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   FG Baden-Württemberg, 18.10.1999 - 12 K 229/99   

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https://dejure.org/1999,10381
FG Baden-Württemberg, 18.10.1999 - 12 K 229/99 (https://dejure.org/1999,10381)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.10.1999 - 12 K 229/99 (https://dejure.org/1999,10381)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Oktober 1999 - 12 K 229/99 (https://dejure.org/1999,10381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vom Arbeitgeber bezahlte Massagen als geldwerte, steuerbare Zuwendung; Notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung; Gegenleistung für Dienste des Arbeitnehmers; Freiwilligkeit der Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
    Vom Arbeitgeber bezahlte Massagen der an Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigten Arbeitnehmern als Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vom Arbeitgeber bezahlte Massagen der an Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigten Arbeitnehmern als Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 121
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.1999 - 12 K 229/99
    In diesem Zusammenhang wird auf die Rechtsprechung des BFH zu der Übernahme von Kosten der medizinischen Vorsorgeuntersuchung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber hingewiesen (BFH Urteil vom 05.11.1993 VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; Urteil vom 31.10.1986 VI R 73/83, BStBl II 1987, 142; Urteil vom 17.09.1982 VI R 75/79, BStBl II 1983, 39).

    Vom Arbeitgeber veranlasste unentgeltliche Vorsorgeuntersuchungen der leitenden Angestellten sind hingegen nicht als Arbeitslohn anzusehen, wenn die Arbeitnehmer sich untersuchen lassen müssen, um keine beruflichen (Beförderungschancen) und finanziellen (Weiterzahlung der Bezüge im Krankheitsfall) Nachteile zu erleiden (BFH vom 17.9.1982, BStBl. II 1983, 39).

  • BFH, 05.11.1993 - VI R 56/93

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber (§ 19 EStG )

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.1999 - 12 K 229/99
    Können sich die ausschließlich an Bildschirmarbeitsplätzen tätigen Arbeitnehmer im Betrieb des Arbeitsgebers massieren lassen, so stellt die Tragung der Kosten für den Masseur durch den Arbeitgeber steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (hier: durchschnittlich 8 bis 9 Massagen je Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten; vgl. auch BFH-Rechtsprechung zur Übernahme von Kosten der medizinischen Vorsorgeuntersuchung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber, z.B. Urteil vom 5.11.1993 VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313).

    In diesem Zusammenhang wird auf die Rechtsprechung des BFH zu der Übernahme von Kosten der medizinischen Vorsorgeuntersuchung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber hingewiesen (BFH Urteil vom 05.11.1993 VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; Urteil vom 31.10.1986 VI R 73/83, BStBl II 1987, 142; Urteil vom 17.09.1982 VI R 75/79, BStBl II 1983, 39).

  • BFH, 04.08.1994 - VI R 24/94

    Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer auf einer vom Arbeitgeber unentgeltlich

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.1999 - 12 K 229/99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes -BFH- (vgl. z.B. Urteil vom 07.02.1997 VI R 34/96, BFH/NV 1997, 401; Urteil vom 04.08.1994 VI R 24/94, BStBl II 1994, 954) erfüllt eine geldwerte Zuwendung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer den Lohnbegriff des § 19 EStG , wenn sie Entlohnungscharakter für das zur Verfügungstellen der Arbeitskraft hat.
  • BFH, 31.10.1986 - VI R 73/83

    Arbeitslohn - Kosten für Kuren - Ältere Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.1999 - 12 K 229/99
    In diesem Zusammenhang wird auf die Rechtsprechung des BFH zu der Übernahme von Kosten der medizinischen Vorsorgeuntersuchung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber hingewiesen (BFH Urteil vom 05.11.1993 VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; Urteil vom 31.10.1986 VI R 73/83, BStBl II 1987, 142; Urteil vom 17.09.1982 VI R 75/79, BStBl II 1983, 39).
  • BFH, 07.02.1997 - VI R 34/96

    Abgrenzung zwischen Dienstreise und Incentivereise

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.1999 - 12 K 229/99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes -BFH- (vgl. z.B. Urteil vom 07.02.1997 VI R 34/96, BFH/NV 1997, 401; Urteil vom 04.08.1994 VI R 24/94, BStBl II 1994, 954) erfüllt eine geldwerte Zuwendung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer den Lohnbegriff des § 19 EStG , wenn sie Entlohnungscharakter für das zur Verfügungstellen der Arbeitskraft hat.
  • BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.1999 - 12 K 229/99
    Revision eingelegt (Az. beim BFH: VI R 177/99).
  • BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99

    Aufwendungen des Arbeitgebers für die Massage von Arbeitnehmern, die an

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 121 veröffentlichten Gründen abgewiesen.
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