Weitere Entscheidung unten: FG Brandenburg, 09.09.1999

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 261/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6268
FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 261/99 (https://dejure.org/1999,6268)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.11.1999 - 9 K 261/99 (https://dejure.org/1999,6268)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. November 1999 - 9 K 261/99 (https://dejure.org/1999,6268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß von § 2 Abs. 1 S. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) gegen Grundgesetz (GG) oder EG-Vertrag (EGV); Grundsatz der steuerlichen Lastengleichheit; Grundsatz des freien Warenverkehrs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuer verstößt nicht gegen EGV

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuer verstößt nicht gegen EGV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 261/99
    Nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG hat das Gericht das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des BVerfG einzuholen, wenn es davon "überzeugt" (vgl. hierzu BVerfG-Beschlüsse vom 07.04.1992 1 BvL 19/91, BVerfGE 86, 52 /57 und vom 05.04.1989 2 BvL 1, 2, 3/88, BVerfGE 80, 54/59 m.w.N.) ist, daß ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, eine Vorschrift des GG verletzt.
  • BFH, 11.08.1999 - XI R 12/98

    Abfärberegelung bei geringer gewerblicher Tätigkeit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 261/99
    und zugleich - "im Hinblick auf das vor dem Bundesfinanzhof zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des GewStG anhängige Revisionsverfahren XI R 12/98 in vollem Umfang" - gemäß § 165 Abs. 1 der Abgabenordnung ( AO ) lediglich vorläufig festgesetzt.
  • FG Baden-Württemberg, 16.10.1998 - 9 K 208/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG 1984;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 261/99
    Im Streitfall wäre eine entsprechende Vorlage allerdings unzulässig (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 17.11.1998 1 BvL 10/98, DStR 1999, 109 , FR 1999, 528 mit Anm. von Tipke und Paus und vom 17.12.1998 1 BvL 19/98 - n. v. - sowie Urteil des BFH vom 02.12.1998 X R 83/96, BStBl II 1999, 534 unter B.II.; zur Frage, ob die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG gegen den Grundsatz der steuerlichen Lastengleichheit des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 16.10.1998 9 K 208/92, EFG 1999, 133, hierzu wiederum BVerfG-Beschluß vom 17.12.1998 1 BvL 19/98, mit dem die Vorlage für unzulässig erklärt wurde).
  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 261/99
    Nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG hat das Gericht das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des BVerfG einzuholen, wenn es davon "überzeugt" (vgl. hierzu BVerfG-Beschlüsse vom 07.04.1992 1 BvL 19/91, BVerfGE 86, 52 /57 und vom 05.04.1989 2 BvL 1, 2, 3/88, BVerfGE 80, 54/59 m.w.N.) ist, daß ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, eine Vorschrift des GG verletzt.
  • BVerfG, 17.12.1998 - 1 BvL 19/98
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 261/99
    Im Streitfall wäre eine entsprechende Vorlage allerdings unzulässig (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 17.11.1998 1 BvL 10/98, DStR 1999, 109 , FR 1999, 528 mit Anm. von Tipke und Paus und vom 17.12.1998 1 BvL 19/98 - n. v. - sowie Urteil des BFH vom 02.12.1998 X R 83/96, BStBl II 1999, 534 unter B.II.; zur Frage, ob die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG gegen den Grundsatz der steuerlichen Lastengleichheit des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 16.10.1998 9 K 208/92, EFG 1999, 133, hierzu wiederum BVerfG-Beschluß vom 17.12.1998 1 BvL 19/98, mit dem die Vorlage für unzulässig erklärt wurde).
  • BFH, 17.07.1998 - VI B 81/97

