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   FG Sachsen, 26.08.1999 - 2 K 36/99   

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https://dejure.org/1999,7666
FG Sachsen, 26.08.1999 - 2 K 36/99 (https://dejure.org/1999,7666)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26.08.1999 - 2 K 36/99 (https://dejure.org/1999,7666)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26. August 1999 - 2 K 36/99 (https://dejure.org/1999,7666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Investitionsgrundlage; Ermittlung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts; Rechtmäßigkeit der Versagung einer erhöhten Investitionszulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 191
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.07.1972 - I R 138/70

    Innehaben einer inländischen Wohnung - Vorübergehende Unterbrechung -

    Auszug aus FG Sachsen, 26.08.1999 - 2 K 36/99
    Demgegenüber behält sie ihren Wohnsitz bei, wenn sie die Absicht hat, in absehbarer Zeit in die Wohnung zurückzukehren (vgl. zB. BFH-Urteil vom 26.7.1972 I R 138/70, BStBl. II 1972, S. 949, Tipke/Kruse, §. 8 AO Tz. 18, FG Berlin vom 26.11.1998 4015/96, EFG 1999 S. 450).
  • FG Brandenburg, 17.10.1995 - 3 K 1163/94

    Anspruch auf Investitionszulage bei Flucht aus der DDR; Erhöhung der

    Auszug aus FG Sachsen, 26.08.1999 - 2 K 36/99
    Der Senat folgt damit nicht der Auffassung des Finanzgerichts Brandenburg (Urteil vom 17.10.1995 3 K 1163/94 I, EFG 1996, S. 191), das die Auffassung vertreten hat, aufgrund der besonderen Situation in der DDR genüge es für die Beibehaltung einer Wohnung, wenn die Anzeichen für einen bedingten Rückkehrwillen des (illegal) Ausreisenden sprächen (kritisch hierzu FG Berlin im Urteil vom 26.11.1998 4015/96, EFG 1999, S. 450 und Stapperfend in Herrmann-Heuer-Raupach, § 1 EStG , Anm. 68).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus FG Sachsen, 26.08.1999 - 2 K 36/99
    Dem Gesetzgeber ist es durch Artikel 3 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (ygl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.4.1992, BVerfGE 27, 1, 43).
  • RFH, 18.02.1937 - III A 183/36
    Auszug aus FG Sachsen, 26.08.1999 - 2 K 36/99
    Bereits der Reichsfinanzhof hat für eine Aufrechterhaltung des Wohnsitzes eine "bestimmte Rückkehrabsicht" verlangt und eine "bedingte Rückkehrabsicht" nicht als ausreichend erachtet (vgl. RFH-Urteil vom 18.2.1937 III A 183/36, RStBl. 1937, S. 328 und vom 8.1.1937 III A 218/36, RStBl. 1937, S. 108 - beide Urteile zur Reichsfluchtsteuer).
  • BFH, 19.03.1997 - I R 69/96

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Auslandstätigkeit

    Auszug aus FG Sachsen, 26.08.1999 - 2 K 36/99
    Die Frage, ob jemand eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten oder benutzen wird, ist anhand der tatsächlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen.(vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 19.3.1997 I R 69196, BStBl. II 1997, S. 447).
  • FG Sachsen, 28.08.2002 - 2 K 2370/99

    Erhöhte Investitionszulage für zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts;

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  • FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2002 - 2 K 2370/99

    Wohnsitz bei "unerlaubtem" Verlassen der DDR; Innehaben einer Wohnung;

    Zur Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat gemäß § 106 Abs. 5 FGO Bezug auf die Ausführungen des Finanzamts in der Einspruchsentscheidung sowie die gleichgelagerten Überlegungen des Senats in seinem Urteil vom 26.08.1999 2 K 36/99 (EFG 2000, 191 ).

    Die ausreisenden Bürger der ehemaligen DDR konnten im August 1988 nicht damit rechnen, auf Dauer in die ehemalige DDR zurückzukehren und dort ohne Erwartung von Repressalien leben zu können (vgl. dazu näher Urteil des Senats vom 26.08.1999, a.a.O.).

    Denn bei Subventionsnormen hat der Gesetzgeber einen weiteren Ermessensspielraum, wobei Härten in Einzelfällen, wie sie insbesondere bei einer Stichtagsregelung auftreten können, hingenommen werden müssen (vgl. auch BFH-Urteil vom 24.02.2000 III R 104/96, BStBl II 2000, 1047; Urteil des Senats vom 26.08.1999, EFG 2000, 191 ).

  • BFH, 21.03.2003 - III B 123/02

    NZB; InvZul; Klärungsbedürftigkeit und Klärbarkeit

    b) Die Finanzgerichte (FG) haben den im Zulagenrecht nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 a InvZulG 1993 maßgebenden Begriff des Wohnsitzes ebenfalls nach den oben dargestellten Grundsätzen ausgelegt und angewendet (vgl. Urteil des FG Thüringen vom 31. Januar 1996 I 58/95, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 672, rkr., betreffend Ausweisung von ehemaligen DDR-Bürgern im Mai 1989; Urteil des FG Berlin vom 26. November 1998 4015/96, EFG 1999, 450, rkr., Republikflucht im Oktober 1989; Sächsisches FG vom 26. August 1999 2 K 36/99, EFG 2000, 191, rkr., betreffend legale Ausreise unter Aufgabe der Staatsbürgerschaft der DDR und Verkauf eines Miteigentumsanteils an einem bislang eigengenutzten Zweifamilienhaus).
  • BFH, 20.03.2000 - III B 39/99

    Erhöhte InvZul wegen sog. DDR-Ansässigkeit; grundsätzliche Bedeutung; Hinweis auf

    Auch der darin enthaltene Hinweis auf die Zulassung der Revision im Urteil des Sächsischen FG vom 26. August 1999 2 K 36/99 und auf das daraufhin beim BFH anhängig gewordene Revisionsverfahren III R 47/99 genügt nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO.
  • FG Saarland, 13.12.2001 - 2 K 193/01

    Sog. Post-Golf II als PKW

    Auch das Finanzgericht - FG - Münster ist im Urteil vom 6. März 2001 13 K 709/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 1241) für einen "Post-Golf II" zu dieser Auffassung gelangt, die der erkennende Senat bereits im Urteil vom 3. Februar 2000 2 K 36/99 (nicht veröffentlicht, aber dem Kläger mit Schreiben des Vorsitzenden vom 18. September 2001 in neutralisierter Fassung übersandt) vertreten hat.
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