Rechtsprechung
   FG Köln, 31.08.2000 - 15 K 6221/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10050
FG Köln, 31.08.2000 - 15 K 6221/95 (https://dejure.org/2000,10050)
FG Köln, Entscheidung vom 31.08.2000 - 15 K 6221/95 (https://dejure.org/2000,10050)
FG Köln, Entscheidung vom 31. August 2000 - 15 K 6221/95 (https://dejure.org/2000,10050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,10050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzungsverjährung - Reichweite der Ablaufhemmung nach einer Außenprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Festsetzungsverjährung - Reichweite der Ablaufhemmung nach einer Außenprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe von Entschädigungsleistungen im Rahmen der Rückveräußerung landwirtschaftlicher Flächen; Ablauf der Festsetzungsfrist; Bedeutung abweichenden Wirtschaftsjahres; Verteilung des Gewinns; Hemmung durch Betriebsprüfung; Unterscheidung zwischen Festsetzungsverfahren und ...

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1368
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 17/97

    Rückwirkendes Ereignis und gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Köln, 31.08.2000 - 15 K 6221/95
    Die Ablaufhemmung der Feststellungsfrist nach dieser Vorschrift setzt voraus, dass mit einer Außenprüfung begonnen wird, die sich auf die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung erstreckt (BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 17/97 BStBl II 2000, 306).

    Der Senat sieht sich mit seiner Auffassung auch im Einklang mit dem Urteil des BFH vom 6. Juli 1999 VIII R 17/97, a.a.O.).

    Der Senat sieht die Frage durch das Urteil des BFH vom 6. Juli 1999 VIII R 17/97, a.a.O. nicht als hinreichend geklärt an, weil sie dort lediglich im Rahmen einer Hilfserwägung angesprochen wird.

  • BFH, 04.11.1992 - XI R 32/91

    Reichweiter der Festsetzungsfrist-Hemmung durch Außenprüfung

    Auszug aus FG Köln, 31.08.2000 - 15 K 6221/95
    Die Prüfungsanordnung gibt somit den Rahmen vor, innerhalb dessen die Ablaufhemmung eintreten kann, während die tatsächlichen Prüfungsmaßnahmen im Einzelfall diejenige Steuerart und den Besteuerungszeitraum bestimmen, in dem die Ablaufhemmung im Einzelfall tatsächlich eintritt (BFH-Urteil vom 4. November 1992 XI R 32/91, BStBl II 1993, 425).

    Diese Unterscheidung erfordert, dass gesondert festzustellende Besteuerungsgrundlagen gesondert betrachtet werden müssen, und zwar sowohl hinsichtlich des Verfahrens als auch hinsichtlich der Fristen (BFH-Urteil vom 4. November 1992 XI R 32/91, a.a.O.).

    Entsprechend geht die höchstrichterliche Rechtsprechung - für den Senat zutreffend - davon aus, dass eine auf die Einkommensteuer eines Steuerpflichtigen sich beziehende Betriebsprüfung die Festsetzungsfrist nicht für solche Besteuerungsgrundlagen hemmt, die der gesonderten und einheitlichen Feststellung gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO unterliegen (BFH-Urteil vom 4. November 1992 XI R 32/91, a.a.O.).

  • BFH, 17.06.1998 - IX R 65/95

    Ablaufhemmung nach Außenprüfung

    Auszug aus FG Köln, 31.08.2000 - 15 K 6221/95
    Der Hinweis hat nicht bloße Begründungsfunktion, sondern Regelungscharakter, weil mit ihm der zeitliche Geltungsbereich der getroffenen Feststellungen abweichend von 182 Abs. 1 AO bestimmt und damit rechtsgestaltend auf das Steuerrechtsverhältnis eingewirkt wird (BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 IX R 65/95, BStBl II 1999, 4 m.w.N.; BFH-Urteil vom 18. März 1998 II R 48/96, BFH/NV 1998, 1190).

    Fehlt der Hinweis ist der entsprechende Feststellungsbescheid rechtswidrig (BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 IX R 65/95, a.a.O.).

  • BFH, 18.03.1998 - II R 48/96

    Bedeutung eines Hinweises in einem Feststellungsbescheid eines Finanzamtes für

    Auszug aus FG Köln, 31.08.2000 - 15 K 6221/95
    Der Hinweis hat nicht bloße Begründungsfunktion, sondern Regelungscharakter, weil mit ihm der zeitliche Geltungsbereich der getroffenen Feststellungen abweichend von 182 Abs. 1 AO bestimmt und damit rechtsgestaltend auf das Steuerrechtsverhältnis eingewirkt wird (BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 IX R 65/95, BStBl II 1999, 4 m.w.N.; BFH-Urteil vom 18. März 1998 II R 48/96, BFH/NV 1998, 1190).
  • BFH, 19.07.1984 - IV R 87/82

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Feststellungszeitraum - Kalenderjahr -

    Auszug aus FG Köln, 31.08.2000 - 15 K 6221/95
    Das Vorliegen eines abweichenden Wirtschaftsjahres bei Land- und Forstwirten bedingt keine Verschiebung des Veranlagungszeitraums, sondern hat zur Folge, dass der Gewinn des Wirtschaftsjahres gemäß § 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG auf zwei Kalenderjahre zu verteilen ist (vergl. dazu und zu den Auswirkungen auf das Feststellungsverfahren: BFH-Urteil vom 19. Juli 1984 IV R 87/82, BStBl II 1985, 148) und die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung sich nach § 149 Abs. 2 Satz 2 AO verlängern.
  • BFH, 23.04.2010 - IX B 3/10

    NZB: Feststellungsverjährung eines Verlustfeststellungsbescheids nach § 10d EStG,

    b) Auch liegt keine erhebliche Abweichung zum Urteil des FG Köln vom 31. August 2000  15 K 6221/95 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1368, rkr.) vor.
  • FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 37/04

    Inhaltliche Bestimmtheit eines SteuerbescheidesUmfang des Vorbehalts der

    Der erkennende Senat weist ergänzend darauf hin, dass § 181 Abs. 5 AO gerade dann eingreifen soll, wenn mangels einer übergreifenden Ablaufhemmung (wie im BFH-Urteil vom 04.11.1992, in BStBl. II 1993, 425 entschieden) die Feststellungsfrist abgelaufen ist, die Festsetzungsfrist für die Folgesteuern dagegen nicht (vgl. hierzu auch das rechtskräftige Urteil des FG Köln vom 31.08.2000 15 K 6221/95, EFG 2000, 1368 ).
  • FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 34/04

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Steuerbescheides Umfang des Vorbehalts der

    Der erkennende Senat weist ergänzend darauf hin, dass § 181 Abs. 5 AO gerade dann eingreifen soll, wenn mangels einer übergreifenden Ablaufhemmung (wie im BFH-Urteil vom 04.11.1992, in BStBl. II 1993, 425 entschieden) die Feststellungsfrist abgelaufen ist, die Festsetzungsfrist für die Folgesteuern dagegen nicht (vgl. hierzu auch das rechtskräftige Urteil des FG Köln vom 31.08.2000 15 K 6221/95, EFG 2000, 1368).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht