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   FG Münster, 18.07.2000 - 4 V 1521/00 E. VSt   

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https://dejure.org/2000,8044
FG Münster, 18.07.2000 - 4 V 1521/00 E. VSt (https://dejure.org/2000,8044)
FG Münster, Entscheidung vom 18.07.2000 - 4 V 1521/00 E. VSt (https://dejure.org/2000,8044)
FG Münster, Entscheidung vom 18. Juli 2000 - 4 V 1521/00 E. VSt (https://dejure.org/2000,8044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen bei vorsätzlicher Nichtabgabe von Steuererklärungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsätzliche Begehung bei Nichtabgabe von Steuererklärungen; kein Einfluss späterer Steuerbescheid-Änderung auf die Höhe von Hinterziehungszinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    VSt-Hinterziehung - Hinterziehungszinsen zu Lasten des Rechtsnachfolgers

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1229
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus FG Münster, 18.07.2000 - 4 V 1521/00
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechts- und Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 14.03.1979, GrS 5/75, BStBl. II 1979, 570 und BFH-Urteil vom 10.11.1994 IV R 44/94, BStBl. II 1995, 814).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95

    Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der

    Auszug aus FG Münster, 18.07.2000 - 4 V 1521/00
    Es reicht aus, wenn der Täter in einer Parallelwertung in der Laiensphäre erkennt, daß der Steueranspruch existiert und daß er hierauf einwirkt (BFH-Urteil vom 31.07.1996 XI R 74/95, BStBl. II 1997, 157, 160).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Münster, 18.07.2000 - 4 V 1521/00
    Dabei wurden Einkünfte aus Kapitalvermögen von über 2, 4 Milliarden DM nacherklärt (Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 27.06.1991, 2 BvR 1493/89, BStBl. II 1991, 654, 667).
  • BFH, 10.11.1994 - IV R 44/94

    Bei Aussetzung der Vollziehung sind steuerliche Auswirkungen in anderen

    Auszug aus FG Münster, 18.07.2000 - 4 V 1521/00
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechts- und Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 14.03.1979, GrS 5/75, BStBl. II 1979, 570 und BFH-Urteil vom 10.11.1994 IV R 44/94, BStBl. II 1995, 814).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 5 K 1348/09

    Steuerliche Erklärungspflichten eines Betreuers

    Im Übrigen gehörte das Wissen um die Steuerpflichtigkeit der Einkünfte aus Kapitalvermögen bereits zu Beginn der 90-ziger Jahre zur Allgemeinbildung (vgl. Finanzgericht Münster, Beschluss vom 18.07.2000 - 4 V 1521/00 E, VSt -, EFG 2000, 1229).
  • FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08

    Verwertungsverbot für im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundene Beweismittel;

    Erst nachdem das BVerfG durch Urteil vom 27.06.1991 entschieden hatte, dass in Bezug auf die Kapitaleinkünfte die bisherige Besteuerungspraxis und der ihr zugrunde liegende Bankenerlass verfassungswidrig waren, entschied sich der Gesetzgeber, mit Wirkung ab 01.01.1993 die Zinsabschlagsteuer einzuführen (vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 30a AO Tz. 2 ff.; Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 18.07.2000 4 V 1521/00 E, VSt, EFG 2000, 1229; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG München, 22.07.2002 - 6 K 5748/00

    Vorsatz bei Nichtangabe von Zinsen aus abgezinstem Sparbrief; Einkommensteuer

    b) Das FG Münster hat in seinem Beschluss vom 18. Juli 2000 4 V 1521/00 E, VSt, EFG 2000, 1229, rkr.) zutreffend entschieden, dass eine Steuerhinterziehung durch die Verletzung der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen (für die ESt gemäß § 149 AO i. V. m. § 25 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG - und § 56 der ESt-Durchführungsverordnung) verwirklicht wird, wenn der Steuerpflichtige auch nur laienhaft erkennen kann, dass die von ihm erzielten Zinseinkünfte (im Urteilsfall ab 1988) eine Besteuerung auslösen können.

    Das Gericht lässt offen, welche Folgerungen sich für den Veranlagungszeitraum 1989 daraus ergeben, dass die Klägerin im Jahr 1992, also noch bevor das Zinsabschlagsgesetz ab dem 1. Januar 1993 anzuwenden war, Teile ihres Kapitalvermögens nach Luxemburg übertragen hat (vgl. dazu das Urteil des FG Münster in EFG 2000, 1229).

  • FG Schleswig-Holstein, 22.11.2006 - 2 K 30186/03

    Steuerhinterziehung durch Verschweigen von Erträgen aus Tafelgeschäften

    Diese Thematik zur Erfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen wurde regelmäßig in allen Medien (Presse, Rundfunk und Fernsehen) behandelt (siehe Darlegungen FG Münster, Beschluss vom 18. Juli 2000, EFG 2000, 1229).
  • FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 1783/03

    Einsprucheinlegung auch mit Wirkung für den anderen Ehegatten - Vorliegen von

    Erst nachdem das BVerfG durch Urteil vom 27.06.1991 entschieden hatte, dass in Bezug auf die Kapitaleinkünfte die bisherige Besteuerungspraxis und der ihr zugrunde liegende Bankenerlass verfassungswidrig waren, entschied sich der Gesetzgeber, mit Wirkung ab 01.01.1993 die Zinsabschlagsteuer einzuführen (vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 30a AO Tz. 2 ff.; Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 18.07.2000 IV V 1521/00 E, VSt, EFG 2000, 1229; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Saarland, 17.06.2002 - 1 V 175/02

    10-jährige Festsetzungsfrist bei Tafelgeschäften

    Das FG Münster hat mit Beschluss vom 18. Juli 2000 4 V 1521/00 E, VSt vom 18. Juli 2000, EFG 2000, 1229 eingehend und zutreffend dargelegt, in welch hohem Maße die Steuerbarkeit von Zinseinkünften in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist.
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