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   FG Bremen, 26.09.2000 - 200366 K 2   

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https://dejure.org/2000,9605
FG Bremen, 26.09.2000 - 200366 K 2 (https://dejure.org/2000,9605)
FG Bremen, Entscheidung vom 26.09.2000 - 200366 K 2 (https://dejure.org/2000,9605)
FG Bremen, Entscheidung vom 26. September 2000 - 200366 K 2 (https://dejure.org/2000,9605)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristverlängerung zur Abgabe der eigenen Steuererklärung eines Steuerberaters; Zeitpunkt der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einspruchsentscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fristverlängerung zur Abgabe der eigenen Steuererklärung eines Steuerberaters; Zeitpunkt der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einspruchsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1230
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Bremen, 20.07.1999 - 299088K 2

    Ermessensausübung des FA bei der Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags zur

    Auszug aus FG Bremen, 26.09.2000 - 200366K 2
    Das Gericht hatte zunächst erwogen, das Verfahren im Hinblick auf das noch offene Revisionsverfahren VI R 158/99 auszusetzen, dem das Urteil vom 20. Juli 1999 299088K 2, EFG 1999, 1058 zugrundeliegt.
  • BFH, 15.07.1999 - V R 52/98

    Frist zur Beantragung der Vorsteuervergütung

    Auszug aus FG Bremen, 26.09.2000 - 200366K 2
    Bei der Ablehnung einer Fristverlängerung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, die das Gericht nach § 102 FGO lediglich darauf zu überprüfen hat, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessendin einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (BFH-Urteil vom 15. Juli 1999 V R 52/98, BFH/NV 2000, 98 ).
  • BFH, 07.08.1979 - VII R 14/77

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageehebung

    Auszug aus FG Bremen, 26.09.2000 - 200366K 2
    Entscheidungserheblich wäre aber, ob dann überhaupt ein außergerichtliches Vorverfahren durchgeführt werden mußte (offen gelassen im BFH-Urteil vom 7. August 1979 VII R 14/77, BFHE 128, 346 , BStBl. II 1979, 708) und ob es bei Erlaß einer Einspruchsentscheidung auf die darin enthaltenen Erwägungen ankommen kann, da gegen erledigte Verwaltungsakte kein Einspruchsverfahren gegeben ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Januar 1989 8 C 30/87, NJW 1989, 2486 zur entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus FG Bremen, 26.09.2000 - 200366K 2
    Entscheidungserheblich wäre aber, ob dann überhaupt ein außergerichtliches Vorverfahren durchgeführt werden mußte (offen gelassen im BFH-Urteil vom 7. August 1979 VII R 14/77, BFHE 128, 346 , BStBl. II 1979, 708) und ob es bei Erlaß einer Einspruchsentscheidung auf die darin enthaltenen Erwägungen ankommen kann, da gegen erledigte Verwaltungsakte kein Einspruchsverfahren gegeben ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Januar 1989 8 C 30/87, NJW 1989, 2486 zur entsprechenden Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ).
  • BFH, 21.06.1990 - V R 97/84

    1. Heileurhythmisten üben keine "ähnliche heilberufliche Tätigkeit" i. S. des § 4

    Auszug aus FG Bremen, 26.09.2000 - 200366K 2
    Dies würde zwar die Zulässigkeit der Klage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO nicht infrage stellen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 V R 97/84, BFHE 161, 196 , BStBl. II 1990, 804 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • FG Niedersachsen, 05.09.1985 - VI 490/84
    Auszug aus FG Bremen, 26.09.2000 - 200366K 2
    Insoweit macht das Gericht sich die Ausführungen im Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 5. September 1985 VI 490/84, EFG 1986, 2 zu eigen, auf die auch neuestens das FG Münster im Urteil vom 22. September 1999 8 K 635/96 E, EFG 2000, 103 Bezug genommen hat.
  • FG Münster, 22.09.1999 - 8 K 635/96
    Auszug aus FG Bremen, 26.09.2000 - 200366K 2
    Insoweit macht das Gericht sich die Ausführungen im Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 5. September 1985 VI 490/84, EFG 1986, 2 zu eigen, auf die auch neuestens das FG Münster im Urteil vom 22. September 1999 8 K 635/96 E, EFG 2000, 103 Bezug genommen hat.
  • BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00

    Fristverlängerung für Steuererklärungen

    Die Entscheidung ist abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1230.
  • FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 1596/02

    Verspätungszuschlag; Kulanzfrist; Arbeitsbelastung; Steuerberater;

    Nach dem (in einem vorbereitenden Verfahren ergangenen) Urteil des FG Bremen vom 26.09.2000 - 200366K 2 (EFG 2000, 1230), das deswegen die Revision zugelassen hat, sei die - auch dort verneinte - Frage, ob sich die in § 3 StBerG genannten Personen auch für die Abgabe ihrer persönlichen Steuererklärungen auf die ländereinheitlichen Fristenerlasse berufen könnten, noch nicht einmal höchstrichterlich geklärt.

    Die in den - alljährlich revolvierten - ländereinheitlichen Fristenerlassen verkörperten Ermessensrichtlinien (vgl. auch dazu das BFH-Urteil vom 28.06.2000 - X R 24/95, BStBl II 2000, 514 ff., mit der dort wiedergegebenen Stellungnahme des BMF) gelten sachgerecht nicht für die selbst erstellte eigene Steuererklärung von Angehörigen der steuerberatenden Berufe (BdF, wie vor; TK, § 149 Tz. 9; Urteil des Niedersächsischen FG vom 05.09.1985 - VI 490/84, EFG 1986, 2, des FG Münster vom 22.09.1999 - 8 K 635/96 E,EFG 2000, 103, und des FG Bremen vom 26.09.2000 - 2 00 366 K 2, EFG 2000, 1230).

  • FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 2021/12

    Schwedischer Snus-Tabak unterliegt Vertriebsverbot

    Die Einspruchsentscheidung ist daher aufzuheben (BVerwG Urteil v. 20.01.1989, 8 C 30.87, BVerwGE 81, 226, NJW 1989, 2486 f.; FG Bremen v. 26.09.2000, 200366 K 2, EFG 2000, 1230; .
  • FG Bremen, 19.06.2003 - 1 K 636/02

    Steuererklärungsfrist für eigene Einkünfte eines Notars; Einkommensteuer 1999 und

    Die Nichtanwendung der Verwaltungsvorschrift auf Angehörige der steuerberatenden Berufe selbst begegnet keinen Bedenken (FG Bremen, Urteil vom 26.09.2000 200366K 2, EFG 2000, 1230; Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung , § 149 AO Tz. 12).
  • FG Bremen, 19.07.2003 - 1 K 636/02

    Schätzungsbescheide zur Einkommensteuer; Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

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