Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 28.01.1999 - XI 641/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4904
FG Niedersachsen, 28.01.1999 - XI 641/97 (https://dejure.org/1999,4904)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.01.1999 - XI 641/97 (https://dejure.org/1999,4904)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - XI 641/97 (https://dejure.org/1999,4904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 2 Abs. 1 LStDV; § 42 d Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 38 Abs. 1 S. 2 EStG; § 42 e EStG
    Vom Arbeitgeber gewährte Preisvorteile im Mitarbeiterverkauf als steuerpflichtiger Arbeitslohn; Verpflichtung des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug der Preisvorteile; Haftung des Arbeitgebers für fahrlässig nicht abgegführte Lohnsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vom Arbeitgeber gewährte Preisvorteile im Mitarbeiterverkauf als steuerpflichtiger Arbeitslohn; Verpflichtung des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug der Preisvorteile; Haftung des Arbeitgebers für fahrlässig nicht abgegführte Lohnsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; LStDV § 2 Abs. 1
    Preisvorteile bei Personaleinkäufen von Arbeitnehmern, LSt-Haftung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Preisvorteile aufgrund von Personalrabatten, die innerhalb eines Konzernverbundes an Berechtigungsausweise geknüpft sind, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.01.1993 - VI R 32/92

    Der Rabattfreibetrag wird nicht gewährt, wenn der Arbeitnehmer eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.1999 - XI 641/97
    Auch die Gewährung eines Freibetrags nach § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG für die Einkäufe kam nicht in Betracht, weil die Vorschrift lediglich unmittelbar vom Arbeitgeber gewährte Vorteile begünstigt, während von anderen Konzerngesellschaften gewährte Vorteile zu versteuern sind (BFH-Urteil vom 15. Januar 1993 VI R 32/92, BFHE 170, 190, BStBl II 1993, 356).
  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.1999 - XI 641/97
    Denn allein der Umstand, dass durch die große Zahl er einkaufsberechtigten Mitarbeiter ein spezieller Kundenkreis geschaffen wird, ändert nichts daran, dass Personalrabatte grundsätzlich Arbeitslohn darstellen (BFH-Urteil vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 774, BStBl II 1993, 687).
  • BFH, 05.07.1996 - VI R 10/96

    Der Wert einer vorwiegend touristisch ausgerichteten Reise, zu der ein

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.1999 - XI 641/97
    Auch Leistungen durch einen Dritten sind Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer den erlangten Vorteil vernünftigerweise als Frucht seiner Arbeit betrachten kann (BFH-Urteil vom 5. Juli 1996 VI R 10/96, BFHE 180, 441, BStBl II 1996, 545).
  • FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9351/98

    Zuschüsse zu Spar- und Aktienkaufplänen, Aktienoptionen und

    Die Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG für Vorteile innerhalb eines Konzerns zu verneinen, liegt demgemäß der Gedanke zugrunde, dass dann ein als Lohn zu beurteilender Vorteil gerade nicht vom Arbeitgeber, sondern von einem Dritten stammt (§ 38 Abs. 1 Satz 2 EStG im Fall der Vorteilsgewährung im Konzern ebenfalls zugrundelegend: Niedersächsisches FG, Urteil vom 28. Januar 1999 XI R 641/97, EFG 2000, 1323).
  • BFH, 10.05.2006 - IX R 110/00

    Schwestergesellschaft; Gewährung von geldwerten Vorteilen; Lohnsteuereinbehalt

    Das Finanzgericht (FG) hielt die Klägerin in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1323 veröffentlichtem Urteil zum Lohnsteuerabzug für verpflichtet und den angefochtenen Haftungsbescheid für rechtmäßig.
  • FG Köln, 21.03.2002 - 15 K 5161/95

    Gewährung verbilligter Versicherungstarife an Beschäftigte und Beschäftigte von

    Die Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG für Vorteile innerhalb eines Konzerns zu verneinen liegt demgemäß der Gedanke zugrunde, dass dann ein als Lohn zu beurteilender Vorteil gerade nicht vom Arbeitgeber, sondern von einem Dritten stammt (§ 38 Abs. 1 Satz 2 EStG im Fall der Vorteilsgewährung im Konzern ebenfalls zugrundelegend: Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Januar 1999 XI R 641/97, EFG 2000, 1323).
  • FG Niedersachsen, 27.05.2004 - 11 K 766/00

    Wertung von Sachbezügen als geldwerter Vorteil; Leistungen durch Dritte als

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Arbeitgeber an der Gewährung der Preisvorteile durch den Dritten mitwirkt (Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 28. Januar 1999 XI 641/97, EFG 2000, 1323, 1324).
  • FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9357/98

    Zuschüsse zu Spar- und Aktienkaufplänen, Aktienoptionen und

    Die Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG für Vorteile innerhalb eines Konzerns zu verneinen, liegt demgemäß der Gedanke zugrunde, dass dann ein als Lohn zu beurteilender Vorteil gerade nicht vom Arbeitgeber, sondern von einem Dritten stammt (§ 38 Abs. 1 Satz 2 EStG im Fall der Vorteilsgewährung im Konzern ebenfalls zugrundelegend: Niedersächsisches FG, Urteil vom 28. Januar 1999 XI R 641/97, EFG 2000, 1323).
  • FG Köln, 01.10.2002 - 5 K 135/96

    Lohnsteuerpflicht bei geldwerten Vorteilen von Dritten

    Die Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG für Vorteile innerhalb des Konzerns zu verneinen liegt demgemäß der Gedanke zugrunde, dass dann ein als Lohn zu beurteilender Vorteil gerade nicht vom Arbeitgeber, sondern von einem Dritten stammt (vgl. insoweit auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Januar 1999 XI R 641/97, EFG 2000, 1323, das § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG im Fall der Vorteilsgewährung im Konzern ebenfalls zugrunde legt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht