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   FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 528/98   

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FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 528/98 (https://dejure.org/1999,5974)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.04.1999 - II 528/98 (https://dejure.org/1999,5974)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. April 1999 - II 528/98 (https://dejure.org/1999,5974)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bindung des Finanzamts an den Grundsatz von Treu und Glauben trotz Vorbehalts der Nachprüfung bei Entscheidung über Investitionszulage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Finanzamts an den Grundsatz von Treu und Glauben trotz Vorbehalts der Nachprüfung bei Entscheidung über Investitionszulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 164 Abs. 1
    Vorbehalt der Nachprüfung, Bindung des FA an den Grundsatz von Treu und Glauben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bindung des Finanzamts an den Grundsatz von Treu und Glauben trotz Vorbehalts der Nachprüfung bei Entscheidung über Investitionszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1090
  • EFG 2001, 333
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Thüringen, 15.11.1995 - I 136/95

    Anforderungen an den Antrag auf Investitionszulage; Verwendung eines falschen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 528/98
    Nachdem der Beklagte örtlich zuständig geworden war, gelangte die Rechtsbehelfsstelle des Beklagten zu der Auffassung, dass die Antragstellung auf dem Vordruck für ein anderes Jahr im Streitfall unschädlich sei, weil - anders als im Fall des Thüringer FG (Urteil vom 15. November 1995 I 136/95, EFG 1996, 338) - die Abweichungen ganz offensichtlich nicht relevant seien.

    Dabei wurden insbesondere die Urteile des FG Berlin (Urteil vom 18. Dezember 1992 II 179/92, EFG 1993, 684) und des Thüringer FG (Urteil vom 15. November 1995 I 136/95, EFG 1996, 338), das eine Antragstellung nur auf dem jeweils aktuell gültigen Vordruck zugelassen hatte, auf ihre Anwendbarkeit untersucht.

  • FG Köln, 02.07.1980 - VIII 227/77
    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 528/98
    Erläßt das FA auf einen Einspruch nach abschließender Prüfung des Sachverhaltes einen Abhilfebescheid, so ist es, auch wenn dieser gemäß § 164 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, grundsätzlich bei der endgültigen Entscheidung gehindert, auf der Grundlage desselben Sachverhalts die streitig gewesene Rechtsfrage nunmehr zuungunsten des Antragstellers anders zu beurteilen (ebenso Finanzgericht Köln, Urteil vom 2. Juli 1980 VIII 227/77 E, EFG 1980, 474; so auch FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 9. Juli 1996 3 K 1364/95 I, juris, zur widerspruchslosen Bearbeitung eines auf einem nicht amtlichen Vordruck gestellten Antrags auf Investitionszulage).

    Die Berufung auf den formal uneingeschränkten Vorbehalt der Nachprüfung auch hinsichtlich der vorher verbindlich geklärten Rechtsfrage kann dann gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1966 V 181/63, BFHE 87, 469, BStBl III 1967, 212; FG Köln, Urteil vom 2. Juli 1980, aaO.).

  • BFH, 16.07.1997 - III R 266/94

    Amtlicher Vordruck für Investitionszulagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 528/98
    Im Rahmen der angekündigten Investitionszulagen-Sonderprüfung wurde dem FA sodann das Urteil des Bundesfinanzhofes (- BFH -) vom 16. Juli 1997 bekannt (III R 266/94, BStBl II 1998, 31), in dem der BFH einen Antrag auf Investitionszulage nach der Investitionszulagenverordnung der DDR (InvZulVO) als unwirksam angesehen hatte, weil er auf dem Vordruck des Investitionszulagengesetzes (InvZulG 1991) gestellt worden war.

    Die Klägerin ist der Ansicht, aus dem Urteil des BFH vom 16. Juli 1997 (aaO.), das zur InvZul VO und einem anderen Gesetzeswortlaut ergangen sei, lasse sich die Rechtsansicht des FA nicht begründen.

  • BFH, 16.03.1965 - I 54/64 S

    Bindung des Finanzamtes an die im vorausgegangenen Rechtsmittelverfahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 528/98
    Hierdurch erhalte die den Einspruch erledigende Verfügung des FA eine erhöhte Bestandsgarantie; der Steuerpflichtige müsse sich darauf verlassen können, daß es bei der einmal getroffenen Entscheidung verbleibe (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1965 I 54/64 S, BFHE 82, 387, BStBl III 1965, 388; vom 25. September 1969 IV 297/64, BFHE 97, 101, BStBl II 1970, 2 jeweils zu §§ 222, 223 RAO).
  • FG Brandenburg, 09.07.1996 - 3 K 1364/95

    Anspruch eines Unternehmens für die Erzeugung von Agrarprodukten auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 528/98
    Erläßt das FA auf einen Einspruch nach abschließender Prüfung des Sachverhaltes einen Abhilfebescheid, so ist es, auch wenn dieser gemäß § 164 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, grundsätzlich bei der endgültigen Entscheidung gehindert, auf der Grundlage desselben Sachverhalts die streitig gewesene Rechtsfrage nunmehr zuungunsten des Antragstellers anders zu beurteilen (ebenso Finanzgericht Köln, Urteil vom 2. Juli 1980 VIII 227/77 E, EFG 1980, 474; so auch FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 9. Juli 1996 3 K 1364/95 I, juris, zur widerspruchslosen Bearbeitung eines auf einem nicht amtlichen Vordruck gestellten Antrags auf Investitionszulage).
  • BFH, 25.09.1969 - IV 297/64

    Zulässigkeit einer Fehlerberichtigung anläßlich eines aus anderen Gründen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 528/98
    Hierdurch erhalte die den Einspruch erledigende Verfügung des FA eine erhöhte Bestandsgarantie; der Steuerpflichtige müsse sich darauf verlassen können, daß es bei der einmal getroffenen Entscheidung verbleibe (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1965 I 54/64 S, BFHE 82, 387, BStBl III 1965, 388; vom 25. September 1969 IV 297/64, BFHE 97, 101, BStBl II 1970, 2 jeweils zu §§ 222, 223 RAO).
  • BFH, 07.04.1967 - VI R 285/66

    Gewerbesteurrechtliche Behandlung der Verwaltung und Nutzung eigenen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 528/98
    Dem FA ist nach vorangegangener Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung die Überprüfung des gesamten Steuerfalls im Tatsächlichen und Rechtlichen grundsätzlich neu eröffnet, so dass ohne Einschränkung ein wirklicher oder vermeintlicher Fehler im Tatsächlichen oder Rechtlichen auch unter Abweichung von der im unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheid vertretenen Rechtsauffassung berichtigt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 1. April 1966 VI 122/64, BFHE 85, 437, BStBl III 1966, 519; vom 7. April 1967 VI R 285/66, BFHE 89, 215, BStBl III 1967, 616).
  • BFH, 15.12.1966 - V 181/63

    Umsatzsteuerzahlungen wegen Verpachtung von Stadtreklame und wegen der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 528/98
    Die Berufung auf den formal uneingeschränkten Vorbehalt der Nachprüfung auch hinsichtlich der vorher verbindlich geklärten Rechtsfrage kann dann gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1966 V 181/63, BFHE 87, 469, BStBl III 1967, 212; FG Köln, Urteil vom 2. Juli 1980, aaO.).
  • BFH, 17.06.1999 - III R 54/97

    InvZul; Verwendung von Vordrucken

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 528/98
    Dahinstehen kann sodann die in zwei Revisionsverfahren beim BFH anhängige Frage, ob ein Antrag auf Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz unter Verwendung des Vorjahresvordrucks generell oder ggf. unter welchen besonderen Umständen wirksam ist (BFH, III R 54/97 und III R 60/97).
  • BFH, 01.04.1966 - VI 122/64

    Konkretisierung des Verlustes einer Erwerbsgrundlage im Sinne einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 528/98
    Dem FA ist nach vorangegangener Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung die Überprüfung des gesamten Steuerfalls im Tatsächlichen und Rechtlichen grundsätzlich neu eröffnet, so dass ohne Einschränkung ein wirklicher oder vermeintlicher Fehler im Tatsächlichen oder Rechtlichen auch unter Abweichung von der im unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheid vertretenen Rechtsauffassung berichtigt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 1. April 1966 VI 122/64, BFHE 85, 437, BStBl III 1966, 519; vom 7. April 1967 VI R 285/66, BFHE 89, 215, BStBl III 1967, 616).
  • BFH, 04.08.1999 - III R 60/97

    Amtlicher Vordruck für Investitionszulagenantrag

  • BFH, 05.06.2003 - III R 26/00

    Vorbehalt der Nachprüfung; Abhilfebescheid; Einspruch

    Das finanzgerichtliche Urteil ist in EFG 2000, 1090 veröffentlicht.
  • BFH, 13.06.2002 - III B 22/02

    Vorbehalt der Nachprüfung

    Der Hinweis auf das nicht rechtskräftige Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 21. April 1999 II 528/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1090) genügt nicht.
  • FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 2587/02

    Kapitalanteil i.S. von Art. 10 Abs. 1 S. 1 Buchst. a DBA-Russland ist der Anteil

    Das Finanzgericht Niedersachsen hat eine Änderung nach § 164 Abs. 2 AO für unrechtmäßig angesehen, nachdem ein wegen der gleichen Streitfrage geführtes Einspruchsverfahren durch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Abhilfebescheid beendet worden war (EFG 2000, 1090).
  • FG Niedersachsen, 19.12.2001 - 2 K 119/98

    Vertrauensschutz bei unter Verwendung eines unzutreffenden Vordrucks und unter

    Eine Änderung könnte nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen sein, wenn das Finanzamt ausdrücklich zu erkennen gegeben hat, dass es nach Prüfung einen bestimmten Rechtsstandpunkt einnimmt und der Steuerpflichtige darauf vertraut (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. April 1999, II 528/98, EFG 2000, 1090).
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