Weitere Entscheidung unten: FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999

Rechtsprechung
   FG Köln, 21.07.1998 - 14 K 145/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4851
FG Köln, 21.07.1998 - 14 K 145/97 (https://dejure.org/1998,4851)
FG Köln, Entscheidung vom 21.07.1998 - 14 K 145/97 (https://dejure.org/1998,4851)
FG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 1998 - 14 K 145/97 (https://dejure.org/1998,4851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 12 Nr. 1
    Anmietung einer Zwischenwohnung keine Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmer: - Anmietung einer Zwischenwohnung keine Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Umzugskosten bei Bezug einer Zwischenwohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 162
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn

    Auszug aus FG Köln, 21.07.1998 - 14 K 145/97
    Etwas anderes gilt nur, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen den entscheidenden Grund für den Wohnungswechsel darstellt und private Umstände nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (BFH Urteil vom 22. November 1991 VI R 77/89, BStBl II 1992, 494 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.10.2000 - 6 K 2108/98

    Aufwendungen für Kosten des Umzugs von Zwischenwohnung in

    Eine berufliche Veranlassung des letzten, endgültigen Umzugs wird bejaht, wenn die "Zwischenwohnung" nur einen behelfsmäßigen Charakter hatte und im Grunde - wie z. B. die Anmietung eines Hotelzimmers oder einer möblierten Wohnung - nur dazu diente, den Steuerpflichtigen zu beherbergen, bis er eine seinen Lebensverhältnissen angemessene Wohnung gefunden hatte (vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 14. Februar 1995 1 K 224/94, EFG 1995, 516; Niedersächsisches FG, Urteil vom 8. September 1996 IX 422/90, EFG 1997, 13; FG Köln, Urteil vom 21. Juli 1998 14 K 145/97, EFG 2000, 162 ).

    Die Revision war gem. § 115 Abs. 1 Nr. 2 FGO zuzulassen, da die Frage der Abzugsfähigkeit von Umzugskosten, die bei einem "etappenweisen" Umzug entstanden sind, höchstrichterlich nicht geklärt ist und der Bundesfinanzhof unter dem Az. IV R 78/99 die Revision gegen das Urteil des FG Köln (EFG 2000, 162 ) zugelassen hat.

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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 189/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10079
FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 189/99 (https://dejure.org/1999,10079)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.09.1999 - V 189/99 (https://dejure.org/1999,10079)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. September 1999 - V 189/99 (https://dejure.org/1999,10079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    EStG (bis 1998) § 4 Abs. 1 S. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4
    Verbilligte Veräußerung durch Personengesellschaft an Mitunternehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgeschäften zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter unter Teilwert; Anwendbarkeit der Entnahmevorschriften bei Aktivierung des Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen des erwerbenden Gesellschafters; Ermittlung des Gewinn durch ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 40
  • EFG 2000, 162
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.03.1999 - VIII R 29/95

    Beiladung bei unzulässiger Klage

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 189/99
    Auf die Revision der Kläger hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Verfahren betreffend B und C von dem anhängigen Revisionsverfahren (VIII R 29/95) abgetrennt und die (abgetrennten) Revisionen durch Urteil vom 30. März 1999 - VIII R 16/99 - wegen Unzulässigkeit der von B und C erhobenen Klagen als unbegründet zurückgewiesen.

    - Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das Urteil des BFH vom 30. März 1999 - VIII R 29/95 - Bezug genommen.

  • BFH, 30.03.1999 - VIII R 16/99

    Mitunternehmer; unzulässige Klage gegen Einspruchsentscheidung betr. die

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 189/99
    Auf die Revision der Kläger hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Verfahren betreffend B und C von dem anhängigen Revisionsverfahren (VIII R 29/95) abgetrennt und die (abgetrennten) Revisionen durch Urteil vom 30. März 1999 - VIII R 16/99 - wegen Unzulässigkeit der von B und C erhobenen Klagen als unbegründet zurückgewiesen.
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