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   FG Schleswig-Holstein, 15.09.1999 - II 537/98   

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https://dejure.org/1999,7829
FG Schleswig-Holstein, 15.09.1999 - II 537/98 (https://dejure.org/1999,7829)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.09.1999 - II 537/98 (https://dejure.org/1999,7829)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. September 1999 - II 537/98 (https://dejure.org/1999,7829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld/-freibetrag: Kinder ohne Ausbildungsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 221
  • EFG 2000, 271
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Schleswig-Holstein, 04.12.1997 - III 20/97

    Kindergeld für Kinder ohne Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.1999 - II 537/98
    Das setzt aber voraus, dass sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes - durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz - objektiviert haben muss (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 04. Dezember 1997 in EFG 1998, 477 ).

    Ein Kind, das aufgrund einer - wenn auch geringfügigen - anderen Beschäftigung den Beginn der Ausbildung verschiebt, ist nicht ausbildungswillig im Sinne des § 32 Abs. 4 Nr. 2 c EStG (vgl. hierzu auch Schmidt, Kommentar zum EStG , § 32 Rdn. 43 a.E. unter Hinweis auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 04. Dezember 1997, aaO.).

  • FG Hamburg, 17.01.2020 - 5 K 24/19

    Kindergeld für ein erkranktes Kind, welches sich aus gesundheitlichen Gründen

    Ausbildungswillig in diesem Sinne sind Kinder, wenn sie für den frühestmöglichen Zeitpunkt eine Berufsausbildung anstreben (vgl. FG Schleswig-Holsteinisches, Urt. v. 15. September 1999, II 537/98, EFG 2000, 221).
  • FG Hamburg, 31.07.2018 - 6 K 192/17

    Kindergeld für ein erkranktes Kind, welches sich aus gesundheitlichen Gründen

    Ausbildungswillig in diesem Sinne sind Kinder, wenn sie für den frühestmöglichen Zeitpunkt eine Berufsausbildung anstreben (vgl. Urteil, Schleswig-Holsteinisches FG vom 15. September 1999 II 537/98, EFG 2000, 221).
  • FG Schleswig-Holstein, 15.11.2018 - 3 K 76/18

    Anspruch auf Kindergeld bei krankheitsbedingten Einschränkungen während der

    Ausbildungswillig in diesem Sinne sind Kinder, wenn sie für den frühestmöglichen Zeitpunkt eine Berufsausbildung anstreben (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 15. September 1999, II 537/98, EFG 2000, 221).
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 79/99

    Neues zum Kindergeld: Auslegung des Begriffs der Berufsausbildung

    Das Finanzgericht (FG) wies die gegen die Einspruchsentscheidung gerichtete Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 221 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 21.07.2005 - III S 19/04

    Kindergeld - Anforderungen an den Nachweis von Bemühungen um einen

    Die Ausbildungsbereitschaft des Kindes muss sich durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (Urteile des FG Schleswig-Holstein vom 15. September 1999 II 537/98, EFG 2000, 221; vom 4. Dezember 1997 III 20/97, EFG 1998, 477; des FG Brandenburg vom 25. März 2003 6 K 1630/02, EFG 2004, 210, und des FG Köln vom 5. Dezember 2001 15 K 5616/98, EFG 2002, 412).
  • FG Bremen, 22.02.2008 - 4 K 96/07

    Kein Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für ein -aufgrund

    Davon ist auszugehen, wenn sich seine Ausbildungsbereitschaft durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert hat (BFH a.a.O.; vgl. auch Urteile des FG Schleswig-Holstein v. 15.09.1999, II 537/98, EFG 2000, 221; vom 04.12.1997, III 20/97, EFG 1998, 477; des FG Brandenburg vom 25.03.2003, 6 K 1630/02, EFG 2004, 210, und des FG Köln v. 05.12.2001, 15 K 5616/98, EFG 2002, 412).
  • FG Schleswig-Holstein, 06.01.2020 - 2 K 91/19

    Anerkennung der Absichtserklärung eines vor Beginn der Ausbildung erkrankten

    Ausbildungswillig in diesem Sinne sind Kinder, wenn sie für den frühestmöglichen Zeitpunkt eine Berufsausbildung anstreben (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 15. September 1999, II 537/98, EFG 2000, 221).
  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2000 - 2 V 42/99

    Kindergeldrechtliche Einkünfte und Bezüge des Kindes bei Beendigung der

    Die Gegenmeinung, daß die nach Ausbildungsende in dem fraglichen Kalendermonat erzielten Einkünfte im Wege teleologischer Reduktion des Gesetzes außer Betracht bleiben, wird ebenfalls von mehreren Finanzgerichten vertreten (Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. April 1999 II 4/97, EFG 2000, 271 , Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 172/99; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 29. September 1998 I 857/97, EFG 1999, 178 .
  • FG Köln, 10.04.2000 - 2 K 6634/99

    Schädliche Einkünfte und Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

    (1) In einigen Entscheidungen wird § 32 Abs. 4 Satz 7 EStG im Wege einer teleologischen Reduktion dergestalt einengend ausgelegt, daß Einkünfte des Kindes, die auf einen Kalendermonat entfallen, in welchem das Ausbildungsverhältnis nur teilweise bestanden hat, insoweit außer Ansatz bleiben sollen, als sie sich auf die Zeit nach Beendigung der Ausbildung beziehen (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 21. September 1998 2 K 2191/98, EFG 1999, 31 - Rev. eingelegt, BFH Az. VI R 196/98; Niedersächsisches FG, Urteil vom 29.09.1998 I 857/97 Ki, EFG 1999, 178 - Rev. BFH Az. VI R 295/98; FG Sachsenanhalt, Urteil vom 21.04.1999 II 4/97, EFG 2000, 271 - Rev. VI R 172/99).
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