgegenüber geht die neuere Rechtsprechung davon aus, dass jedenfalls bei Groß- und Einzelhandelsunternehmen sowie bei Hotel- und Gaststättenbetrieben --im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe-- die gewerblich genutzten Räume, die dem Handelsgeschäft das Gepräge geben, regelmäßig den wesentlichen Betriebsgegenstand bilden (BFH-Urteile vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198 --Großhandel--; vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106 --Hotel und Gaststätte--; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juli 2000 2 K 307/98, EFG 2000, 1068, Zulassung der Revision abgelehnt durch BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2000 VIII B 84/00, [...] --Einzelhandel--; Niedersächsisches FG, Urteil vom 2. März 1999 VII 668/94, EFG 2000, 170, Zulassung der Revision abgelehnt durch BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2000 X B 112/99, BFH/NV 2001, 766 --Großhandel--).
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