    Verfassungsmäßigkeit des Einkommensteuertarifs bis 1996

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 261/99
    Deshalb kann der erkennende Senat im Streitfall die Frage, ob "die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrags bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt" (BVerfG-Beschluß vom 22.06.1995 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121 /138. BStBl II 1995, 655 /661), offenlassen (im Ergebnis ebenso für die Veranlagungszeiträume vor dem Kalenderjahr 1997 BFH-Beschluß vom 17.07.1998 VI B 81/97, BStBl II 1998, 671 ).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 261/99
    Deshalb kann der erkennende Senat im Streitfall die Frage, ob "die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrags bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt" (BVerfG-Beschluß vom 22.06.1995 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121 /138. BStBl II 1995, 655 /661), offenlassen (im Ergebnis ebenso für die Veranlagungszeiträume vor dem Kalenderjahr 1997 BFH-Beschluß vom 17.07.1998 VI B 81/97, BStBl II 1998, 671 ).
  • BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 261/99
    Im Streitfall wäre eine entsprechende Vorlage allerdings unzulässig (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 17.11.1998 1 BvL 10/98, DStR 1999, 109 , FR 1999, 528 mit Anm. von Tipke und Paus und vom 17.12.1998 1 BvL 19/98 - n. v. - sowie Urteil des BFH vom 02.12.1998 X R 83/96, BStBl II 1999, 534 unter B.II.; zur Frage, ob die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG gegen den Grundsatz der steuerlichen Lastengleichheit des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 16.10.1998 9 K 208/92, EFG 1999, 133, hierzu wiederum BVerfG-Beschluß vom 17.12.1998 1 BvL 19/98, mit dem die Vorlage für unzulässig erklärt wurde).
  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 261/99
    Im Streitfall wäre eine entsprechende Vorlage allerdings unzulässig (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 17.11.1998 1 BvL 10/98, DStR 1999, 109 , FR 1999, 528 mit Anm. von Tipke und Paus und vom 17.12.1998 1 BvL 19/98 - n. v. - sowie Urteil des BFH vom 02.12.1998 X R 83/96, BStBl II 1999, 534 unter B.II.; zur Frage, ob die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG gegen den Grundsatz der steuerlichen Lastengleichheit des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 16.10.1998 9 K 208/92, EFG 1999, 133, hierzu wiederum BVerfG-Beschluß vom 17.12.1998 1 BvL 19/98, mit dem die Vorlage für unzulässig erklärt wurde).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 09.09.1999 - 4 K 1962/97 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11738
FG Brandenburg, 09.09.1999 - 4 K 1962/97 F (https://dejure.org/1999,11738)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.1999 - 4 K 1962/97 F (https://dejure.org/1999,11738)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 1999 - 4 K 1962/97 F (https://dejure.org/1999,11738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermeidung der Doppelbelastung der Grundstückseigentümer durch Grundsteuer und Gewerbeertragsteuer; Gleichstellung der auf eigenem Grund und Boden tätigen Gewerbebetriebe mit solchen, die ihrem Gewerbe in gemieteten Räumen bzw. auf gepachteten Flächen nachgehen

  • rechtsportal.de

    Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.1995

  • datenbank.nwb.de

    Keine Berücksichtigung von gepachteten Flächen bei der Kürzung des Gewerbeertrags - Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.1995

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.03.1968 - I 136/65

    Berechnung des Kürzungsbetrages nach § 9 Nr. 1 Satz 1 Gewerbesteuergesetz

    Auszug aus FG Brandenburg, 09.09.1999 - 4 K 1962/97
    Der Bundesfinanzhof habe in seiner Entscheidung vom 27.03.1968 (BStBl. II 1968, 479) ausdrücklich ausgeführt, dass auch Gegenstände, die zivilrechtlich nicht im Eigentum des Verpächters stünden, bei der Berechnung des Kürzungsbetrages Berücksichtigung fänden.

    Dies ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27.03.1968 (I 136/65, BStBl. II 1968, 479), zumal Gegenstand der Entscheidung die Berücksichtigung von Betriebsmitteln des Pächters auf verpachteten Flächen beim Grundstückseigentümer war.

  • FG Brandenburg, 17.05.2000 - 2 K 1965/97

    Keine Kürzung des Gewerbeertrages wegen im Ersatzwirtschaftswert enthaltener, zur

    Die Einbeziehung der gepachteten Flächen in die Kürzung würde nach alledem zu einer erheblichen Besserstellung der Klägerin führen, die weder wirtschaftlich noch rechtlich zu rechtfertigen wäre (so auch Finanzgericht - FG - Brandenburg, Urteil vom 9. September 1999 - 4 K 1962/97 F, Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 184).

    Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, denn der in dem Urteil des BFH vom 27. März 1968 (I 136/65, a.a.O.) behandelte Sachverhalt ist mit dem Streitfall nicht vergleichbar (ebenso FG Brandenburg, Urteil vom 9. September 1999 - 4 K 1962/97 F, a.a.O.).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2001 - 2 K 635/98

    Keine Kürzung des Gewerbeertrages für den auf gepachtete Flächen entfallenden

    Für die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ist danach nur der Anteil am Einheitswert (Ersatzwirtschaftswert) maßgebend, der auf den Grundbesitz entfällt, der im Eigentum des Gewerbesteuerpflichtigen steht und somit zu seinem Betriebsvermögen gehört (im Ergebnis wie hier: Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteile vom 9.09.1999 - 4 K 1962/97 F, EFG 2000, 184 und vom 17. Mai 2000 - 2 K 1965/97 F, EFG 2000, 886 ).

    Zur Minderung des Gewerbeertrages durch den Pachtzins als Betriebsausgabe käme die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG für die gepachteten Flächen (vgl. Gosch in Blümich, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz , Rz. 12 zu § 9 m.w.N.; Güroff, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz , 4. Aufl., Rz. 1 zu § 9 und ebenso Lenski/Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz , Rz. 16 zu § 9 , Finanzgericht Brandenburg, v. 9.9.1999, 4 K 1962/97 F, EFG 2000, 184 - 185).

  • BFH, 15.05.2002 - I R 63/01

    Neue Bundesländer; Ersatzwirtschaftswerte für angepachteten Grundbesitz;

    Gegebenenfalls ist er entsprechend aufzuteilen (ebenso FG des Landes Brandenburg, Urteile vom 9. September 1999 4 K 1962/97 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 184, und vom 17. Mai 2000 2 K 1965/97 F, EFG 2000, 886).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht